Abnahme des Werkes. 10.1 Bei Bereitschaft zur Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung. Die Abnahme besteht in einer gemeinsamen Prüfung des Werkes durch den Bauherrn und die Küchenfirma. Bei der Bauabnahme prüft der Bauherr oder sein bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit. 10.2 Den Abnahmetermin organisiert die Küchenfirma im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Kann die Abnahme aus Gründen, die nicht von der Küchenfirma zu verantworten sind, nicht unmittelbar nach Abschluss der Hauptmontage stattfinden oder bleibt der Auftraggeber oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter dem Termin fern, gilt das Werk auf den folgenden Werktag als abgenommen. Für die Beschädigung des Werkes nach Abschluss der Hauptmontage haftet die Küchenfirma nicht. 10.3 Über die Bauabnahme und den Zustand der Küche wird ein schriftliches Bauabnahmeprotokoll mit der Auflistung von allfälligen Mängeln und nötigen Nachbesserungsarbeiten erstellt und umgehend gegenseitig unterzeichnet.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Den Küchenbau, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Küchenbau
Abnahme des Werkes. 10.1 Bei Bereitschaft zur Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung. Die Abnahme besteht in einer gemeinsamen Prüfung Prüfung des Werkes durch den Bauherrn und die KüchenfirmaKüchenfirma. Bei der Bauabnahme prüft prüft der Bauherr oder sein bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit.
10.2 Den Abnahmetermin organisiert die Küchenfirma Küchenfirma im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Kann die Abnahme aus GründenGründen, die nicht von der Küchenfirma Küchenfirma zu verantworten sind, nicht unmittelbar nach Abschluss der Hauptmontage stattfinden oder bleibt der Auftraggeber oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter dem Termin fern, gilt das Werk auf den folgenden Werktag als abgenommen. Für Für die Beschädigung des Werkes nach Abschluss der Hauptmontage haftet die Küchenfirma Küchenfirma nicht.
10.3 Über die Bauabnahme und den Zustand der Küche Küche wird ein schriftliches Bauabnahmeprotokoll mit der Auflistung von allfälligen Mängeln und nötigen Nachbesserungsarbeiten erstellt und umgehend gegenseitig unterzeichnet.
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Abnahme des Werkes. 10.1 Bei Bereitschaft zur Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung. Die Abnahme besteht in einer gemeinsamen Prüfung des Werkes durch den Bauherrn und die KüchenfirmaAK. Bei der Bauabnahme prüft der Bauherr oder sein bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit.
10.2 Den Abnahmetermin organisiert die Küchenfirma AK im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Kann die Abnahme aus Gründen, die nicht von der Küchenfirma AK zu verantworten sind, nicht unmittelbar nach Abschluss der Hauptmontage stattfinden oder bleibt der Auftraggeber oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter dem Termin fern, gilt das Werk auf den folgenden Werktag als abgenommen. Für die Beschädigung des Werkes nach Abschluss der Hauptmontage haftet die Küchenfirma AK nicht.
10.3 Über die Bauabnahme und den Zustand der Küche wird ein schriftliches Bauabnahmeprotokoll mit der Auflistung von allfälligen Mängeln und nötigen Nachbesserungsarbeiten erstellt und umgehend gegenseitig unterzeichnet.
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Samples: Küchenbauvertrag
Abnahme des Werkes. 10.1 Bei Bereitschaft Bereitschafi zur Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung. Die Abnahme besteht in einer gemeinsamen Prüfung des Werkes durch den Bauherrn und die Küchenfirma. Bei der Bauabnahme prüft prüfi der Bauherr oder sein bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit.
10.2 Den Abnahmetermin organisiert die Küchenfirma im Einvernehmen mit dem AuftraggeberAufiraggeber. Kann die Abnahme aus Gründen, die nicht von der Küchenfirma zu verantworten verant- worten sind, nicht unmittelbar nach Abschluss der Hauptmontage Haupt- montage stattfinden oder bleibt der Auftraggeber Aufiraggeber oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter dem Termin fern, gilt das Werk auf den folgenden Werktag als abgenommen. Für die Beschädigung des Werkes nach Abschluss der Hauptmontage haftet Haupt- montage hafiet die Küchenfirma nicht.
10.3 Über die Bauabnahme und den Zustand der Küche wird ein schriftliches schrifiliches Bauabnahmeprotokoll mit der Auflistung Auflis- tung von allfälligen Mängeln und nötigen Nachbesserungsarbeiten Nachbesserungs- arbeiten erstellt und umgehend gegenseitig unterzeichnet.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Abnahme des Werkes. 10.1 11.1 Bei Bereitschaft zur Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung. Die Abnahme besteht in einer gemeinsamen Prüfung des Werkes durch den Bauherrn und die KüchenfirmaSimago AG. Bei der Bauabnahme prüft der Bauherr oder sein bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit.
10.2 11.2 Den Abnahmetermin organisiert die Küchenfirma Simago AG im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Kann die Abnahme aus Gründen, die nicht von der Küchenfirma Simago AG zu verantworten sind, nicht unmittelbar nach Abschluss der Hauptmontage stattfinden oder bleibt der Auftraggeber oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter dem Termin fern, gilt das Werk auf den folgenden Werktag als abgenommen. Für die Beschädigung des Werkes nach Abschluss der Hauptmontage haftet die Küchenfirma Simago AG nicht.
10.3 11.3 Über die Bauabnahme und den Zustand der Küche wird ein schriftliches Bauabnahmeprotokoll mit der Auflistung von allfälligen Mängeln und nötigen Nachbesserungsarbeiten erstellt und umgehend gegenseitig unterzeichnet.
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