Abonnementleistungen Musterklauseln

Abonnementleistungen. Das Abonnement betrifft die Software SFirm des Herstellers Star Finanz, soweit diese Software von der Sparkasse dem Kunden vermittelt wurde. Bis zur Beendigung des Abonnements ist der Kunde berechtigt, Software-Aktuali- sierungen per Online-Update für das vermittelte SFirm-Programmpaket aus dem Internet selbst beim Hersteller herunterzuladen und im Rahmen des gewährten Lizenzrechts auf seiner Hardware zu installieren. Der Download der Patches für die Vertragslaufzeit ist dauerhaft kostenfrei. Nicht vom Abonnement umfasst sind neue Programm-Module des Herstellers oder grundlegende Änderungen, die nicht als Software-Update zur Verfügung gestellt werden, sondern nur als Software-Upgrade. Entsprechen- des gilt, wenn der Kunde Software für ein anderes Betriebssystem benötigt. Die Laufzeit des Abonnements ist untrennbar verknüpft mit der Laufzeit mindestens eines von der Sparkasse für diesen Kunden geführten Giro- xxxxxx und diesem Wartungsvertrag.
Abonnementleistungen. Das Abonnement betrifft die Software SFirm des Herstellers Star Finanz, soweit diese Soft- ware von der Sparkasse dem Kunden vermittelt wurde. Bis zur Beendigung des Abonne- ments ist der Kunde berechtigt, Software-Aktualisierungen per Online-Update für das ver- mittelte SFirm-Programmpaket aus dem Internet selbst beim Hersteller herunterzuladen und im Rahmen des gewährten Lizenzrechts auf seiner Hardware zu installieren. Nicht vom Abonnement umfasst sind neue Programm-Module des Herstellers oder grundle-gende Änderungen, die nicht als Software-Update zur Verfügung gestellt werden, sondern nur als Software-Upgrade. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Software für ein anderes Betriebssystem benötigt. Die Laufzeit des Abonnements ist untrennbar verknüpft mit der Laufzeit mindestens eines von der Sparkasse für diesen Kunden geführten Girokontos und diesem Wartungsvertrag. Vor dem Einsatz der Softwareprodukte hat der Kunde eine Virenprüfung mit einem aktuellen Virensuchprogramm durchzuführen, um Manipulationen beim Versand / Download auszuschließen. Nach den vermittelten Lizenzbedingungen ist eine Haftung des Herstellers für Schäden, die durch den Einsatz von mit Computerviren befallenen Datenträgern entstehen, ausgeschlossen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.