Nebenleistungen. Auskünfte über Nebenleistungen, die Sie als Darlehensnehmer erwerben müssen, um das Darlehen überhaupt oder zu den vorge- sehenen Vertragsbedingungen zu erhalten, hängen von den Umständen der jeweiligen Finanzierung ab. Informationen dazu und zu der Frage, ob diese Nebenleistungen auch von einem anderen Anbieter als dem Darlehensgeber erworben werden können, ergeben sich im Einzelnen aus dem ESIS- Merkblatt sowie dem Verbraucherdarle- hensvertrag. Typische Nebenleistungen sind beispielsweise eine Gebäudeversicherung oder eine Restschuldversicherung. Diese Begriffe werden im Glossar erklärt.
Nebenleistungen. Mit den vereinbarten Preisen ist die Erbringung von Nebenleistungen [...] abgegolten. Dies betrifft einerseits die in den einzelnen ÖNORMEN mit vornormierten Vertragsinhalten ange- führten, sowie andererseits unter anderem folgende Nebenleistungen:
Nebenleistungen. Nebenleistungen des Auftragnehmers (1.24.2) sind insbeson- dere:
Nebenleistungen. Die Ziffern 1 bis 8 gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen durch andere Stellen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann.
Nebenleistungen. Arbeiten oder sonstige Maßnahmen jeglicher Art an den von der A1 zur Verfügung gestellten Infrastruktureinrichtungen dürfen aus betrieblichen Sicherheitsgründen nur von Mitarbeitern der A1 durchgeführt werden. Unterstützungsleistungen von A1 bei Installationsarbeiten am Übergabepunkt, die in die Verantwortung des ISP/VoB-only Vertragspartner fallen, werden dem ISP/VoB-only Vertragspartner nach Aufwand gemäß Anhang 7 Entgelte verrechnet. Zusätzliche Dienstleistungen werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.
Nebenleistungen. Arbeiten oder sonstige Maßnahmen jeglicher Art an den von der A1 bereitgestellten Infrastruktureinrichtungen dürfen aus betrieblichen Sicherheitsgründen nur von Mitarbeitern der A1 oder von A1 beauftragten Drittfirmen durchgeführt werden.
Nebenleistungen. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf übliche Nebenleistungen. Diese Nebenleistungen umfassen derzeit insbesondere folgende Leistungen: Die Bilfinger SE stellt derzeit jedem Vorstandsmitglied einen Dienstwagen, auch zur privaten Nutzung, zur Verfügung. Die Vorstandsmitglieder können – sofern verfügbar – einen Fahrer aus dem Pool der Bilfinger SE nutzen. Die Vorstandsmitglieder dürfen ferner die von der Bilfinger SE zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel auch privat nutzen. Die Bilfinger SE gewährt den Vorstandsmitgliedern eine Unfallversicherung (Todesfall und Invaliditätsfall). Darüber hin- aus sind die Vorstandsmitglieder in die D&O-Versicherung der Bilfinger SE einbezogen.1 Die Bilfinger SE kann den Vorstandsmitgliedern die beschriebenen Nebenleistungen stattdessen in anderer Form (z.B. Zahlung eines Geldbetrags anstelle der Überlassung eines Dienstwagens) und weitere übliche Nebenleistungen in angemessenem Umfang gewähren.
Nebenleistungen. Jedes Vorstandsmitglied kann darüber hinaus die folgenden Nebenleistungen erhalten: - eine monatliche Zahlung als Ersatz für die Bereitstellung eines Dienstwagens, - den Abschluss bzw. die Einbeziehung in eine Gruppen-Unfallversicherung, - die Übernahme etwaiger Beiträge für die Mitgliedschaft in Berufsgenossen- schaften, - die etwaige Übernahme oder Erstattung von Telekommunikationskosten, Um- zugskosten und Aufwendungen für eine betrieblich bedingte doppelte Haus- haltsführung, - die Übernahme von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu ei- nem festgelegten Betrag, - den Abschluss einer D&O-Versicherung mit Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG.
Nebenleistungen. Die Vorstandsmitglieder können zudem folgende Nebenleistungen erhalten: • Dienstwagen, wobei sich die Nutzung nach der Dienstwagenrichtlinie der Gesellschaft richtet • Dienstliches Mobiltelefon, dass auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht • Abschluss einer D&O-Versicherung durch die Gesellschaft mit einem Selbstbehalt für das Vorstandsmitglied • Erstattung von Reisekosten • Versicherungsleistungen (Unfallversicherung, Pflege- und Krankenversicherung) • Übernahme von Leistungen für die (betriebliche oder private) Altersvorsorge Die nachfolgenden Leistungskriterien sollen aus Sicht des Aufsichtsrats den Vorstandsmitgliedern einen Anreiz bieten, den langfristigen nachhaltigen Erfolg, die Umsetzung der vereinbarten Strategie, die Interessen der Aktionäre und Mitarbeiter, die ökologische und gesellschaftliche Verantwortung sowie die Compliance-Kultur des Unternehmens zu fördern. Die erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus zwei Vergütungsbestandteilen: eine kurzfristige, einjährige Vergütung (Short Term Incentive Plan (STI)) und eine langfristige, mehrjährige Vergütung (Long Term Incentive Plan (LTI)). Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine variable Vergütung, die sich am nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelten bereinigten EBITDA orientiert und davon maximal 1,5 % beträgt. Der Höhe nach ist diese Vergütungskomponente auf EUR 150.000,00 begrenzt. Die Zahlung der variablen Vergütung erfolgt zum Ende des Monats, in dem der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft den Jahresabschluss der Gesellschaft feststellt. Unterjährige Abschlagzahlungen sind möglich. Eine maßgebliche Kennzahl zur Evaluierung des Erfolgs der Unternehmensaktivitäten der Gesellschaft ist nach Ansicht des Aufsichtsrats das EBITDA („earnings before interest, tax, depreciation, and amortization“). Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das EBITDA als wesentliches Leistungskriterium für die einjährige variable Vergütung festgelegt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: EAT (Jahresüberschuss) + Steueraufwand - Steuererträge = EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern) + Zinsaufwand und sonstiger Finanzaufwand - Zinsertrag und sonstiger Finanzertrag = EBIT (operatives Ergebnis) + Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA + außergewöhnliche Aufwendungen - Außergewöhnliche Erträge = bereinigtes EBITDA Außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge sind dabei alle außergewöhnlichen, einmaligen, nicht wiederk...
Nebenleistungen. 4.1 Der Mieter kann bei PERI kostenpflichtige Nebenleistungen bestellen. Hierzu gehören insbesondere: - Ingenieurleistungen (baubegleitende Taktplanung, Schalungseinsatzplanung, Gerüsteinsatzplanung, Erstellen von statischen und prüffähigen statischen Berechnungen, Beratung bei der Schalungskoordination auf der Baustelle, etc.); - Transportleistungen; - Schalungsvormontage und –demontage; - Einweisung in den Umgang mit der Mietsache; - Rücknahme der Mietsache auf der Baustelle; - Reinigung der Mietsache; - Reparatur von Beschädigungen aus unsachgemäßer Handhabung und - Entsorgung