Abrechenbare Ausgaben. Abrechenbare Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien sind unter Beachtung von Ziff. 3.2 grundsätzlich alle Ausgaben, die nach dem Datum der Bewilligung geleistet werden, sofern der Rechtsgrund für die Zahlung ebenfalls nach dem Datum der Bewilli- gung entstanden ist. Zusätzlich können solche Beträge abgerechnet werden, die auf- grund bewirkter Leistung (z.B. erfolgte Lieferung eines Xxxxxx) bis zum Bewilligungs- ende dem Grunde und der Höhe nach feststehen, auch wenn die tatsächliche Auszah- lung gemäß des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses erst nach dem Bewilligungs- ende erfolgt (z.B. Ratenkauf, Kauf auf Rechnung, Reisekosten). Ausnahmsweise sind Ausgaben abrechenbar, für die der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Datum der Bewilligung entstanden ist, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
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Samples: Fördervertrag, Fördervertrag, Fördervertrag
Abrechenbare Ausgaben. Abrechenbare Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien sind unter Beachtung von Ziff. 3.2 grundsätzlich alle Ausgaben, die nach dem Datum der Bewilligung geleistet werden, sofern der Rechtsgrund für die Zahlung ebenfalls nach dem Datum der Bewilli- gung entstanden ist. Zusätzlich können solche Beträge abgerechnet werden, die auf- grund bewirkter Leistung (z.B. erfolgte Lieferung eines Xxxxxx) bis zum Bewilligungs- ende dem Grunde und der Höhe nach feststehen, auch wenn die tatsächliche Auszah- lung gemäß des zugrundeliegenden zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses erst nach dem Bewilligungs- ende erfolgt (z.B. Ratenkauf, Kauf auf Rechnung, Reisekosten). Ausnahmsweise sind Ausgaben abrechenbar, für die der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Datum der Bewilligung entstanden ist, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
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Samples: Fördervertrag, Fördervertrag
Abrechenbare Ausgaben. Abrechenbare Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien sind unter Beachtung von Ziff. 3.2 grundsätzlich alle Ausgaben, die nach dem Datum der Bewilligung geleistet werden, sofern der Rechtsgrund für die Zahlung ebenfalls nach dem Datum der Bewilli- gung entstanden ist. Zusätzlich können solche Beträge abgerechnet werden, die auf- grund bewirkter Leistung (z.B. erfolgte Lieferung eines Xxxxxx) bis zum Bewilligungs- ende dem Grunde und der Höhe nach feststehen, auch wenn die tatsächliche Auszah- lung gemäß des zugrundeliegenden zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses erst nach dem Bewilligungs- ende erfolgt (z.B. Weihnachtsgeld, Ratenkauf, Kauf auf Rechnung, Reisekosten). Ausnahmsweise sind Ausgaben abrechenbar, für die der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Datum der Bewilligung entstanden ist, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
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Samples: Fördervertrag, Fördervertrag
Abrechenbare Ausgaben. Abrechenbare Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien sind unter Beachtung von Ziff. 3.2 grundsätzlich alle Ausgaben, die nach dem Datum der Bewilligung geleistet werden, sofern der Rechtsgrund für die Zahlung ebenfalls nach dem Datum der Bewilli- gung entstanden ist. Zusätzlich können solche Beträge abgerechnet werden, die auf- grund bewirkter Leistung (z.z. B. erfolgte Lieferung eines Xxxxxx) bis zum Bewilligungs- ende dem Grunde und der Höhe nach feststehen, auch wenn die tatsächliche Auszah- lung gemäß des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses erst nach dem Bewilligungs- ende erfolgt (z.z. B. Ratenkauf, Kauf auf Rechnung, Reisekosten). Ausnahmsweise sind Ausgaben abrechenbar, für die der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Datum der Bewilligung entstanden ist, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
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Samples: Förderverträge
Abrechenbare Ausgaben. Abrechenbare Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien sind unter Beachtung von Ziff. Ziffer 3.2 grundsätzlich alle Ausgaben, die nach dem Datum der Bewilligung geleistet geleis- tet werden, sofern der Rechtsgrund für die Zahlung ebenfalls nach dem Datum der Bewilli- gung Be- willigung entstanden ist. Zusätzlich können solche Beträge abgerechnet werden, die auf- grund bewirkter Leistung (z.z. B. erfolgte Lieferung eines Xxxxxx) bis zum Bewilligungs- ende dem Grunde und der Höhe nach feststehen, auch wenn die tatsächliche Auszah- lung gemäß des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses erst nach dem Bewilligungs- ende erfolgt (z.z. B. Ratenkauf, Kauf auf Rechnung, Reisekosten). Ausnahmsweise sind Ausgaben abrechenbar, für die der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Datum der Bewilligung entstanden ist, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
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Samples: Förderverträge