Ausgaben Musterklauseln

Ausgaben. 2.9.1 Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien liegen nur vor, soweit ein tatsächli- cher Abfluss an Zahlungsmitteln vertragsgemäß erfolgt ist.
Ausgaben. Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien liegen nur vor, soweit ein tatsächli- cher Abfluss an Zahlungsmitteln vertragsgemäß erfolgt ist. Abrechenbare Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien sind unter Beachtung von Ziff. 3.2 grundsätzlich alle Ausgaben, die im Bewilligungszeitraum geleistet werden, sofern der Rechtsgrund für die Zahlung nach dem Beginn der Förderlaufzeit entstanden ist. Ausnahmsweise sind Ausgaben abrechenbar, für die der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Beginn der Förderlaufzeit entstanden ist, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
Ausgaben. Die Ausgaben bestehen aus den Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle Die Sachkosten ergeben sich ausfolgenden Einzelpositionen:  Büro mit Ausstattung gemäß den allgemeinen Haushaltsansätzen der Stadt Geislingen an der Steige  Datenverarbeitungstechnik mit Software (Softwarelizenzen)  Aktualisierung der Katasterdaten und Richtwertzonengrenzen im GIS der Stadt Geislingen an der Steige  Fort- und Weiterbildungskosten  Fachliteratur  Verbrauchsmaterial  Gemeinkosten Die Personalkosten entstehen für die tatsächlich besetzten Stellen. Die Abrechnung erfolgt anhand des tatsächlichen Zeitaufwands unter Anwendung der Stundensätze der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige. Für die erstmalige Übernahme der Katasterdaten inkl. der Richtwertzonengrenzen in das GIS der Stadt Geislingen an der Steige sowie die Integration der Daten aus der Kaufpreissammlung in die Kaufpreissammlung der Stadt Geislingen an der Steige wird jeweils eine einmalige Rechnung gestellt. Basis ist der zeitliche Aufwand bei der Stadt Geislingen an der Steige und die zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden Sätze aus der VwV Kostenfestlegung (VwVK).
Ausgaben. Ausgaben/Werbungskosten Sonstige Ausgaben 1.668,63- 1.440,54- Gewinn/Verlust Vermögensverwaltung 3.370,63 4.275,90
Ausgaben. Die Belege sind getrennt nach Gewerken – wie im Kostenplan vom dargestellt – chronologisch nach den Zahldaten aufzulisten und im Original beizufügen. Nachzuweisende Gesamtausgaben: € (siehe Gesamtkosten im Kostenplan) (wird von der Stiftung ausgefüllt, Achtung: Eigenleistungen vorher in Abzug stellen) (für weitere Auflistungen bitte Liste auf separatem Blatt fortführen)
Ausgaben. Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen - Gehaltsabrechnung des Hauswartes inkl. Abrechnung der Sozialabgaben (inkl. MWST)
Ausgaben. 2.1 bezahlte Xxxxxxx abzüglich erzielter Regresserlöse
Ausgaben. Ausgaben zu 2.1 Unterhaltung und Bewirtschaftung Euro Ausgaben zu 2.2 Baumaßnahmen Euro Ausgaben zu 2.3 Anmietung von Sportstätten Euro Ausgaben zu 2.4 Förderung des Kinder- und Jugendsports Euro Ausgaben zu 2.5 Durchführung von Sportveranstaltungen Euro Ausgaben zu 2.6 Personal Breiten- und Freizeitsport Euro Ausgaben zu 2.7 Arbeit des Stadtsportbundes Euro Gesamtausgaben Euro
Ausgaben. Investitionen (brutto) Material und sonstiger Sachaufwand (brutto) Personalaufwand Leasing (brutto) Umsatzsteuer (Zahllast) Steuern Zinsausgaben Schuldwechsel Kreditrückzahlung Banken (kurzf.) Darlehensrückzahlung Banken (langf.) Mieten Entnahmen Sonstiges Banksaldo (Monatsanfang) Banksaldo (Monatsende) Kreditlinien eingeräumt Stand: 3. Januar 2023 Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH (BB-RLP) reicht als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft Bürgschaften und Garantien aus, um die Finanzierung von förderungswürdigen Vorhaben zu ermöglichen. Die BB-RLP ist darüber hinaus Geschäftsbesorgerin der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG) und verarbeitet Da- ten der Kunden aus deren Geschäftsbeziehung mit der MBG (Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgesetze). Die Daten der Kunden der BB-RLP und die Daten der Kunden der MBG bilden zusammen den „Datenkreis“ der BB-RLP. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gewährt Xxxxxx und Kundinnen u.a. Zuschüsse, Bürgschaften und Kredite zur Realisierung von Finanzierungen. Daneben ist die ISB als Geschäftsbesorgerin diverser Venture Capital (VC) Gesellschaften, die in der Fußnote1 abschließend aufgezählt sind, tätig und verarbeitet Daten der Kunden und Kun- dinnen (Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgesetze) aus deren Geschäftsbeziehung mit der jeweiligen VC- Gesellschaft. Die Daten der Kunden und Kundinnen der ISB sowie der Kunden und Kundinnen der genannten VC- Gesellschaften gehören zum „Datenkreis“ der ISB. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist weiterhin als Auslagerungsunternehmen für die BB-RLP tätig und verarbeitet im Rahmen dieser Tätigkeit (Auftragsdatenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgesetze) Daten der Kunden und Kundinnen aus dem „Datenkreis“ der BB-RLP (siehe oben). In der Praxis hat sich gezeigt, dass vielfach Kunden und Kundinnen parallel Geschäftsbeziehungen sowohl zur BB-RLP bzw. MBG als auch zur ISB bzw. den genannten VC-Gesellschaften unterhalten. Dies führt dazu, dass die BB-RLP bzw. MBG einerseits und die ISB bzw. die genannten VC-Gesellschaften andererseits parallel identische Daten und Informatio- nen bei einem Kunden / einer Kundin anfordern müssen. Darüber hinaus erleichterte und beschleunigte ein Datenaustausch die Antrags- und Engagementbearbeitung im Hinblick auf die Förderfähigkeit des Vorhabens, den KMU-Status des Kunden / der Kundin, berechnete Subventionswerte etc. erheblich. Vor diesem Hi...
Ausgaben. Die Mittel sind übertragbar. Die Titel 682 01 und 891 01 sind gegenseitig deckungsfähig. Die im Finanzplan des Betriebs für die Vermehrung des Anla- gevermögens (Investitionen) veranschlagten Beträge sind bindend. Für im Finanzplan nicht veranschlagte Investitionen dürfen - bei Beträgen über 30.000 EUR im Einzelfall mit Einwilligung des Finanzministeriums - und für Mehrausgaben bei veranschlagten Investitionen - bei Beträgen über 15.000 EUR im Einzelfall mit Einwilligung des Finanzministeriums - selbst erwirtschaftete Einsparungen oder Mehreinnahmen innerhalb des Wirtschafts- plans verwendet werden. Die Bildung von Rücklagen bedarf der Einwilligung des Finanz- ministeriums. Die Betriebsgrundstücke können unentgeltlich überlassen werden. Bei der Vermietung von Räumlichkeiten in landeseigenen Schlössern und sonstigen Anlagen an die Xxxxxx allgemein bildender Museen und allgemein bildender Ausstellungen kann auf die Erhebung eines Mietzinses verzichtet werden; das Gleiche gilt - einschl. Nebenkosten - in weiteren Fällen nach Maßgabe der Erläuterungen. Bei der Vermietung von Räumlichkeiten in landeseigenen Xxxx- stätten und sonstigen Anlagen kann auf die Erhebung eines Mietzinses verzichtet werden; das Gleiche gilt - einschl. Neben- kosten - in weiteren Fällen nach Maßgabe der Erläuterungen. Die Inhaber von Landesfamilienpässen erhalten einmal jährlich freien Eintritt. Mit Einwilligung des Finanzministeriums sind Abweichungen von der Stellenübersicht für Arbeitnehmer der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg gem. Ziff. 3 der Erläuterungen zum Unterwirtschaftsplan im Rahmen der im Unterwirtschaftsplan zur Verfügung stehenden Mittel zulässig, wenn dauerhaft Mehreinnahmen erzielt werden. Soll 2009 a) Betrag Betrag Titel Ist Ist 2008 2007 b) c) für 2010 für 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)