Ausgaben Musterklauseln

Ausgaben. 2.9.1 Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien liegen nur vor, soweit ein tatsächli- cher Abfluss an Zahlungsmitteln vertragsgemäß erfolgt ist.
Ausgaben. Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien liegen nur vor, soweit ein tatsächli- cher Abfluss an Zahlungsmitteln vertragsgemäß erfolgt ist. Abrechenbare Ausgaben im Sinne dieser Verwendungsrichtlinien sind unter Beachtung von Ziff. 3.2 grundsätzlich alle Ausgaben, die im Bewilligungszeitraum geleistet werden, sofern der Rechtsgrund für die Zahlung nach dem Beginn der Förderlaufzeit entstanden ist. Ausnahmsweise sind Ausgaben abrechenbar, für die der Rechtsgrund für die Zahlung vor dem Beginn der Förderlaufzeit entstanden ist, sofern dies bei der DFG beantragt und dem zugestimmt wurde (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
Ausgaben. Die Ausgaben bestehen aus den Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle Die Sachkosten ergeben sich ausfolgenden Einzelpositionen: • Büro mit Ausstattung gemäß den allgemeinen Haushaltsansätzen der Stadt Geislingen an der Steige • Datenverarbeitungstechnik mit Software (Softwarelizenzen) • Aktualisierung der Katasterdaten und Richtwertzonengrenzen im GIS der Stadt Geislingen an der Steige • Fort- und Weiterbildungskosten • Fachliteratur • Verbrauchsmaterial • Gemeinkosten Die Personalkosten entstehen für die tatsächlich besetzten Stellen. Die Abrechnung erfolgt anhand des tatsächlichen Zeitaufwands unter Anwendung der Stundensätze der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige. Für die erstmalige Übernahme der Katasterdaten inkl. der Richtwertzonengrenzen in das GIS der Stadt Geislingen an der Steige sowie die Integration der Daten aus der Kaufpreissammlung in die Kaufpreissammlung der Stadt Geislingen an der Steige wird jeweils eine einmalige Rechnung gestellt. Basis ist der zeitliche Aufwand bei der Stadt Geislingen an der Steige und die zum entsprechenden Zeitpunkt geltenden Sätze aus der VwV Kostenfestlegung (VwVK).
Ausgaben. 1 Die Ausgaben des Vereins bestehen aus:
Ausgaben. 1 Personalkosten, Honorare PLAN IST 1 Personalkosten, Honorare PLAN IST 1 Personalkosten, Honorare PLAN IST Assistenz 20.000,00 Assistenz 40.000,00 Assistenz 40.000,00 Honorare für Künstler*innen 27.500,00 Honorare für Künstler*innen 55.000,00 Honorare für Künstler*innen 55.000,00 SUMME 1: 47.500,00 SUMME 1: 95.000,00 SUMME 1: 95.000,00
Ausgaben. 2.1 bezahlte Xxxxxxx abzüglich erzielter Regresserlöse
Ausgaben. 3.3 Der Kunde erstattet alle ausgelegten Ausgaben und Auslagen, die ordnungsgemäß durch oder im Namen von C&W bei der Erbringung der Dienstleistungen anfallen („Ausgaben“) bis zu fünfhundert Euro (500 €) pro Quartal. Bevor C&W Ausgaben macht, die diese Grenze übersteigen würden, bemüht sich C&W um die Einwilligung des Kunden, in welchem Fall solche zusätzlichen Ausgaben ebenfalls zahlbar sind. Ausgaben können gleichzeitig mit den Honoraren oder quartalsweise nachträglich berechnet werden, nach freiem Ermessen von C&W.
Ausgaben. 4.3.1. Die gemeinsamen Betriebkosten werden wie folgt definiert:
Ausgaben. 4.3.1. Gemeinsame Kosten der Feuerwehr sind: a) die Betriebs- und Unterhaltskosten von gemeinsamen Anlagen. b) Verzinsung der von den Gemeinden der Feuerwehr zur Verfügung gestellten Anlagen oder Bauten, gemäss Berechnungsmodell im Anhang c) die Anschaffungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten des Feuerwehrmaterials. d) die Ausbildungskosten. e) die Entschädigungen für die gemeinsamen Organe und Funktionäre, gemäss Ansätzen im Anhang. f) Der Sold und die Entschädigungen für Übungen, Hilfe- und Dienstleistungen und den Besuch von Kursen und Veranstaltungen, gemäss Ansätze im Anhang und nach den kantonalen Richtlinien. g) weitere Kosten der gemeinsamen Feuerwehr. h) eine angemessene Entschädigung für die Rechnungsführung i) allfällige Miete von Geräten und/oder Anlagen 4.4.
Ausgaben. Alle Ausgaben der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers müssen tatsächlich getätigt und anhand von Einzelbelegen nachweisbar sein. Der Rechtsgrund der Zahlung muss während des Bewilligungszeitraums entstanden und die erbrachte Leistung während des Bewilligungszeitraums bezahlt worden sein.