Abrechnung der bei dem Betreiber eingelösten DeutschlandCard-Punkte Musterklauseln

Abrechnung der bei dem Betreiber eingelösten DeutschlandCard-Punkte. DeutschlandCard-Punkte, die durch DeutschlandCard-Teilnehmer bei dem Betreiber eingelöst wurden, werden abzüglich eines Einbehalts in Höhe von 5 % des Gesamtbruttobetrages der jeweils eingelösten DeutschlandCard-Punkte bis zum zehnten (10.) des Folgemonats abgerechnet und mit den gemäß Ziffer 2.5.5.3 dieser AGB für den jeweils abgerechneten Monat entstandenen Gebühren verrechnet. Soweit sich bei dieser monatlichen Verrechnung ein Guthaben des Betreibers ergibt, wird dieses im Rahmen der monatlichen Abrechnung gemäß dieser Ziffer 2.5.5.4 an den Betreiber auf ein diesem gehörendes inländisches Bankkonto ausgezahlt.