Abrechnung von Prepaid-Dienstleistungen. Für Dienstleistungen, bei denen der Kunde zu einer Vorleistung verpflichtet ist, kann der Kunde die von ihm gewünschte Zahlungsvariante wählen, sofern diese von der Callax GmbH für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird. 6.2.1. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Kunde die ihm von der Callax GmbH per E-Mail und/oder SMS mitgeteilten Referenznummer ohne weitere Zusätze als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger anzugeben. Zahlungseingänge, die ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck auf dem Konto der Callax GmbH eingehen, können nicht zur Aufladung des Prepaid-Xxxxxx des Kunden bzw. zur Übermittlung einer PIN an den Kunden bearbeitet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe einer falschen Referenznummer dazu führt, dass die Zahlung einem anderen Kunden zugeordnet wird und dieser das eingezahlte Guthaben zum Telefonieren benutzt. Für Xxxxxxx, die durch die Angabe eines falschen Verwendungszwecks auf dem Überweisungsträger entstehen (z.B. Guthabenverbrauch durch Dritte) übernimmt die Callax GmbH keine Haftung. Der Kunde informiert die Callax GmbH unverzüglich über die Angabe eines falschen Verwendungszwecks. In diesem Fall erstattet die Callax GmbH dem Kunden den Betrag, der im Zeitpunkt der Information über den falschen Verwendungszweck noch vorhanden ist. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene Referenznummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an den Kunden zurück überwiesen bzw. auf Wunsch auf das korrekte Kundenkonto gebucht. 6.2.2. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde der Callax GmbH alle aus einer Rückbelastung der im Rahmen der Vorauszahlung geleisteten Beträge durch das Kreditkartenunternehmen entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen, soweit diese nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen ausgeglichen wurden. 6.2.3. Zahlungen per Telefon (VOICEPAY) können nur von Teilnehmernetzanschlüssen der Deutschen Telekom AG erfolgen. Dem Kunden wird die Höhe der ausgewählten Zahlung kostenlos angesagt. Sofern der Kunde nach der Ansage des Betrages nicht die Verbindung beendet, wird die entsprechende Zahlung über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG für den Anschluss, von welchem aus die Rufnummer angewählt wurde, von der Callax GmbH in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde die Rechnung der Deutschen Telekom nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt hat, behält sich die Callax GmbH vor, das entsprechende Guthaben zu sperren, bis eine Zahlung erfolgt ist.
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Abrechnung von Prepaid-Dienstleistungen. Für Dienstleistungen, bei denen der Kunde zu einer Vorleistung verpflichtet ist, kann der Kunde die von ihm gewünschte Zahlungsvariante wählen, sofern diese von der Callax GmbH für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird.
6.2.18.2.1. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Kunde die ihm von der Callax GmbH per E-Mail und/oder SMS mitgeteilten Referenznummer ohne weitere Zusätze als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger anzugeben. Zahlungseingänge, die ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck auf dem Konto der Callax GmbH eingehen, können nicht zur Aufladung des Prepaid-Prepaid- Xxxxxx des Kunden bzw. zur Übermittlung einer PIN an den Kunden bearbeitet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe einer falschen Referenznummer dazu führt, dass die Zahlung einem anderen Kunden zugeordnet wird und dieser das eingezahlte Guthaben zum Telefonieren benutzt. Für Xxxxxxx, die durch die Angabe eines falschen Verwendungszwecks auf dem Überweisungsträger entstehen (z.B. Guthabenverbrauch durch Dritte) übernimmt die Callax GmbH keine Haftung. Der Kunde informiert die Callax GmbH Xxxxxx unverzüglich über die Angabe eines falschen Verwendungszwecks. In diesem Fall erstattet die Callax GmbH dem Kunden den Betrag, der im Zeitpunkt der Information über den falschen Verwendungszweck noch vorhanden ist. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene Referenznummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an den Kunden zurück überwiesen bzw. auf Wunsch auf das korrekte Kundenkonto gebucht.
6.2.28.2.2. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde der Callax GmbH alle aus einer Rückbelastung der im Rahmen der Vorauszahlung geleisteten Beträge durch das Kreditkartenunternehmen entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen, soweit diese nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen ausgeglichen wurden.
6.2.38.2.3. Zahlungen per Telefon (VOICEPAY) können nur von Teilnehmernetzanschlüssen der Deutschen Telekom AG erfolgen. Dem Kunden wird die Höhe der ausgewählten Zahlung kostenlos angesagt. Sofern der Kunde nach der Ansage des Betrages nicht die Verbindung beendet, wird die entsprechende Zahlung über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG für den Anschluss, von welchem aus die Rufnummer angewählt wurde, von der Callax GmbH Xxxxxx in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde die Rechnung der Deutschen Telekom nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt hat, behält sich die Callax GmbH vor, das entsprechende Guthaben zu sperren, bis eine Zahlung erfolgt ist.
8.2.4. Callax bietet bei Dienstleistungen mit Voranmeldung/Voreinstellung vor Vertragsschluss die Zahlung durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren mittels Erteilung einer Einzugsermächtigung, bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Mandates, oder durch Überweisung an. Der Kunde ist bei Zahlung durch Überweisung verpflichtet, in der Überweisung seine Vertragskontonummer korrekt und vollständig anzugeben.
8.2.5. Erteilt der Kunde der Callax keine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren kein SEPA-Mandat, oder widerruft der Kunde eine bereits erteilte Einzugsermächtigung bzw. ein bereits erteiltes SEPA-Mandat, ist Callax berechtigt, dem Kunden für den zusätzlichen Bearbeitungs- und Buchungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung mit der Jahresverbrauchsrechnung in Rechnung zu stellen.
8.2.6. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens einen Tag vor Einziehung der jeweiligen SEPA- Lastschrift zu erfolgen hat.
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Abrechnung von Prepaid-Dienstleistungen. Für Dienstleistungen, bei denen der Kunde zu einer Vorleistung verpflichtet ist, kann der Kunde die von ihm gewünschte Zahlungsvariante wählen, sofern diese von der Callax GmbH für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird.
6.2.1. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Kunde die ihm von der Callax GmbH per E-Mail und/oder SMS mitgeteilten Referenznummer ohne weitere Zusätze als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger anzugeben. Zahlungseingänge, die ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck auf dem Konto der Callax GmbH eingehen, können nicht zur Aufladung des Prepaid-Prepaid- Xxxxxx des Kunden bzw. zur Übermittlung einer PIN an den Kunden bearbeitet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe einer falschen Referenznummer dazu führt, dass die Zahlung einem anderen Kunden zugeordnet wird und dieser das eingezahlte Guthaben zum Telefonieren benutzt. Für Xxxxxxx, die durch die Angabe eines falschen Verwendungszwecks auf dem Überweisungsträger entstehen (z.B. Guthabenverbrauch durch Dritte) übernimmt die Callax GmbH keine Haftung. Der Kunde informiert die Callax GmbH Xxxxxx unverzüglich über die Angabe eines falschen Verwendungszwecks. In diesem Fall erstattet die Callax GmbH dem Kunden den Betrag, der im Zeitpunkt der Information über den falschen Verwendungszweck noch vorhanden ist. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene Referenznummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an den Kunden zurück überwiesen bzw. auf Wunsch auf das korrekte Kundenkonto gebucht.
6.2.2. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde der Callax GmbH alle aus einer Rückbelastung der im Rahmen der Vorauszahlung geleisteten Beträge durch das Kreditkartenunternehmen entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen, soweit diese nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen ausgeglichen wurden.
6.2.3. Zahlungen per Telefon (VOICEPAY) können nur von Teilnehmernetzanschlüssen der Deutschen Telekom AG erfolgen. Dem Kunden wird die Höhe der ausgewählten Zahlung kostenlos angesagt. Sofern der Kunde nach der Ansage des Betrages nicht die Verbindung beendet, wird die entsprechende Zahlung über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG für den Anschluss, von welchem aus die Rufnummer angewählt wurde, von der Callax GmbH Xxxxxx in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde die Rechnung der Deutschen Telekom nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt hat, behält sich die Callax GmbH vor, das entsprechende Guthaben zu sperren, bis eine Zahlung erfolgt ist.
6.2.4. Callax bietet bei Dienstleistungen mit Voranmeldung/Voreinstellung vor Vertragsschluss die Zahlung durch Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren mittels Erteilung einer Einzugsermächtigung, bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren durch Erteilung eines SEPA-Mandates, oder durch Überweisung an. Der Kunde ist bei Zahlung durch Überweisung verpflichtet, in der Überweisung seine Vertragskontonummer korrekt und vollständig anzugeben.
6.2.5. Erteilt der Kunde der Callax keine Einzugsermächtigung bzw. nach erfolgter Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren kein SEPA-Mandat, oder widerruft der Kunde eine bereits erteilte Einzugsermächtigung bzw. ein bereits erteiltes SEPA-Mandat, ist Callax berechtigt, dem Kunden für den zusätzlichen Bearbeitungs- und Buchungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung mit der Jahresverbrauchsrechnung in Rechnung zu stellen.
6.2.6. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) spätestens einen Tag vor Einziehung der jeweiligen SEPA- Lastschrift zu erfolgen hat.
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Abrechnung von Prepaid-Dienstleistungen. Für Dienstleistungen, bei denen der Kunde zu einer Vorleistung verpflichtet ist, kann der Kunde die von ihm gewünschte Zahlungsvariante wählen, sofern diese von der Callax GmbH für die jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird.
6.2.1. Bei einer Zahlung per Überweisung hat der Kunde die ihm von der Callax GmbH per E-Mail und/oder SMS mitgeteilten Referenznummer ohne weitere Zusätze als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger anzugeben. Zahlungseingänge, die ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck auf dem Konto der Callax GmbH eingehen, können nicht zur Aufladung des Prepaid-Xxxxxx des Kunden bzw. zur Übermittlung einer PIN an den Kunden bearbeitet werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Angabe einer falschen Referenznummer dazu führt, dass die Zahlung einem anderen Kunden zugeordnet wird und dieser das eingezahlte Guthaben zum Telefonieren benutzt. Für Xxxxxxx, die durch die Angabe eines falschen Verwendungszwecks auf dem Überweisungsträger entstehen (z.B. Guthabenverbrauch durch Dritte) übernimmt die Callax GmbH keine Haftung. Der Kunde informiert die Callax GmbH Xxxxxx unverzüglich über die Angabe eines falschen Verwendungszwecks. In diesem Fall erstattet die Callax GmbH dem Kunden den Betrag, der im Zeitpunkt der Information über den falschen Verwendungszweck noch vorhanden ist. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene Referenznummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an den Kunden zurück überwiesen bzw. auf Wunsch auf das korrekte Kundenkonto gebucht.
6.2.2. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde der Callax GmbH alle aus einer Rückbelastung der im Rahmen der Vorauszahlung geleisteten Beträge durch das Kreditkartenunternehmen entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen, soweit diese nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen ausgeglichen wurden.
6.2.3. Zahlungen per Telefon (VOICEPAY) können nur von Teilnehmernetzanschlüssen der Deutschen Telekom AG erfolgen. Dem Kunden wird die Höhe der ausgewählten Zahlung kostenlos angesagt. Sofern der Kunde nach der Ansage des Betrages nicht die Verbindung beendet, wird die entsprechende Zahlung über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG für den Anschluss, von welchem aus die Rufnummer angewählt wurde, von der Callax GmbH Xxxxxx in Rechnung gestellt. Sofern der Kunde die Rechnung der Deutschen Telekom nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt hat, behält sich die Callax GmbH vor, das entsprechende Guthaben zu sperren, bis eine Zahlung erfolgt ist.
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