Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung Musterklauseln

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Xxxxxx bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Europa-Park Resort ist verpflichtet, die vom Campinggast gebuchten Schlafstellen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistun- gen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren, dem Kunden eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen be- reitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1.Wir sind verpflichtet, die vom Kunden reservierten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2.Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten bzw. geltenden Preis für von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von uns an Dritte. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie insbesondere Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten werden extra berechnet und werden nicht in die Umsatzgarantie mit eingerechnet. Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese uns in Rechnung gestellt wird. 3.Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden von uns im Voraus in Rechnung gestellt. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt durch den Veranstalter/Kunden oder wie anders schriftlich vereinbart. Wir können grundsätzlich darüber vom Veranstalter/Kunden einen entsprechenden Nachweis verlangen. 4.Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 2 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde. 5.Bei Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe der Umsatzgarantie (welche im Einzelfall im Vertrag in Textform vereinbart wird) zu verlangen. Die restlichen Beträge der Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Wird die Vorauszahlung nicht fristgerecht wie vereinbart geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstag noch nicht auf unserem Konto eingegangen sein muss der Betrag vor der Veranstaltung bar oder per Kreditkarte beglichen werden. Bei Begleichung per Kreditkarte wird eine Gebühr von 3,5% berechnet. 6.Öffnungszeiten sind im Innenbereich von Montag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Auf den Terrassen von Montag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Im Biergarten und im Selbstbedienungsbereich von 11.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Bei Veranstaltungen, die sich über diese angegebenen Zeiten ausdehnen sollten, behalten wir un...
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Die fristgerechte Einhaltung unserer Leistungen setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus; insbesondere die Leistung einer vereinbarten Anzahlung und die rechtzeitige Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen und Angaben durch den Kunden.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung. 1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.