Common use of Abruf von Inhalten Clause in Contracts

Abruf von Inhalten. Die überlassenen Leistungen von Xxxxxxx.xx dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Inhalte ganz oder in Teilen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ih- nen zu werben oder außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgend- einer Form zu nutzen (z.B. Bereitstellung in sog. File-Sharing bzw. Streaming Systemen). Bei einer öffentlichen Vorführung oder öffentlichen Zugänglichmachung oder kommerziellen Verwertung der Angebote von Xxxxxxx.xx verstößt der Kun- de gegen vertragliche Pflichten gegenüber Komflat und, verletzt die Rechte Dritter an den Inhalten, sofern die Verbreitung nicht lizenzrechtlich zulässig war. In diesen Fällen behalten sich sowohl die net services als auch der dritte Rechtinhaber insbesondere die Geltendmachung von Unterlassungs-, Scha- densersatz und Lizenzansprüchen vor.

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Samples: www.komflat.de

Abruf von Inhalten. Die überlassenen Leistungen von Xxxxxxx.xx Xxxxx.XX dürfen nicht missbräuchlich genutzt ge- nutzt werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Vertragsverhältnisses zur Verfügung Verfügung gestellten Inhalte ganz oder in Teilen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ih- nen ihnen zu werben oder außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgend- einer irgendeiner Form zu nutzen (z.B. Bereitstellung in sog. File-Sharing bzw. Streaming Systemen). Bei einer öffentlichen Vorführung oder öffentlichen Zugänglichmachung oder kommerziellen Verwertung der Angebote von Xxxxxxx.xx Xxxxx.XX verstößt der Kun- de Kunde gegen vertragliche Pflichten gegenüber Komflat Xxxxx.Xxx und, verletzt die Rechte Dritter an den Inhalten, sofern die Verbreitung nicht lizenzrechtlich zulässig zulässig war. In diesen Fällen Fällen behalten sich sowohl die net services als auch der dritte Rechtinhaber insbesondere die Geltendmachung von Unterlassungs-Unterlas- sungs-, Scha- densersatz Schadensersatz und Lizenzansprüchen vorLizenansprüchen.

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Abruf von Inhalten. Die überlassenen Leistungen von Xxxxxxx.xx xxxxxxx.xx dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Vertragsverhältnisses zur Verfügung Verfügung gestellten Inhalte ganz oder in Teilen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ih- nen ihnen zu werben oder außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgend- einer irgendeiner Form zu nutzen (z.B. Bereitstellung in sog. File-Sharing bzw. Streaming Systemen). Bei einer öffentlichen Vorführung oder öffentlichen Zugänglichmachung oder kommerziellen Verwertung der Angebote von Xxxxxxx.xx xxxxxxx.xx verstößt der Kun- de Kunde gegen vertragliche Pflichten gegenüber Komflat komflat und, verletzt die Rechte Dritter an den Inhalten, sofern die Verbreitung nicht lizenzrechtlich zulässig zulässig war. In diesen Fällen Fällen behalten sich sowohl die net services als auch der dritte Rechtinhaber insbesondere die Geltendmachung von Unterlassungs-Unterlas- sungs-, Scha- densersatz Schadensersatz und Lizenzansprüchen vorLizenansprüchen.

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Samples: www.komflat.de

Abruf von Inhalten. Die überlassenen überlassenen Leistungen von Xxxxxxx.xx dürfen Xxxxxxxxxxxx.XX dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden. Insbesondere ist es nicht gestattet, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Inhalte ganz oder in Teilen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, mit ih- nen zu werben oder außerhalb des vertraglich bestimmten Zwecks in irgend- einer Form zu nutzen (z.B. Bereitstellung in sog. File-Sharing bzw. Streaming Systemen). Bei einer öffentlichen Vorführung Vorführung oder öffentlichen Zugänglichmachung oder kommerziellen Verwertung der Angebote von Xxxxxxx.xx Xxxxxxxxxxxx.XX verstößt der Kun- de Kunde gegen vertragliche Pflichten gegenüber Komflat gegenüber Grafschafter Breitband und, verletzt die Rechte Dritter an den Inhalten, sofern die Verbreitung nicht lizenzrechtlich zulässig lizenz- rechtlich zulässig war. In diesen Fällen Fällen behalten sich sowohl die net services als auch der dritte Rechtinhaber insbesondere die Geltendmachung von Unterlassungs-Un- terlassungs-, Scha- densersatz Schadensersatz und Lizenzansprüchen vor.

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