Abtretbarkeit von Ansprüchen Musterklauseln

Abtretbarkeit von Ansprüchen. 14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche, Rechte und Pflichten aus den mit uns geschlossenen Verträgen abzutreten oder ganz oder teilweise ohne die Zustimmung von uns auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit atexxi geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit atexxi geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von atexxi ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Infoplusgeschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit Infoplus geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von Infoplus ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. 14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der crossbase mediasolution GmbH ge- schlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit der crossbase media- solution GmbH geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung der crossbase mediasolution GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit IdentWERK geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit IdentWERK geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von IdentWERK ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit DVSE geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit DVSE geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung durch DVSE ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. 11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit Q3 SOFTWARE AG geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit Q3 SOFTWARE AG geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von Q3 SOFTWARE AG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit blueAlpha geschlossenen Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit blueAlpha geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von blueAlpha ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Abtretbarkeit von Ansprüchen. 16.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber ORCA abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit ORCA geschlossenen Verträgen ohne deren Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.