Abtretung, Rechtsnachfolge. 20.1. Der LN darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag außer mit ausdrücklicher Zustimmung der LG nicht abtreten oder übertragen, eine allfällige Abtretung an einen im § 29 KSchG genannten Verband bleibt ihm unbenommen. 20.2. Die Rechte und Pflichten des LN aus diesem Vertrag gehen auf seinen Rechtsnachfolger von Todes wegen über. Die LG darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung an das auf der ersten Seite des Vertrages angeführte Kreditinstitut übertragen. Erfolgt die Abtretung derart, dass die LG gegenüber dem LN nicht mehr auftritt, hat die LG den LN von der Abtretung zu unterrichten.
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Samples: KFZ Leasingvertrag, KFZ Leasingvertrag
Abtretung, Rechtsnachfolge. 20.1. Der LN darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag außer mit ausdrücklicher Zustimmung der LG nicht abtreten oder übertragen, eine allfällige Abtretung an einen im § 29 KSchG genannten Verband bleibt ihm unbenommen.
20.2. Die Rechte und Pflichten des LN aus diesem Vertrag gehen auf seinen Rechtsnachfolger von Todes wegen über. Die LG darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung an die EBV-Leasing Ges.m.b.H. & Co. KG oder an das auf der ersten Seite des Vertrages angeführte Kreditinstitut übertragen. Erfolgt die Abtretung derart, dass die LG gegenüber dem LN nicht mehr auftritt, hat die LG den LN von der Abtretung zu unterrichten.
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Samples: Abbuchungsauftrag
Abtretung, Rechtsnachfolge. 20.1. Der LN darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag außer mit ausdrücklicher Zustimmung der LG nicht abtreten oder übertragen, eine allfällige Abtretung an einen im § 29 KSchG genannten Verband bleibt ihm unbenommen.
20.2. Die Rechte und Pflichten des LN aus diesem Vertrag gehen auf seinen Rechtsnachfolger von Todes wegen über. Die LG darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung an die Kopar oder an das auf der ersten Seite des Vertrages angeführte Kreditinstitut übertragen. Erfolgt die Abtretung derart, dass die LG gegenüber dem LN nicht mehr auftritt, hat die LG den LN von der Abtretung zu unterrichten.
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Samples: KFZ Leasingvertrag