Vorzeitige Vertragsauflösung Musterklauseln

Vorzeitige Vertragsauflösung. (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
Vorzeitige Vertragsauflösung. Die LG ist zur sofortigen, vorzeitigen Auflösung des LV berechtigt, wenn der LN oder ein sicherstellungleistender Dritter: a) unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die LG die Zustimmung zum Vertrag oder zu dessen Änderungen nicht erteilt hätte, b) mit einem monatlichen Entgelt oder einer anderen vertraglich vorgesehenen Zahlung in Rückstand ist und den Rückstand trotz Androhung der vorzeitigen Vertragsauflösung sowie Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist nicht aufholt, c) stirbt oder handlungsunfähig wird oder sein Geschäft (Unternehmen) aufgibt oder veräußert, d) den Wohn-/Geschäftsort ins Ausland verlegt, den Standort des LO ohne Genehmigung nach Punkt 9.8. verändert, oder bei einem Kraftfahrzeug als LO gegen Punkt 9.4. verstößt, e) auch nur einer seiner wesentlichen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, f) die Übernahme des LO ungerechtfertigt verweigert, ferner wenn, g) das LO gestohlen wurde oder sonst wie abhandenkommt, h) sich die wirtschaftliche Lage des LN oder eines sicherstellungleistenden Dritten derart verschlechtert, dass eine regelmäßige Zahlung des Leasingentgeltes gefährdet erscheint, insbesondere wenn der LN die Zahlungseinstellung erklärt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder in das Vermögen des LN erfolglos Exekution geführt wird, i) im Schadensfall die voraussichtlichen Reparaturkosten für das LO zuzüglich des Wrackwertes die Höhe des Zeitwertes des LO erreichen (wirtschaftlicher Totalschaden), j) sich das Haftungspotential des LN ändert (z.B. durch Wechsel der Rechtsform, Wegfall bzw. Reduktion des Sicherheitspotentials, etc.), k) wenn der LN oder eine Gesellschaft aus seinem Konzernbereich gemäß § 15 AktG seine Zahlungsverpflichtungen oder sonstige Verpflichtungen aus anderen, mit der LG oder mit einer anderen Gesellschaft des Erste Group Bank AG-Konzerns oder einer Sparkasse der Sparkassengruppe geschlossenen Verträgen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt oder einer (oder mehrere) der vorerwähnten Verträge aus Gründen, die die LG nicht zu vertreten hat, aufgelöst wird (werden).
Vorzeitige Vertragsauflösung. (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes ist das Unternehmen mit der vorzeitigen Lösung des Vertrages grundsätzlich dann einverstanden, wenn der Geschäfts- oder Rechtsnachfolger des Auftraggebers in den Bewachungsvertrag eintritt oder nach Lage des Falles eine Übertragung der Bewachung auf ein neues Objekt des Auftraggebers nicht möglich ist. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf oder verändert es, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
Vorzeitige Vertragsauflösung. Alphabet kann den Service-Vertrag durch schriftliche Erklärung fristlos auflösen, wenn 15.1 der Kunde mit einem vertraglichen Serviceentgelt mehr als 30 Tage in Verzug ist, und der Kunde unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist erfolglos gemahnt wurde; 15.2 der Kunde den vorliegenden Vertrag in wesentlicher Weise verletzt; 15.3 die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere dadurch, dass sich die wirtschaftliche Lage des Kunden nach dem Zeitpunkt der Antragstellung wesentlich verschlechtert oder über ihn ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckendem Vermögens nicht eröffnet wird; 15.4 der Kunde stirbt, seine Handlungsfähigkeit verliert, den Geschäftsbetrieb wesentlich einschränkt oder einstellt, den Unternehmensgegenstand ändert oder die Liquidation einleitet und dadurch die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist; 15.5 der Kunde seinen Wohn- oder Unternehmenssitz in das Ausland verlegt; 15.6 der Kunde bei Abschluss des Vertrages unrichtige Angaben über seine Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse gemacht bzw. Tatsachen oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Alphabet den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. 15.7 Sind mehrere Kunden/Antragsteller vorhanden oder gibt es neben einem oder mehreren Kunden noch Sicherstellung leistende Dritte, kann Alphabet den Service-Vertrag gegenüber allen Kunden vorzeitig auflösen, wenn einer der oben erwähnten Gründe nur bezüglich eines von mehreren Kunden/Antragstellern oder nur bezüglich eines Sicherstellung leistenden Dritten gegeben ist und dadurch dessen Zahlungsfähigkeit gefährdet ist; 15.8 Wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus Anpassungen aufgrund von Kilometerabweichungen oder Aufwandsüberschreitungen gemäß Punkt 4.6 b) und/oder Punkt 7.5 b) mehr als 30 Tage in Verzug ist und unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist erfolglos gemahnt wurde, kann Alphabet den gegenständlichen Vertrag fristlos auflösen;
Vorzeitige Vertragsauflösung a) Durch den Vermieter b) Durch den Mieter
Vorzeitige Vertragsauflösung. Bei Umzug des Kunden sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Gibt die B.O.S. das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
Vorzeitige Vertragsauflösung. 3.6.1.1 Geschlossene Abrechnung 🡺 Post Company Cars erstellt innerhalb von 2 Monaten nach Fahrzeugrückgabe eine Schlussabrechnung wie folgt: – Post Company Cars erstellt eine Nachkalkulation auf der Basis der vertragsrelevanten Kalkulation aber mit den effektiven neuen Parametern wie Laufzeit, Laufleistung und Restwert. Die Differenz zwischen den nachkalkulierten Kosten und den bereits geleisteten Zahlungen wird dem Kunden in Rechnung gestellt. – Die Differenz zwischen den bereits verrechneten und den effektiven Kosten der nicht in der monatlichen Pauschale enthaltenen Dienstleistungen werden ermittelt und dem Kunden belastet oder gutgeschrieben. – Post Company Cars verrechnet allfällige Wertverminderungen des Fahrzeuges anhand des erstellten Rücknahmeprotokolls und der neutralen Expertise. – Post Company Cars verrechnet eine Bearbeitungsgebühr für vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Dienstleistungsvertrag. 3.6.1.2 Offene Abrechnung 🡺 Post Company Cars erstellt innerhalb von 2 Monaten nach Fahrzeugrückgabe eine Schlussabrechnung wie folgt: – Post Company Cars erstellt für alle Dienstleistungsmodule (ausgeschlossen sind diejenigen, die explizit als fixes Modul bezeichnet sind) eine Abrechnung auf der Basis der effektiv angefallenen Kosten und den bereits geleisteten Zahlungen (Summe aller geleisteten à Konto Zahlungen). – Post Company Cars erstellt eine Abrechnung für den für das Fahrzeug am Markt realisierten Wiederverkaufspreis und den im Einzelvertrag definierten Restwert. Liegt der Erlös tiefer als der kalkulatorische Restwert, wird der Differenzbetrag dem Kunden belastet. Liegt der Erlös über dem kalkulatorischen Restwert, wird der Differenzbetrag gemäss der im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Aufteilung dem Kunden gutgeschrieben. In beiden Fällen werden dem Kunden die Aufwände für das Remarketing gemäss der im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Pauschale in Rechnung gestellt. – Post Company Cars verrechnet eine Bearbeitungsgebühr für vorzeitige Vertragsauflösung gemäss Dienstleistungsvertrag.
Vorzeitige Vertragsauflösung. 14.1 Macht der Leasingnehmer vom Recht auf vorzeitige Kündigung gemäss Ziffer 2.2 Gebrauch oder wird der Leasingvertrag aus anderen Gründen, welche der Leasingnehmer zu vertreten hat, vorzeitig beendet (insbesondere bei Todesfall und vorzeitiger Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14), so werden die vereinbarten Leasingraten ab Vertragsbeginn neu berechnet und rückwirkend definitiv festgesetzt; massgebend ist die effektive Vertragsdauer. Bei Privat-Leasingverträgen, welche dem KKG unterstehen, erfolgt die Neuberechnung gemäss Tabelle im Kremoblatt in der Beilage zum Leasingvertrag (mit der Berechnung der Kreditfähigkeit). eff. Monate. Faktor eff. Monate Faktor eff. Monate Faktor 1 15,50 17 3,33 33 2,24 2 8,95 18 3,22 34 2,21 3 6,90 19 3,12 35 2,17 4 6,75 20 3,03 36 2,13 5 6,58 21 2,94 37 2,10 6 6,40 22 2,86 38 2,07 Bei allen anderen Leasingverträgen beziehen sich die Ansätze jeweils auf den im Leasingvertrag bezeichneten Objektwert für das Leasingfahrzeug. Die Berechnung erfolgt gemäss der nach- folgenden Tabelle: 7 6,16 23 2,79 39 2,04 8 5,56 24 2,72 40 2,02 9 5,10 25 2,66 41 2,00 10 4,73 26 2,59 42 1,98 11 4,42 27 2,53 43 1,96 12 4,17 28 2,48 44 1,94 13 3,95 29 2,43 45 1,92 14 3,76 30 2,38 46 1,90 15 3,60 31 2,34 47 1,88 16 3,46 32 2,29 usw. Beispiel einer vorzeitigen Vertragsauflösung nach 33 Monaten (Beträge exkl. MWST): Objektwert gemäss Leasingvertrag x 2.24 % = effektive Leasingrate p.M. (wenn die Laufzeit 33 Monate wäre) x effektive Laufzeit ./. bereits bezahlte Raten
Vorzeitige Vertragsauflösung. 9.1 Wird uns nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befin- det oder kann das Bauvorhaben durch den Besteller nicht mehr durchgeführt werden, können wir Sicherhei- ten oder Vorkasse für unsere Leistungen verlangen o- der Erstattung der von uns gemachten Aufwendungen fordern. Sollten diese nicht innerhalb von 18 Werktagen und zweimaliger Mahnung eingegangen sein, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. Diese Aufwendun- gen können ohne Nachweis mit 20% oder bei bereits gefertigtem Material mit 70% der Brutto-Auftragssumme in Rechnung gestellt werden, falls der Besteller nicht ge- ringere oder der Lieferer nicht höhere Aufwendungen nachweist. 9.2 Kündigt der Besteller den Vertrag, so sind wir berechtigt ohne Nachweis Stornierungskosten in Höhe von 20% der Brutto-Auftragssumme in Rechnung zu stellen, falls nicht höhere Kosten nachgewiesen werden oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.
Vorzeitige Vertragsauflösung. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der AG bei gänzlicher Aufgabe des Vertragsobjektes – sofern keine Rechtsnachfolge stattfindet - den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vorzeitig lösen. Handelt es sich lediglich um eine Standortverlegung ist die Dienstleistung am neuen Standort fortzusetzen, sofern sich der ÖWD nicht dagegen ausspricht. Diesbezügliche Veränderungen sind dem ÖWD unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Verändert sich bei Standortverlegung der Leistungsumfang oder Leistungsinhalt, so ist der ÖWD berechtigt, das vereinbarte Leis- tungsentgelt entsprechend anzupassen. Der ÖWD ist aus wirtschaft- lichen Gründen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer ein- monatigen Kündigungsfrist aufzulösen. Er ist jedoch verpflichtet, das ihm Mögliche zu veranlassen, um die Dienstleistung durch ein ande- res gewerbliches Unternehmen sicherzustellen. Bei Zahlungsverzug trotz Setzung einer Nachfrist kann der ÖWD den Vertrag mit soforti- ger Wirkung lösen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der AG Preisminderungen, die auf Grund des Leistungsortes oder einer längeren Vertragslaufzeit gewährt wurden, zurückzuzahlen. Dieser Punkt gilt nicht für den Bereich insurance Services.