Abwasserbeseitigung Musterklauseln

Abwasserbeseitigung. Die Entleerung von Hauskläranlagen erfolgt bis zum Anschluss des Stadtteils Freiburg-Munzingen an den Kanal des Abwasserzweckverbandes Staufener Bucht in der bisherigen Weise.
Abwasserbeseitigung. Die Entleerung von Hauskläranlagen erfolgt bis auf weiteres in der bisherigen Weise.
Abwasserbeseitigung. Für die Abwasserbeseitigung ist ebenfalls der ZWA zuständig. Das dreistufige Klärwerk Rudolstadt mit mechanischer, biologischer und chemischer Reinigungsstufe reinigt Abwasser aus dem Be- reich zwischen Bad Blankenburg-Watzdorf und Uhlstädt-Kirchhasel-Etzelbach und führt es in den Vorfluter Saale ein. Aktuell beträgt die Gesamtkapazität des Klärwerks 5.000 m³/d. Diese könnte aber z. B. bei Starkniederschlagsereignissen auf 30.000 m³/d erhöht werden. Der Betrieb der Klär- anlage wird als nicht störanfällig eingeschätzt. Da keine Schwermetalle im Abwasser vorhanden sind, kann der Klärschlamm vollständig kompostiert werden und muss nicht gesondert entsorgt werden. Derzeit werden 60.000 Einwohnergleichwerte behandelt. Die Abwässer der Ortslagen Keilhau, Ober- und Unterpreilipp sowie Groschwitz werden dezentral beseitigt. Darüber hinaus ist eine Industriekläranlage in Schwarza im Eigentum der Stadt Rudolstadt vor- handen, die seit 1997 die Abwässer der im Industriegebiet Schwarza angesiedelten Unternehmen aufbereitet und 2005 für die Aufbereitung der Abwässer der Papierfabrik erweitert bzw. ergänzt wurde. Im Jahr 2017 wurden nahezu 100 % des Papierabwassers aufbereitet. Es besteht ein wei- teres Aufnahmepotenzial für Industrieabwässer (Soll: 394 Tm³ zu Ist: 85 Tm³). Die Rückführung des gereinigten Abwassers erfolgt durch fünf Einleitstellen in die Saale. Anfallende Klärschlämme werden auf der auf dem Gelände der Kläranlage befindlichen, ebenfalls städtischen Klärschlamm- deponie Schwarza eingelagert. Für das Klärwerk Rudolstadt und die Industriekläranlage Schwarza wurden bereits Klimaschutz- Teilkonzepte erarbeitet (siehe Fachkonzept Energie und Klimaschutz). Alle sechs Jahre wird vom ZWA eine Abwasserbeseitigungskonzeption erarbeitet. Die aktuelle 2013 erarbeitete Konzeption beinhaltet unter anderem Kanalausbau- und Sanierungsmaßnahmen zum Anschluss von Ortslagen oder Siedlungsgebieten an die zentrale Abwasserbeseitigung. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich das vorhandene Kanalnetz Rudolstadts in einem guten Zustand befindet. Handlungsbedarf konzentriert sich lediglich in einigen Ortsteilen (z. B. Cumbach Am Gänsebach und das Gebiet südlich des Pulverturms). Auch im Abwassernetz sollen im Zuge grundhafter Straßenbaumaßnahmen Kanalerneuerungen mit durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere den Bereich des geplanten Hotelneubaus im Quartier „Hinter der Mauer“ und den Straßenneubau im Bereich der B 85 Rudolstadt Nord und B 88 Rudolstadt Ost. Für die Re...
Abwasserbeseitigung. Bei der Abwasserbeseitigung ändert sich grundsätz- lich nichts. Die neue Exekutive wird allfällig nötige Anpassun- gen vornehmen. Mit einer Fusion der fünf Gemeinden sind im Be- reich der Abwasserreinigung keine nennenswerten Chancen und Risiken mit entsprechenden Kosten- folgen verbunden.
Abwasserbeseitigung. Ein Anschluss an die bestehende Abwasserbeseitigung (Kommunalunternehmen Stadtwerke Ochsenfurt) ist bei Bedarf möglich, jedoch nicht vorgesehen.
Abwasserbeseitigung. 1 (Aufgabenerfüllung Abwasser) § 2 (Anschlussstelle) § 3 (Anschlusskanal) § 4 (Entwässerungsbeitrag) § 5 (Entwässerungsgebühr) § 6 (Einwohnergleichwerte)
Abwasserbeseitigung. (d) Fensterreinigung sowie Reinigung der Böden im Speisesaal
Abwasserbeseitigung. Schmutz- und Regenwässer werden im Haus getrennt geführt. Schmutzwasser wird an den Straßenkanal in der Modecenterstraße über Bauplatz B (Turm 1) angeschlossen. Regenwasser der Dach- und Freiflächen wird auf Eigengrund und Fremdgrund zur Versickerung gebracht.
Abwasserbeseitigung. Für den Betrieb der Photovoltaikanlage ist keine Abwasserentsorgung notwendig.
Abwasserbeseitigung. Die Kanalgebühren werden bis zum Anschluss des Ortsnetzes an den Kanal des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht in der bisherigen Höhe erhoben. Die Entleerung von Hauskläranlagen erfolgt bis zum Anschluss des Stadtteils Freiburg-Tiengen an den Kanal des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht in der bisherigen Weise.