Erschließung Musterklauseln

Erschließung. Verkehr Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 30 grenzt an drei Seiten an öffentliche Wegeparzellen an; im Norden an die Straße Dosborn, im Westen an die Wegeparzelle Am Schützenplatz und im Süden an den unbefestigten Weg Zum Lohberg an. Die Erschließung des geplanten Baugebietes erfolgt auf westlicher Seite von der Wegeführung Am Schützenplatz, welche mit Anschluss an die Straße Xxxxxx xxx Xxxxx/ Xxxxxxxxxxx Xxxxxx (X 0000) an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz anbindet. Alle Wegeparzellen und -beziehungen bleiben auch künftig bestehen und zugänglich, so dass langfristig ein Ausbau der Verkehrswege und -führung in diesem Quartier möglich ist. Öffentlicher Personennahverkehr Dingelstädt liegt am Buslinienhauptnetz des Verkehrsbundes der Eichsfeldwerke – EW Bus. Über verschiedene Busnetzverbindungen in alle Richtungen ist eine Anbindung aller umliegenden Gemeinden sowie eine direkte Verbindung mit den Mittelzentren Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis gegeben. Von dort aus sind Anbindungen an überregionale Verbindungen mit Bus und Bahn vorhanden. Nächstgelegener Bahnhaltepunkt ist im Ortsteil Silberhausen der Stadt Dingelstädt vorhanden. Es besteht eine Busverbindung (Rufbus) zwischen ZOB Dingelstädt und der Regionalbahnhaltestelle Silberhausen Neben dem zentralen Busbahnhof bestehen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Bushaltestellen. Die nächstgelegene Haltstelle (Freibad, Riethstieg) liegt zum Baugebiet ca. 220 m Luftlinie entfernt und ist dementsprechend in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Es bestehen somit ausreichende Voraussetzungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. besteht ein ausreichendes Mobilitätsangebot alternativ zum Individualverkehr. Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Sozialstruktur Dingelstädt als Grundzentrum und Verwaltungssitz deckt alle Einrichtungen des allgemeinen täglichen Grundbedarfs ab. Darüber hinaus ist die Stadt Schulstandort und stellt verschiedene Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zur Verfügung. Der Ausbau der gesundheits- und sportdienlichen Infrastruktur auf hiesigem Plangebiet würde zu einer umfassenden Abdeckung der Angebotsnutzung und -nachfrage der erforderlichen zweckdienlichen Einrichtung im gesamten Gemeindegebiet beitragen.
Erschließung. 6 Herstellung der Erschließungsanlagen § 7
Erschließung. Der Vorhabenträger erklärt sich zur Durchführung und Kostentragung aller Maßnahmen gemäß dem noch abzuschließenden Teil B des Durchführungsvertrages bereit, die zur Erschließung des Vorhabens erforderlich sind. Neben der inneren Erschließung verpflichtet er sich insbesonde- re - soweit erforderlich -, die öffentlichen Straßen, Parkflächen, Grünanlagen und sonstigen öffentlichen Wegeflächen entsprechend den ortsrechtlichen Bestimmungen auszubauen und mit Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen zu versehen, soweit diese Maßnahmen ursäch- lich auf das Vorhaben zurückzuführen sind. Vor Durchführung der Arbeiten verpflichtet sich der Vorhabenträger, die Fachplanungen dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Erschließung. Das MZW wird sich vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 2 mit dem Depositar um die Erschließung der Medien bemühen und sie für Ansichtszwecke kopieren. Der Depositar erhält eine Ausfertigung der archivischen Erschließung.
Erschließung. Zeitnah sollen auch in Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs die verkehrlichen Erschließungen, bzw. die diesbezüglichen Optionen und Potentiale erarbeitet (Innenentwicklung und Anbindung an die übergeordneten Verkehrsnetze) werden. Ziel ist die Orientierung auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes. In diesem Zusammenhang wird neben der attraktiven Erschließung mit dem ÖPNV, hier mit der Xxxxxxxxxxx 00 und/oder M1, die Frage der effizienten straßenseitigen Erschließung (auch für die Ver- und Entsorgung) vorgesehen. Ziel ist eine Verknüpfung des ÖPNV (u.a. mit Busverkehren) an einer zentralen Haltestelle im Gebiet (z.B. einer künftigen Endhaltestelle Bus 107). - Dazu kommt die Entwicklung attraktiver Radrouten (interne Erschließung und äußere Anbindung), z.B. zum S-Bhf. Blankenburg und interner Wegeverbindungen.
Erschließung. (1) Der Investor verpflichtet sich, auf eigene Kosten die Erschließung des Baugebietes herzustellen soweit diese nicht durch die Stadt erbracht werden oder den jeweiligen Spartenträgern zugewiesen sind. Soweit auch Grundstücke erschlossen werden, die nicht im Eigentum des Investors stehen, wird die Stadt im Rah- men der gesetzlichen Möglichkeiten diese Eigentümer angemessen an den Kosten der Erschließung beteili- gen.
Erschließung. Gegenstand der Vereinbarung: Voraussetzung:
Erschließung. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt weiterhin über die B430 (Im Kossau-Grund). Die Gemeinde Rantzau ist an das Liniennetz des ÖPNV angebunden.
Erschließung. 1. Die Stadt Offenbach wird die Erschließung des Vertragsgebiets nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB auf den Vorhabenträger übertragen.
Erschließung. Das Grundstück ist voll erschlossen Das Grundstück ist teilweise erschlossen (es steht noch aus ) vollständig abgerechnet und bezahlt: Bitte unbedingt bei der Stadt/Gemeinde anfragen! Das Verkaufsobjekt wird im gegenwärtigen Zustand verkauft Folgende Sachmängel bestehen und sind vom Verkäufer zu beheben: …………………………………………………………….………………………… Folgende Sachmängel sind bekannt und werden vom Käufer übernommen: ……………………………………………………………...…………………………