Erschließung Musterklauseln

Erschließung. Der Standort zur Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) in dem Sonstigen Sondergebiet (SO) ist über die Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße (K 2) sehr gut für den motorisier- ten Individualverkehr erschlossen. Für Fußgänger besteht beidseitig der Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße ein Straßen begleitender Gehweg, der im Bereich des „Stadtteilzentrum Weitmar-Mark“ über die gesamte Länge durchgehend aus- gebaut ist. Das Fußwegesystem soll durch eine zusätzliche Wegeverbindung von der Berg- werksstraße durch das Gebäude des Lebensmittelmarktes zur Xxxx-Xxxxxxxxx-straße ergänzt werden. Diese soll die Anbindung an die westlich anschließenden Wohnquartiere Bergwerks- straße, Neulingstraße, Xxxxxxxx-Xxxxx-Straße gewährleisten. Für Radfahrer ist die Erreichbarkeit per Fahrrad über die Xxxx-Xxxxxxxxx-Straße gegeben. Pkw-Stellplätze Die geplante Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes beinhaltet die Errichtung einer Tiefgarage mit bis zu ca. 112 Pkw-Stellplätzen, davon zwei Pkw-Stellplätze für Behinderte. Für die Belange des ruhenden Verkehrs steht mit der geplanten Tiefgarage ein hinreichendes Pkw- Stellplatzangebot zur Verfügung. Die Fahrgassen zwischen den Parkreihen werden mit einer Breite von ca. 6,50 m bemessen. Die Standard-Pkw-Stellplätze erhalten Abmessungen von ca. 2,50 m Breite und ca. 5,00 m Län- ge, welche unter Berücksichtigung des Pkw-Überstandes ausreichend ist. Die Behinderten-Pkw- Stellplätze erhalten Abmessungen von ca. 3,50 m Breite und ca. 5,00 m Länge.
Erschließung. Die Erschließung des Solarparks II erfolgt während der Bauzeit von Norden her über die B 12 – öffentliche Zufahrt „Alter Xxxxx“ - private Zufahrt des Bauherrn im ehemaligen Standortübungsgelände. Zusätzlich ist auch eine Zufahrt von Westen her möglich: Xxxxxxxxxxxx 00 – öffentliche Zufahrt Kasernengelände – private Zufahrt des Bauherrn innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes. Hier besteht auch die Möglichkeit im Bereich der ehemaligen Hangarflächen ca. 10 Besucherstellplätze anzulegen. Für die Erschließung ist die Verlegung eines oder zweier ca. 2,8 km langen Erdkabel zum Umspannwerk nach Weidach erforderlich. Der geplante Verlauf der Kabeltrasse (siehe Anlage) liegt entlang öffentlicher Wege bzw. auf Privatgelände. Es sollen entsprechende Gestattungsverträge geschlossen bzw. Grunddienstbarkeiten eingetragen werden. Das Solarfeld wird mit einem Maschendrahtzaun (Bodenfreiheit 15 – 20 cm) gesichert. Die Höhe beträgt inclusive Übersteigschutz ca. 2,5 m.
Erschließung. Im Vorfeld des einseitigen Zugangs zur S-Bahn südwestlich des Kerngebietes solle eine/ein neue/neuer Bahnhofsvorfahrt/Bahnhofsvorplatz mit allen dazu in Verbin- dung stehenden Funktionen, wie P&R, Taxi-Halteplätze und Fahrradabstellanlagen eingerichtet und dies im Bebauungsplan festgesetzt werden. (SenStadt VII B)
Erschließung. Die Vertragsparteien haben einen Vertrag über die Erschließung der Vorhabenflächen ge- schlossen (Erschließungsvertrag vom [Datum], Anlage 12). Die in dem Erschließungsvertrag getroffenen Vereinbarungen bleiben von diesem Vertrag unberührt.
Erschließung. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt weiterhin über die B430 (Im Kossau-Grund). Die Gemeinde Rantzau ist an das Liniennetz des ÖPNV angebunden.
Erschließung. Öffentlicher Personennahverkehr ( ÖPNV) Im Nordwesten des Bebauungsplangebietes befindet sich der S-Bahnhof „Berlin– Karlshorst“ an der S-Bahnstrecke S 3 und den Regionalbahnstrecken RE1, RE2, RE4 und RE5. Im Zuge des Ausbaus der DB-Strecke Berlin–Frankfurt/Oder wird der Haltepunkt des Regionalbahnverkehrs mittelfristig aufgegeben. In der Treskowallee befinden sich die Straßenbahnlinien 21, 26, 27 und 28. Dar- über hinaus wird das Bebauungsplangebiet durch die Buslinie 196 tangiert. Motorisierter Individualverkehr ( MIV) Die Anbindung des Bebauungsplangebietes an öffentliche Straßenverkehrsflächen erfolgt derzeit über eine Zufahrt von der Treskowallee im Bereich des Ortsteilzent- rums Karlshorst. Die im Nordosten des Bebauungsplangebietes befindliche Eisen- bahnunterführung wird gegenwärtig nicht als Anbindung an das übergeordnete Hauptverkehrsstraßennetz genutzt. Die innere Gebietserschließung erfolgt heute über eine Privatstraße, die von der Treskowallee aus an der nordöstlichen Geltungsbereichsgrenze parallel zur Bahntrasse verläuft. Über diese wird vor allem die Erschließung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen im Südosten des Plangebietes abgewickelt.
Erschließung. Die Vertragsbeteiligten werden sich fortlaufend über eine wirtschaftliche und leis- tungsfähige Erschließung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Dieten- bach sowie über die Bildung sachgerechter Erschließungsabschnitte abstimmen.
Erschließung. Der Investor verpflichtet sich, die Erschließung – Straße, Wasser, Kanal inkl. der jeweils erforderlichen Anschlussleitungen in dem für die geplante Nutzung erforderlichen Umfang gemäß Anlage c) nach dem Stand der Technik auf seine Kosten für das Baugebiet zu erbringen. Die Ausbauplanung ist durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde sowie den Straßenbaulastträger freizugeben.
Erschließung. Die äußere Erschließung durch die Lindenstraße und die Erwin-Dietrich-Straße (Xxxx.Xx. 4467/7) ist vorhanden. Bei der Erwin-Dietrich-Straße handelt es sich um eine private Er- schließungsanlage. Die innere Erschließung wird durch den Vorhabenträger durchgeführt. Dies umfasst auch die Sanierung des Parkplatzes. Etwaige Erschließungs- oder An- schlussbeiträge sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Bei einem Übergang der pri- vaten Erschließungsanlage in eine öffentliche Erschließung unterliegt diese Erschlie- ßungsanlage den Bestimmungen des Erschließungsbeitragsrechts.
Erschließung. Gegenstand der Vereinbarung: Voraussetzung: