Erschließung Musterklauseln

Erschließung. Verkehr Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 30 grenzt an drei Seiten an öffentliche Wegeparzellen an; im Norden an die Straße Dosborn, im Westen an die Wegeparzelle Am Schützenplatz und im Süden an den unbefestigten Weg Zum Lohberg an. Die Erschließung des geplanten Baugebietes erfolgt auf westlicher Seite von der Wegeführung Am Schützenplatz, welche mit Anschluss an die Straße Xxxxxx xxx Xxxxx/ Xxxxxxxxxxx Xxxxxx (X 0000) an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz anbindet. Alle Wegeparzellen und -beziehungen bleiben auch künftig bestehen und zugänglich, so dass langfristig ein Ausbau der Verkehrswege und -führung in diesem Quartier möglich ist. Öffentlicher Personennahverkehr Dingelstädt liegt am Buslinienhauptnetz des Verkehrsbundes der Eichsfeldwerke – EW Bus. Über verschiedene Busnetzverbindungen in alle Richtungen ist eine Anbindung aller umliegenden Gemeinden sowie eine direkte Verbindung mit den Mittelzentren Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis gegeben. Von dort aus sind Anbindungen an überregionale Verbindungen mit Bus und Bahn vorhanden. Nächstgelegener Bahnhaltepunkt ist im Ortsteil Silberhausen der Stadt Dingelstädt vorhanden. Es besteht eine Busverbindung (Rufbus) zwischen ZOB Dingelstädt und der Regionalbahnhaltestelle Silberhausen Neben dem zentralen Busbahnhof bestehen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Bushaltestellen. Die nächstgelegene Haltstelle (Freibad, Riethstieg) liegt zum Baugebiet ca. 220 m Luftlinie entfernt und ist dementsprechend in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Es bestehen somit ausreichende Voraussetzungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bzw. besteht ein ausreichendes Mobilitätsangebot alternativ zum Individualverkehr. Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, Sozialstruktur Dingelstädt als Grundzentrum und Verwaltungssitz deckt alle Einrichtungen des allgemeinen täglichen Grundbedarfs ab. Darüber hinaus ist die Stadt Schulstandort und stellt verschiedene Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zur Verfügung. Der Ausbau der gesundheits- und sportdienlichen Infrastruktur auf hiesigem Plangebiet würde zu einer umfassenden Abdeckung der Angebotsnutzung und -nachfrage der erforderlichen zweckdienlichen Einrichtung im gesamten Gemeindegebiet beitragen.
Erschließung. Grundsätzlich stehen öffentlich gewidmete Straßen zur freien Nutzung zur Verfü- gung. Bau und Betrieb von Windenergieanlagen erfordern unter anderem auch den Verkehr mit schweren Fahrzeugen. Transporte sind so durchzuführen, dass die Si- cherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglichst wenig beeinträchtigt werden und Baustellenausfahrten sind zu kennzeichnen. Bei der zuständigen Verkehrsbehörde sind entsprechende Maßnahmen insbesondere für Schwerlasttransporte zu bean- tragen.
Erschließung. Das Plangebiet des VBP grenzt auf der Westseite an das Straßenflurstück der Bundesstraße B2, mit der örtlichen Bezeichnung „Berliner Tor“. Eine Anbindung an das öffentliche Verkehrs- netz ist gegeben. Die Erschließung innerhalb des Plangebietes, von der Bundesstraße bis zur Sondergebietsfläche erfolgt über einen bereits vorhandenen durchschnittlich 6 Meter breiten Schotterweg, der tlw. über das Flurstück 128 verläuft, welches nicht Bestandteil des VBPs ist. Für die Nutzung des Flurstücks 128 als Zuwegung zur Deponie besteht ein Gestattungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin, der BMV Energie GmbH & Co. KG, und dem Eigentümer bzw. Eigentümerin des Flurstücks 128.
Erschließung. Es sind die bestehenden Erschließungsanlagen zu nutzen und auf Kosten des Vorhabenträgers zu erweitern.
Erschließung. Zeitnah sollen auch in Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs die verkehrlichen Erschließungen, bzw. die diesbezüglichen Optionen und Potentiale erarbeitet (Innenentwicklung und Anbindung an die übergeordneten Verkehrsnetze) werden. Ziel ist die Orientierung auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes. In diesem Zusammenhang wird neben der attraktiven Erschließung mit dem ÖPNV, hier mit der Xxxxxxxxxxx 00 und/oder M1, die Frage der effizienten straßenseitigen Erschließung (auch für die Ver- und Entsorgung) vorgesehen. Ziel ist eine Verknüpfung des ÖPNV (u.a. mit Busverkehren) an einer zentralen Haltestelle im Gebiet (z.B. einer künftigen Endhaltestelle Bus 107). - Dazu kommt die Entwicklung attraktiver Radrouten (interne Erschließung und äußere Anbindung), z.B. zum S-Bhf. Blankenburg und interner Wegeverbindungen.
Erschließung. Die Vertragsparteien haben einen Vertrag über die Erschließung der Vorhabenflächen ge- schlossen (Erschließungsvertrag vom [Datum], Anlage 12). Die in dem Erschließungsvertrag getroffenen Vereinbarungen bleiben von diesem Vertrag unberührt.
Erschließung. E 1 – Herstellung der Erschließungsanlagen
Erschließung. Die Kaufgrundstücke sind erschlossen. Zusätzlich sollen jedoch zur Verbesserung der ver- kehrlichen Situation Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum durchgeführt werden, die im Städtebaulichen Vertrag (Teil II dieser Urkunde) geregelt sind. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Stellplätzen und die Verlegung des Bahnhof ZOB. Einzelheiten werden im Städtebaulichen Vertrag (Teil II dieser Urkunde) geregelt.
Erschließung. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt weiterhin über die B430 (Im Kossau-Grund). Die Gemeinde Rantzau ist an das Liniennetz des ÖPNV angebunden.
Erschließung. Weitere Vereinbarungen zur Erschließung der Vertragsfläche bzw. sonstiger Flächen (Mitübertragung von Zufahrtsgrundstücken, Bestellung von Dienstbar- keiten wie Geh- und Fahrtrecht, Ver- und Entsorgungsleitungsrecht) werden nach Angabe der Beteiligten nicht benötigt bzw. nicht gewünscht.