Akquisitorische Tätigkeiten. Der Netzwerkpartner akquiriert in zumutbarem Mass neue Rechnungssteller und bearbeitet den Markt aktiv, mit dem Ziel, neue Rechnungssteller an die eBill Infrastruktur anzuschliessen. Der Netzwerkpartner ist verpflichtet, seine Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Anbindung an die eBill Infrastruktur Drittunternehmen anzubieten, die juristisch und wirtschaftlich vom Netzwerkpartner unabhängig sind. Seine eigenen Rechnungen darf der Netzwerkpartner nur dann in die eBill Infrastruktur einliefern, wenn er auch Rechnungen für weitere Rechnungsstel- ler einliefert, die vom Netzwerkpartner juristisch und wirtschaftlich unabhängig sind. Im Fall von ausbleibenden Akquisitionstätigkeiten seitens des Netzwerkpartners behält sich SIX vor, das Vertragsverhältnis im Rahmen des ordentlichen Kündigungsprozesses zu beenden.