Nachhaltigkeit. Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.
Nachhaltigkeit. Bestimmte Fonds der Gesellschaft beabsichtigen, einen Basiswert nachzubilden, der Wertpapiere nach bestimmten Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance - ESG) auswählt. Diese Fonds lassen sich durch den Zusatz „ESG“ im Fondsnamen erkennen. Die ESG-Standards des Basiswerts begrenzen die Anzahl der Wertpapiere, die für eine Aufnahme in den Basiswert geeignet sind. Aus diesem Grund kann der Basiswert und demzufolge der Fonds eine stärkere Gewichtung in Wertpapieren, Branchensektoren oder Ländern aufweisen, die eine schlechtere Wertentwicklung erzielen als der Markt insgesamt oder als andere Fonds, die bei ihrer Auswahl ESG-Standards berücksichtigen bzw. Fonds, die diese Standards nicht beachten. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass die Einstufung eines Fonds als „ESG“ lediglich auf der Tatsache basiert, dass der Basiswert beabsichtigt, ein ESG-Screening gemäß den vom Administrator des Basiswerts festgelegten ESG-Standards bzw. -Schwellenwerten anzuwenden. Weder die Gesellschaft noch ihre Dienstleister geben Zusicherungen oder etwas anderes dahingehend ab, dass ein Fonds ESG-Kriterien erfüllt oder dass ein Basiswert geeignet ist, den Kriterien eines Anlegers in Bezug auf Mindest- ESG-Standards oder anderweitig zu entsprechen. Den Anlegern wird geraten, ihre eigene Prüfung vorzunehmen, ob ein mit „ESG“ bezeichneter Fonds oder sein Basiswert ihren eigenen ESG-Kriterien entspricht. Siehe auch das Kapitel „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR“.
Nachhaltigkeit. Ein wesentlicher Fokus der strategischen Stoßrichtung Nachhaltigkeit ist die Transformationsbegleitung unserer Kunden: Hierfür stellen wir unseren Kunden innovative und nachhaltige Finanz- und Anlagelösungen zur Verfügung. Des Weiteren hat die LBBW Nachhaltigkeitskriterien fest im Kreditprozess verankert (bspw. durch umfangreiche Richtlinien, sowie einer Ampelsystematik zur Sicherstellung einer nachhaltigen Kreditvergabe). Darüber hinaus wurde die Landesbank Baden- Württemberg als Emittent von Green und Social Bonds schon früh am Markt für nachhaltige Refinanzierungen aktiv und erhält hierfür regelmäßig Auszeichnungen (bspw. Climate Bond Certified). Ferner wird der Aufbau eines nachhaltigen Personalmanagements (Talentkreise fürs Top-Management, Frauenförderung, Talentförderung etc.) zielstrebig vorangetrieben.
Nachhaltigkeit. Die folgenden Maßnahmen, die mit Bundesmitteln aufgebaut und unterstützt wurden, wer- den durch NRW nach Auslaufen der Bundesförderung, vorbehaltlich der zur Verfügung ste- henden Haushaltsmittel, fortgesetzt: NRW wird gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungskonsenses NRW vor dem Hinter- grund des gesamten Übergangssystems und seiner Maßnahmen bedarfsbezogen prüfen, inwieweit eine Fortführung der mit Bundesmitteln aufgebauten oder unterstützten Maß- nahmen, insbesondere der Berufsfelderkundungen und Praxiskurse an Schulen, nach Auslau- fen der Bundesförderung im Rahmen der Landesinitiative KAoA möglich ist. Eine Fortfüh- rung steht stets auch unter Finanzierungsvorbehalt. KAoA ist auf Dauer angelegt, was sich auch in den 510 Stellen für Lehrkräfte für Entlastungen an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs sowie den 226 Stellen für Entlastung zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Langzeitpraktikum widerspiegelt. Für die Gruppe der Schülerinnen und Xxxxxxx mit einer Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX und/oder einem über ein AO-SF- Verfahren festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förder- schwerpunkten (1. FSP oder weitere) Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Kör- perliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache sowie mit einer fachärztlich diagnosti- zierten Autismus-Spektrum-Störung bietet KAoA passgenaue Angebote im Rahmen von KAoA-STAR. KAoA wird zusätzlich flankiert durch verschiedene Landesprogramme – wie z. B. Verbund- ausbildung oder kooperative Ausbildung an Kohlestandorten –, die die jungen Menschen neben den Standardelementen auf dem Weg in die Ausbildung unterstützen. Die Partner des Ausbildungskonsenses NRW richten gemeinsam alle Anstrengungen darauf, die duale Ausbildung im Sinne der Fachkräftesicherung der Betriebe und der beruflichen Perspektiven junger Menschen auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten zu sichern. Daher ha- ben die Partner des Ausbildungskonsenses NRW als temporär Corona-bedingte Maßnahme ein Handlungskonzept entwickelt, damit ab Xxxxxx bei Bedarf zusätzlich gezielt dort unter- stützt werden kann, wo besondere Herausforderungen durch die Corona-Krise entstanden sind. Die Partner nehmen dabei sowohl Regionen in den Blick, in denen sich besondere Ver- sorgungsprobleme aus Sicht der jungen Menschen abzeichnen, als auch solche, in denen es besondere Besetzungsprobleme aus Sicht der Ausbildungsbetriebe gibt. Des Weiteren wird die Sicherung der Fortsetzung der Ausbildu...
Nachhaltigkeit. Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grundlegende Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte sowie für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der Auftragnehmer hat bei Durchführung des Vertrages die in der Bestellung des Auftraggebers konkretisierten Vorgaben zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz zu erfüllen.
Nachhaltigkeit. Bei der Auswahl der direkten und indirekten Anlagen wird zudem ein starker Fokus auf den Einfluss der einzelnen Investments auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gelegt (Nachhaltigkeitsziel). Die mit der Vermögensverwaltung betraute Globalance Bank AG hat zu diesem Zweck eine eigene Me- thodik entwickelt, die den Fussabdruck (Globalance Footprint®) von Anlagen misst. Dabei wird für jede direkte und indirekte Anlage im Fonds mit dieser Methodik ein Wert für den "Nachhaltigkeits- grad" ermittelt, welcher auf einer Skala von 0 bis 100 liegen muss, wobei sämtliche Anlagen mit einem "Globalance Footprint-Score " zwischen 43 und 53 als ausgeglichen gelten und von 54 und höher einen positiven Einfluss auf die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ausüben. Der Globalance Footprint® bildet einen integralen Bestandteil bei der Anlageselektion. Das Teilvermö- gen wird nicht in Anlagen mit überwiegend negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt investiert. Dennoch können in Ausnahmefällen auch Investments mit einem nachteiligen Footprint im Portfolio enthalten sein, wenn bestehende Anlagen nach einer Neuberechnung des Glo- balance Footprint-Score einen Wert von weniger als 43 aufweisen. Solche Anlagen werden unter Wahrung der Interessen der Anleger innert drei Monaten veräussert. Über den Einfluss der Anlagen wird im Rahmen der Berichterstattung an die Anleger transparent rapportiert. Der Globalance-Footprint® zeigt die Gesamtbewertung des Einflusses von Anlagen in den drei Di- mensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Es werden neun verschiedene Themenbereiche ana- lysiert und bewertet, welche weltweit als wichtig und dringlich anerkannt sind: • Märkte und Infrastruktur: Wird eine nachhaltige Infrastruktur für Transport, Kommunikation und Energie erstellt? • Arbeitsmarkt: Werden zukunftsfähige Arbeitsstellen geschaffen? • Technologie und Innovation: Wird die nötige technologische Entwicklung vorangetrieben? Gesellschaft • Ernährung: Wird die Nahrungsmittelkette nachhaltiger? • Gesundheit: Werden die Gesundheitssysteme gestärkt und der Zugang finanzierbar? • Bildung und Wissen: Wird der Zugang zur Information, Wissen und Bildung erleichtert? Umwelt • Biodiversität und Land: Wird die Artenvielfalt in Erde, Luft und Wasser erhalten? • Ressourcen und Klima: Werden Ressourcen eingespart und das Klima geschützt? • Wasser: Wird der Wasserverbrauch gesenkt?
Nachhaltigkeit. Das Anlageziel des PATRIMONIUM SWISS REAL ESTATE FUND ist primär darauf ausgerich- tet, den langfristigen Wert der Portfolioliegenschaften zu erhalten bzw. zu vermehren und eine stabile laufende Rendite für den Anleger zu generieren. Ergänzend verfolgt der Immobilienfonds eine systematische und schrittweise Optimierung der Liegenschaften hinsichtlich nachhaltiger Kriterien. Um diesen Ansatz zu erreichen, hat die Fondsleitung für den Immobilienfonds eine Strategie entwickelt, die die Verbesserung der Nachhaltigkeit des bestehenden Anlagenbestands, die Be- rücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Neuerwerbungen und die Bedürfnisse der Nut- zer berücksichtigt. Für alle neu erworbenen Liegenschaften werden Optimierungsmöglichkeiten identifiziert und deren Umsetzung in Abhängigkeit mit der Investitionsplanung des Immobilien- fonds geprüft. Sofern möglich werden in den Liegenschaften energie- und wassereffiziente Ge- räte eingesetzt. Die Umsetzung von Dekarbonisierungsmassnahmen bei Bestandesliegen- schaften erfolgt laufend. Neubauten werden gemäss den Nachhaltigkeitsstandards geplant und gebaut. Bei Bau- und Renovationsmassnahmen werden, soweit möglich, energetischen Sanie- rungen vorgenommen, die sowohl auf die Verbesserung der Energieeffizienz als auch auf die Förderung von erneuerbaren Energien abzielen. Die Fondsleitung strebt die Einhaltung eines CO2-Absenkungspfades an, welcher dem 1.5 Grad Ziel des Pariser Klimaabkommens entspricht. Dies wird durch die Festlegung von Schlüsselin- dikatoren umgesetzt. Diese Schlüsselindikatoren werden durch einen externen Dritten einmal jährlich berechnet, durch die Fondsleitung geprüft und die Ergebnisse im Jahresbericht veröf- fentlicht. Die Schlüsselindikatoren sind wie folgt: - Verbesserung des Energieträgermixes zu Gunsten nicht fossiler Energieträger - Reduktion des Energieverbrauches des Immobilienportfolios - Reduktion der Energieintensität des Immobilienportfolios - Reduktion der Treibhausgasemissionen des Immobilienportfolios - Verringerung der Intensität von Treibhausgasemissionen des Immobilienportfolios Die Schlüsselindikatoren werden von Signa-Terre SA, einem Schweizer Unternehmen, das sich auf die Erfassung von Energiedaten von Gebäuden spezialisiert hat, berechnet. Die Schlüs- selindikatoren fokussieren sich auf die Messung und Reduktion der Scope 1 und Scope 2 Emis- sionen. Unter Scope 1 Emissionen werden die Emissionen verstanden, die durch die Liegen- schaft selbst verursacht werden (Heizöl, Erdg...
Nachhaltigkeit. 5.1 Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhalti- gen Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grundlegende Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte sowie für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (nachfol- gend „ESG-Standards“). Der Auftraggeber hat sein Verständ- nis der ESG-Standards im Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben (xxxx://xxx.xxxxxx.xx). Der Auftraggeber er- wartet vom Auftragnehmer die Einhaltung der ESG-Stan- dards. Außerdem fordert der Auftraggeber den Auftragneh- mer auf, seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung entsprechender Standards anzuhalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte die Einhaltung der ESG-Standards zu überprüfen.
5.2 Der Auftragnehmer hat bei Durchführung des Vertrages die in der Bestellung des Auftraggebers konkretisierten Vor- gaben zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz zu erfüllen.
Nachhaltigkeit. Die folgenden Maßnahmen, die mit Bundesmitteln aufgebaut und unterstützt wurden, wer- den durch Niedersachsen nach Auslaufen der Bundesförderung fortgesetzt: – Ab 1. August 2023 führt das Land Niedersachsen die Potenzialanalyse Profil AC durch Lehrkräfte durch. – Ab 2021 führt das Land Niedersachsen das Verfahren 2P durch Lehrkräfte durch. – Ab 1. Januar 2022 wird die berufswahlapp im Land Niedersachsen implementiert. – Das Land Niedersachsen wird die im Rahmen des Projektes „Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen“ entwickel- ten und erprobten BO-Formate abhängig von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluation zum 1. August 2024 verstetigen. Die sich bewährt habenden BO-Formate werden dabei nach dem Abschluss des Projektes sowohl von Anbietern bzw. Trägern der Beruflichen Bildung als auch von den Lehrkräften der BBS in Zusammenarbeit mit Beratungsfachkräften der jeweiligen Arbeitsagentur durchgeführt werden können. – Ab 1. Januar 2026 verstetigt das Land die Ergebnisse des Projektes „Begleitung in in- klusive Ausbildung und Arbeit“ und fördert die entwickelte regionale Netzwerkarbeit (A14-Stellen Inklusion an BBS) sowie fortlaufende Lehrkräftefortbildungen zum in- klusiven Übergang von allgemeinbildenden in berufsbildende Schulen und die lan- desweite Koordination der Netzwerkarbeit durch Fachberatung der Regionalen Lan- desämter Schule und Bildung. Nach Ablauf der Förderung wird das Land Niedersachsen auf der Grundlage der Evaluation der Projekte und im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten eine Verstetigung der fol- genden Vorhaben prüfen: – Queraufstieg – KAUSA-Landesstelle Niedersachsen
Nachhaltigkeit. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen ebenso wie ganze Branchen/Regionen betreffen. So können sich beispielsweise im Bereich des Sozialen aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards/des Gesundheitsschutzes Risiken ergeben, oder Korruption als Risiko bei der Unternehmensführung.