Zuständigkeit Musterklauseln

Zuständigkeit. (1) Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.
Zuständigkeit. (1) Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind nach Maßgabe dieser Richtlinien zu- ständig für die Durchführung der in § 106a Abs. 2 SGB V vorgesehenen Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen. Die Zuständigkeit liegt im Falle kzv-bezirksübergreifender Berufsausübungsgemein- schaften bei der KZV des gewählten Vertragszahnarztsitzes nach § 33 Abs. 3 Zulas- sungsverordnung-Zahnärzte (ZV-Z); im Falle kzv-bezirksübergreifender Zweigpraxen im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 3 ZV-Z liegt die Zuständigkeit bei der KZV am Vertrags- zahnarztsitz sowie bei der KZV am Ort der Zweigpraxis für die am jeweiligen Tätigkeit- sort erbrachten Leistungen. Anträge der Krankenkassen nach § 106 a Abs. 4 sind an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vor Ort zu stellen.
Zuständigkeit. Der Elternbeitrag wird von der Stadt Bochum gemäß der jeweils gültigen Satzung festgestellt und erhoben. Ich/wir willige/n ein, dass meine persönlichen Daten aus diesem Vertrag und ggf. auch Leistungsbescheide nach SGB II (Hartz IV) oder anderen Leistungsgesetzen zu diesem Zweck an die Stadt Bochum weitergeleitet werden.
Zuständigkeit. Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Auskünften ver- pflichtet, die weder ihren Behörden vorliegen noch im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsgebiet sind.
Zuständigkeit. Der VERTRAGSNEHMER ist für den von SUBUNTERNEHMERN oder MITARBEITERN DES VERTRAGSNEHMERS erbrachten Leistungsumfang sowie für deren Aktivitäten, Unterlassungen und Versäumnisse in solcher Weise verantwortlich, als wären es die Aktivitäten, Unterlassungen oder Versäumnisse des VERTRAGSNEHMERS selbst.
Zuständigkeit. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Strei- tigkeiten ist der Gerichtsstand des Vermieters zuständig, soweit der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Per- son des öffentlichen Rechts ist.
Zuständigkeit. Die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten im Sinne dieser Richtlinie liegt beim Bürgermeister.
Zuständigkeit. Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Informationen verpflichtet, die ihren Behörden nicht vorliegen und sich auch nicht im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsbereich befinden.
Zuständigkeit. Der ersuchte Vertragsstaat ist nicht zur Erteilung von Informationen verpflichtet, die seinen Behörden nicht vorliegen und sich auch nicht im Besitz oder in der Verfügungs- macht von Personen in seinem Hoheitsbereich befinden.
Zuständigkeit. (1) Für die Bewilligung der Entwöhnungsbehandlung (§ 3) ist zuständig