Aktivitäten des Berliner Senats Musterklauseln

Aktivitäten des Berliner Senats. Der Masterplan Solarcity umfasst 27 Maßnahmen in neun Handlungsfeldern. Das Land Berlin er- greift umfassende Maßnahmen, um Gebäudeeigentümer*innen in Berlin zu informieren, zu beraten und zu motivieren, Solaranlagen zu installieren und setzt sich für gute rechtliche Rahmenbedingun- gen ein. Das Land Berlin setzt die Maßnahmen, die sich in seinem Einflussbereich befinden, um und schafft damit eine starke Dynamik bei der verstärkten Nutzung der Solarenergie in Berlin, von der auch die Aktivitäten der Solarcity-Partner*innen profitieren. Folgende Maßnahmen, deren Umset- zung bis zum Jahr 2023 geplant ist, haben eine direkte unterstützende Wirkung für die Solarcity- Partner*innen:  Öffentlichkeitsarbeit für den Masterplan Solarcity Die Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Kanäle und Formate soll die Aufmerksamkeit für die Solarenergienutzung erhöhen und Berliner Akteure motivieren, den Masterplan zu unterstützen und sich zu beteiligen. Dies erhöht die Akzeptanz für Solarmaßnahmen der Solarcity-Partner*innen bei deren Mitarbeiter*innen, Mieter*innen und Kund*innen. Die Kommunikation des Partnerschaftsnetzwerks und seiner Mitglieder macht das Engagement des*der Solarcity-Partner*in bekannt und stärkt das Image.  Bereitstellung von Informationsmaterial und Beratung Informationsmaterial zur Solarenergienutzung und zum Masterplan Solarcity wird allge- mein bereitgestellt und kann von den Masterplan Solarcity-Partner*innen genutzt werden. Falls Printmaterialien vorhanden sind, können diese bei der Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Energie und Betriebe bestellt werden.  Für spezielle Themen wie Mieterstromanlagen wird eigenes Material erarbeitet (verfügbar über die Website xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx). Die Solarberatung durch das SolarZentrum Berlin erfolgt im Rahmen der Masterplanumsetzung und kann von den Solarcity-Part- ner*innen gezielt genutzt werden. Darüber wird ein Onlinetool zur Berechnung der Wirt- schaftlichkeit von Solaranlagen (Maßnahme M3.1 des Maßnahmenkatalogs) implemen- tiert.  Abbau von Barrieren Zum Abbau von Barrieren bei der Realisierung von Solaranlagen sind verschiedene Maß- nahmen geplant, z.B. Bedingungen für den Netzanschluss verbessern (M2.1), Barrieren für Solaranlagen im Denkmalschutz abbauen (M2.2), Entwicklung von Maßnahmen für Solar- wärmeanlagen (M2.3), Behördliche Vorbehalte auflösen (M2.4) und die Auflage von er- gänzenden Solarförderprogrammen in Berlin, beispielsweise das PV-Stromspeicherpro- gramm (M3.2).  Unterstützung du...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.