Aktivitäten Musterklauseln

Aktivitäten. 1. Der gemeinsame Ausschuss klärt den Bedarf und die Prioritäten der nachstehend beschriebenen Aktivitäten ab, wobei er auch jenen Aktivitäten im Bereich der Zu- sammenarbeit Rechnung trägt, die von anderen bilateralen oder multilateralen Ge- bern unterstützt werden.
Aktivitäten. Freie Kapazitäten in den einzelnen Angeboten vorausgesetzt, können die Bewohner am Aktivie- rungsangebot des Pflegezentrums teilnehmen. Im Zentrum Artos finden regelmässig öffentliche Anlässe wie Konzerte, Vorträge, Andachten etc. statt. Diese Anlässe sind auch für die Bewohner im Zimmer mit Dienstleistungen offen.
Aktivitäten. Es ist möglich, dass von Zeit zu Zeit bestimmte, von Anbietern angebotene Aktivitäten, die in der Beschreibung der Unterkunft auf den Neckermann Reisen Buchungskanälen angezeigt werden, aufgrund von Witterungsbedingungen, höherer Gewalt, während der Nebensaison oder wenn die erforderliche Teilnehmerzahl für die Aktivität nicht erreicht wird, nicht durchgeführt werden können. In Bezug auf Sehenswürdigkeiten ist die angegebene Reihenfolge der verschiedenen Sehenswürdigkeiten nicht verbindlich. Die Reihenfolge kann durch die Anbieter geändert werden.
Aktivitäten. 1. Besucher können Aktivitäten im Park buchen. Aktivitäten können auch vorher über das Internet unter Angabe von Datum und Uhrzeit gebucht werden. Wenn die maximale Auslastung einer Aktivität erreicht wird, ist eine Buchung der betreffenden Aktivität nicht mehr möglich.
Aktivitäten. Auswahl und Umsetzung von rund 280 Partner- schaftsprojekten • Transfer von Schweizer Fachwissen • Auf- und Ausbau institutioneller Partnerschaften • Lernbesuche beim Projektpartner • Gegenseitige Evaluationen und Verfassen von Erfah- rungsberichten • Aufbau langfristiger internationaler Beziehungen auf dem Fachgebiet Nichtregierungsorganisationen und öffentliche Körper- schaften in den entsprechenden Partnerländern und der Schweiz Gesamtprojektbudget (Höhe des Schweizer Beitrags): 25,3 Mio. CHF Fondshöhe nach Ländern: Bulgarien: 2,2 Mio. CHF Kroatien: 2 Mio. CHF Polen: 3,4 Mio. CHF Rumänien: 5 Mio. CHF Slowakei: 2,5 Mio. CHF Slowenien: 1,1 Mio. CHF Tschechien: 5,1 Mio. CHF Ungarn: 4 Mio. CHF Institutionen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Partner je nach Land unterschiedliche Laufzeiten Bulgarien: 2012-2017 Kroatien: 2017-2021 Polen: 2009-2015 Rumänien: 2011-2019 Slowakei: 2011-2016 Slowenien: 2010-2014 Tschechien: 2009-2016
Aktivitäten. Bei Umzügen und bei Aktionen muss die Maske vor dem Gesicht getragen werden. In Sonderfällen kann das Tragen der Maske vom Präsidenten, nach Rücksprache mit dem Narrenrat, der Situation angepasst werden. Der Seegeist sollte sich bei Umzügen aktiv verhalten, z.B. Schnurren, Strählen und andere aktive Beschäftigungen mit dem Publikum. Eine unzumutbare Belästigung darf für Zuschauer und andere Teilnehmer hiermit jedoch nicht verbunden sein. Sollte es jedoch zu Sachbeschädigungen oder ähnlichem kommen, ist dies unverzüglich dem Narrenrat bzw. dem Präsidenten mitzuteilen. Auf reines Zuschauen vom Umzugsrand im Häs sollte verzichtet werden. Vom Verein vorgeschriebene Pflichttermine sind: Befreiung Xxxxxxxx, Butzenlauf, Wecken am „Schmotzigen“, Hemdglonkerumzug, Seegeisterball, Überlandfahrt, Konstanzer Fastnachtsumzug, Kinderball, Verbannung Xxxxxxxx. Vom Präsidenten können für die Masken- und Schalmeiengruppe zusätzliche Pflichttermine bestimmt werden. Darüber hinaus kann der Schalmeienmanager Pflichttermine für die Schalmeiengruppe festlegen. Sonstige Aktivitäten bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Präsidenten.
Aktivitäten. Diese Kooperationsvereinbarung wird insbesondere durch folgende Aktivitäten mit Le- ben gefüllt: ▪ Einrichtung von Runden Tischen Im Sinne des ‚Greifswalder Ansatzes‘ vereinbaren die Kooperationspartner die Einrichtung von Runden Tischen (Dialogforen). Diese dienen dem fachlichen Austausch über geeignete Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigeren Be- wirtschaftung, insbesondere der Biodiversität und des Gewässerschutzes, aber auch anderer aktueller Themen. ▪ Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen Die Kooperationspartner streben gemeinsam die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen an, mittels derer der Pächter darauf hinarbeiten kann, die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere die Biodiver- sität und den Klima- und Gewässerschutz zu fördern. Dazu gehören neben den im Maßnahmenkatalog der GAI genannten auch geeignete Maßnahmen, die im Rahmen anderer Projekte entwickelt und erprobt wurden (z.B. des Demonstra- tions- und Dialogprojektes FRANZ (xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx) oder der Initiative ‚Landwirtschaft für Artenvielfalt‘ (xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx)). Maßnah- men können z.B. sein: die Anlage von Feldlerchenfenstern und Feldvogelinseln, Brachen und Blühstreifen, Extensivgetreide und Altgrasstreifen, Steinhaufen und Lenkungsflächen. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen in Frage kommen, sofern Sie dem Ziel dieser Vereinbarung dienen und ihre Wirkung (wissenschaftlich) belegbar ist. ▪ Einzelbetriebliche Naturschutzberatung und Naturschutzpläne Einzelbetriebliche Naturschutzpläne auf der Basis einer entsprechende Bera- tung der Betriebe sind ein geeignetes Instrument, um betriebsbezogen Vor- schläge, Anregungen & Hinweise für entsprechende Maßnahmen aufzuberei- ten. Die Kooperationspartner streben im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine ent- sprechende Beratung und die Erstellung eines entsprechenden Planes (bei gro- ßen Betrieben ggf. mehrerer entsprechender (Teil-)Pläne) an. ▪ Erschließung bzw. Optimierung von Finanzierungsquellen Zur Umsetzung praxistauglicher Maßnahmen werden Agrarumwelt-und Ver- tragsnaturschutzprogramme ebenso wie naturschutzrechtliche Kompensations- maßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft genutzt. Ferner ist das aktu- elle Greening der europäischen Agrarpolitik ein geeignetes Instrument, um mit Ökologischen Vorrangflächen einen Beitrag für den Biodiversitätsschutz ebenso wie für den Gewässerschutz zu leisten. Hierzu wird angestrebt, eine optimierte Umsetzung des Greening über die Anlage von Puffer- un...
Aktivitäten. Bündnispartner sind das Bundesfinanz- ministerium, das Bundesverkehrsminis- terium, die Spitzenverbänden der Bran- che und ver.di. Dem gingen Initiativen von ver.di seit Mitte 2005 voraus. Die Liberalisierung der Briefdienste hat einen neuen Niedriglohnsektor ent- stehen lassen. Das zeigt die von ver.di in Auftrag gegebene Studie, die im Januar der Öffentlichkeit präsentiert wird. ver.di kündigt gewerkschaftliche Aktio- nen an, um die fortschreitende Prekari- sierung für die rund 200 000 Beschäftig- ten des Sektors zu verhindern. Mehr als 30 000 Postbeschäftigte fol- gen dem Aufruf von ver.di und demons- trieren am 14. Mai gegen die einseitige und vorschnelle Öffnung des deutschen Postmarktes und den damit drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. Sie fordern die Einführung eines Mindestlohnes und verbindlicher Sozialstandards als Bedingung für die Vergabe von Lizenzen an Briefdienstleister. Im Juni wehrt sich die ver.di-Jugend gegen das skandalöse Verhalten der Deutschen Post. Sie sagt: „Halbe Zeit = halbe Zukunft“ zum Plan des Konzerns, nur zwei Drittel der Nachwuchskräfte zu übernehmen, überwiegend befristet und als Teilzeitkräfte mit Wochenar- beitszeiten von 30 oder 19,25 Stunden. Übernahme und Ausbildung sind The- men, die bis heute zur Auseinanderset- zung zwischen Konzern und ver.di füh- ren. Gute Ausbildung und unbefristete Übernahme in Vollzeit bleiben zentrale Forderung der ver.di-Jugend. Foto: Xxxx Xxxxxxxxxxxx Der Mindestlohntarifvertrag für Brief- dienste zwischen ver.di und dem Arbeit- geberverband Postdienste e. V. wird am 5. September abgeschlossen und am 1. Januar 2008 für allgemeinverbindlich erklärt. Dass der Post-Mindestlohn in der Folgezeit trotz seiner eingeschränk- ten direkten Anwendung eine stabilisie- rende Wirkung auf die Löhne der Be- schäftigten hat, zeigt eine der Öffent- lichkeit im September 2010 vorgestellte Studie. Dazu sagt ver.di-Vize Xxxxxx Xxxxxx: „ver.di wird einen neuen Anlauf nehmen, der Post-Mindestlohn ist erst vom Tisch, wenn wir ihn haben!“ Fotos: Xxxxxxxxx x. Xxxxxxx Das Jahr großer Tarifauseinanderset- zungen: Für 130 000 Tarifbeschäftigte verhandelt ver.di im April mit der Post AG über die Entgelterhöhung, die Ver- längerung des Ausschlusses betriebsbe- dingter Kündigungen und Arbeitszeit- verkürzungstage, um die geplanten Wo- chenarbeitszeiterhöhung der 55 000 Be- amten auf 41 Stunden zu kompensieren. Da der Arbeitgeber kein ernsthaftes An- gebot unterbreitet, folgen 20 000 Post- ler den Aufruf von ver.di zu Wa...
Aktivitäten. 2.1 Anforderungen an die Aktivitäten der Solarcity Partner*innen
Aktivitäten. Die Aufgaben der EbK sind in Art. 3 der Satzung 2017 in geltender Fassung festgelegt und im Nationalen Kollektivvertrag für den Tertiärsektor sowie den von den Sozialpartnern auf nationaler und territorialer Ebene unterzeichneten Abkommen vorgesehen. Die ordentlichen Aktivitäten der EbK können wie folgt zusammengefasst werden: