Aktivitäten. 1. Der gemeinsame Ausschuss klärt den Bedarf und die Prioritäten der nachstehend beschriebenen Aktivitäten ab, wobei er auch jenen Aktivitäten im Bereich der Zu- sammenarbeit Rechnung trägt, die von anderen bilateralen oder multilateralen Ge- bern unterstützt werden.
2. Das Zusammenarbeitsprogramm kann die folgenden Aktivitäten umfassen, muss sich jedoch nicht auf diese beschränken:
a) Aktivitäten zum Ausbau des gesetzlichen Rahmens und der sonstigen Vor- schriften auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum:
1. Prüfung der einschlägigen internationalen Verträge über geistiges Ei- gentum, insbesondere des TRIPS-Abkommens sowie gewisser von der WIPO verwalteter Übereinkommen, denen die Sozialistische Republik Vietnam bisher nicht angehört; gegebenenfalls Erarbeitung von Vor- schlägen und Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden zur Erwägung des Beitritts der Sozialistischen Republik Vietnam zu derar- tigen Abkommen und Übereinkommen;
2. Prüfung von bisher in der Sozialistischen Republik Vietnam nicht ge- schützten Bereichen des geistigen Eigentums, wie vertrauliche Infor- mationen sowie die Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs;
3. Abklärung des Bedarfs nach einer Modernisierung des gesetzlichen Rahmens, Vorschlag von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie von Änderungen und Revisionen der bestehenden Gesetze und Verordnun- gen der Sozialistischen Republik Vietnam im Zusammenhang mit geis- tigem Eigentum, um internationalen Standards sowie den Anforderun- gen der einschlägigen internationalen Verträge, insbesondere des TRIPS-Abkommens (materielle Bestimmungen und Durchsetzung), zu entsprechen.
b) Aktivitäten zur Unterstützung der Verwaltungen auf dem Gebiet des geisti- gen Eigentums:
1. Austausch von Führungserfahrungen mit den Ämtern für geistiges Ei- gentum der Schweiz und weiterer Länder oder Regionen mittels ver- schiedener Massnahmen wie Studienbesuchen und Seminaren;
2. Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum (d.h. gewerbliches Eigentum, Urheber- recht und verwandte Schutzrechte) zuständig sind, namentlich der Füh- rungskräfte, der Beamten der Rechtsabteilungen, der Prüfer, der Ex- perten, die mit Patenten und anderen Informationen befasst sind, sowie des technischen Personals durch lang- und kurzfristige Schulungen so- wie durch Seminare, Symposien und Workshops;
3. Modernisierung der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum zuständig sind, einschliesslich ihrer allfälligen...
Aktivitäten. Der Landkreis Nordsachsen hat im Jahr 2011 ein Energiekonzept für den Landkreis und für die Region Dübener Heide der Landkreise Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld entwickelt und 2014 fortgeschrieben. Der Kreis nahm von 2013 bis 2020 am Verfahren des eea (European Energy Award®) teil und arbeitete mit einem abteilungs- und fachübergreifenden Energieteam in verschiedenen Handlungsfeldern. Ne- ben dem Monitoring und Management der kommunalen Liegenschaften entstand eine digitale Bauher- renmappe. Dreizehn berufliche Schulen, Gymnasien und Förderschulen wurden auf dem Weg zur Ener- giesparschule begleitet. Das kommunale Energiemanagement geht seinen Aufgaben auch nach Been- digung der Teilnahme am eea nach. Die Stadt Bad Düben wurde viermal mit dem eea-Award ausge- zeichnet, es gibt eine Arbeitsgruppe Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie einen Ökologi- schen Beirat.
Aktivitäten. 1. Besucher können Aktivitäten im Park buchen. Aktivitäten können auch vorher über das Internet unter Angabe von Datum und Uhrzeit gebucht werden. Wenn die maximale Auslastung einer Aktivität erreicht wird, ist eine Buchung der betreffenden Aktivität nicht mehr möglich.
2. Der Preis wird anhand der zum Zeitpunkt der Buchung bei De Hoge Veluwe geltenden Sätze bestimmt, die deutlich angegeben sind oder zur Einsichtnahme ausliegen. Der Preis wird, sofern nicht anders angegeben, im Voraus bezahlt.
3. Bei der Buchung einer Aktivität über das Internet wird der Buchungsbeleg sofort nach der Bezahlung digital an die angegebene E-Mail-Adresse verschickt.
4. De Hoge Veluwe haftet nicht für den Fall, dass die von dem Käufer eingegebene E-Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder dessen E-Mail-Account nicht korrekt funktioniert.
5. Bei der Stornierung einer im Webshop von De Hoge Veluwe (erreichbar über die Internetadresse: xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx/xx-XX/xxxxxxx) vorgenommenen Buchung von Aktivitäten erfolgt im Prinzip keine Rückerstattung, sofern nicht De Hoge Veluwe anders darüber entscheidet.
6. Wenn die von De Hoge Veluwe angebotene Aktivität nicht (vollständig) genutzt wird, erfolgt im Prinzip keine Rückerstattung, sofern nicht De Hoge Veluwe anders darüber entscheidet.
7. Die Buchung berechtigt zur Teilnahme an der Aktivität an dem bei der Buchung angegebenen Ort und Zeitpunkt der Aktivität.
8. Die Teilnahme an einer Aktivität ist nur gegen Vorlage eines gültigen Buchungsbelegs möglich.
9. Es kann leider vorkommen, dass Aktivitäten (im letzten Moment) von De Hoge Veluwe storniert werden müssen. De Hoge Veluwe ist darum bemüht, dass dies so selten wie möglich passiert. Wenn De Hoge Veluwe eine Aktivität storniert, wozu er das jederzeitige Recht hat, beschränkt sich der von De Hoge Veluwe zu leistende (Schaden-)Ersatz auf die Rückerstattung des bereits bezahlten Preises für die Aktivität, sofern nicht der Besucher einer anderen, von De Hoge Veluwe vorgeschlagenen Lösung zustimmt.
10. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme an Aktivitäten entstehen.
Aktivitäten. 2.1 Anforderungen an die Aktivitäten der Solarcity Partner*innen
Aktivitäten. 2.1 Anforderungen an die Aktivitäten der Solarcity Partner*innen Der*die Partner*in erklärt, durch konkrete Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele des Masterplans Solar- city Berlin beizutragen. Der*die Solarcity-Partner*in stimmt zu, dass die Aktivitäten veröffentlicht wer- den. Die Aktivitäten werden in Berlin durchgeführt und haben entweder Vorbildcharakter für den Ausbau der Solarenergie oder leisten einen deutlichen Beitrag zum Solarausbau in Berlin. Darüber hinaus kön- nen besonders innovative Aktivitäten Gegenstand der Partnerschaftsvereinbarung werden. Neben ei- nem konkreten Zubau von Solaranlagen sind auch weitere Beiträge wie etwa Forschung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit als Beitrag denkbar. Aktivitäten, die bereits vor Abschluss der Partnerschaftsver- einbarung begonnen wurden, können Gegenstand der Vereinbarung werden, wenn sie einen starken Leuchtturm-/ Vorbildcharakter für den Solarausbau in Berlin haben. Die Kosten für das Vorhaben werden vollumfänglich von dem/der Partner*in getragen, eine finanzielle Förderung ist mit dem Abschluss der Partnerschaft nicht verbunden. Eine Ausnahme bilden Vorhaben des Landes Berlin, an denen sich der/die Partner*in im Rahmen der Partnerschaft beteiligt. Aber auch Vorhaben, für die die Akteure unabhängig von der Partnerschaft öffentliche Fördergelder erhalten, kön- nen in eine Partnerschaft einfließen. Die konkreten geplanten Aktivitäten werden im Anhang dieser Partnerschaftsvereinbarung festgehal- ten.
Aktivitäten. Auswahl und Umsetzung von rund 280 Partner- schaftsprojekten
Aktivitäten. Bei Umzügen und bei Aktionen muss die Maske vor dem Gesicht getragen werden. In Sonderfällen kann das Tragen der Maske vom Präsidenten, nach Rücksprache mit dem Narrenrat, der Situation angepasst werden. Der Seegeist sollte sich bei Umzügen aktiv verhalten, z.B. Schnurren, Strählen und andere aktive Beschäftigungen mit dem Publikum. Eine unzumutbare Belästigung darf für Zuschauer und andere Teilnehmer hiermit jedoch nicht verbunden sein. Sollte es jedoch zu Sachbeschädigungen oder ähnlichem kommen, ist dies unverzüglich dem Narrenrat bzw. dem Präsidenten mitzuteilen. Auf reines Zuschauen vom Umzugsrand im Häs sollte verzichtet werden. Vom Verein vorgeschriebene Pflichttermine sind: Befreiung Xxxxxxxx, Butzenlauf, Wecken am „Schmotzigen“, Hemdglonkerumzug, Seegeisterball, Überlandfahrt, Konstanzer Fastnachtsumzug, Kinderball, Verbannung Xxxxxxxx. Vom Präsidenten können für die Masken- und Schalmeiengruppe zusätzliche Pflichttermine bestimmt werden. Darüber hinaus kann der Schalmeienmanager Pflichttermine für die Schalmeiengruppe festlegen. Sonstige Aktivitäten bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Präsidenten.
Aktivitäten. Bündnispartner sind das Bundesfinanz- ministerium, das Bundesverkehrsminis- terium, die Spitzenverbänden der Bran- che und ver.di. Dem gingen Initiativen von ver.di seit Mitte 2005 voraus. Die Liberalisierung der Briefdienste hat einen neuen Niedriglohnsektor ent- stehen lassen. Das zeigt die von ver.di in Auftrag gegebene Studie, die im Januar der Öffentlichkeit präsentiert wird. ver.di kündigt gewerkschaftliche Aktio- nen an, um die fortschreitende Prekari- sierung für die rund 200 000 Beschäftig- ten des Sektors zu verhindern. Mehr als 30 000 Postbeschäftigte fol- gen dem Aufruf von ver.di und demons- trieren am 14. Mai gegen die einseitige und vorschnelle Öffnung des deutschen Postmarktes und den damit drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. Sie fordern die Einführung eines Mindestlohnes und verbindlicher Sozialstandards als Bedingung für die Vergabe von Lizenzen an Briefdienstleister. Im Juni wehrt sich die ver.di-Jugend gegen das skandalöse Verhalten der Deutschen Post. Sie sagt: „Halbe Zeit = halbe Zukunft“ zum Plan des Konzerns, nur zwei Drittel der Nachwuchskräfte zu übernehmen, überwiegend befristet und als Teilzeitkräfte mit Wochenar- beitszeiten von 30 oder 19,25 Stunden. Übernahme und Ausbildung sind The- men, die bis heute zur Auseinanderset- zung zwischen Konzern und ver.di füh- ren. Gute Ausbildung und unbefristete Übernahme in Vollzeit bleiben zentrale Forderung der ver.di-Jugend. Foto: Xxxx Xxxxxxxxxxxx Der Mindestlohntarifvertrag für Brief- dienste zwischen ver.di und dem Arbeit- geberverband Postdienste e. V. wird am 5. September abgeschlossen und am 1. Januar 2008 für allgemeinverbindlich erklärt. Dass der Post-Mindestlohn in der Folgezeit trotz seiner eingeschränk- ten direkten Anwendung eine stabilisie- rende Wirkung auf die Löhne der Be- schäftigten hat, zeigt eine der Öffent- lichkeit im September 2010 vorgestellte Studie. Dazu sagt ver.di-Vize Xxxxxx Xxxxxx: „ver.di wird einen neuen Anlauf nehmen, der Post-Mindestlohn ist erst vom Tisch, wenn wir ihn haben!“ Fotos: Xxxxxxxxx x. Xxxxxxx Das Jahr großer Tarifauseinanderset- zungen: Für 130 000 Tarifbeschäftigte verhandelt ver.di im April mit der Post AG über die Entgelterhöhung, die Ver- längerung des Ausschlusses betriebsbe- dingter Kündigungen und Arbeitszeit- verkürzungstage, um die geplanten Wo- chenarbeitszeiterhöhung der 55 000 Be- amten auf 41 Stunden zu kompensieren. Da der Arbeitgeber kein ernsthaftes An- gebot unterbreitet, folgen 20 000 Post- ler den Aufruf von ver.di zu Wa...
Aktivitäten. Der Nutzer kann im Rahmen des Arbeitsraumes Dokumente herunterladen oder hochladen, sich an Diskussionen beteiligen, Fragen stellen und ggf. Aufgaben erledigen oder stellen. Im privaten Bereich kann der Nutzer geschützte Kommunikation mit der Lehrkraft führen. Beispielsweise können hier krankheitsbedingte Entschuldigungen oder erledigte Hausaufgaben hochgeladen werden. Der Nutzer hat den Vorgaben der Lehrkraft Folge zu leisten.
Aktivitäten. Der Nutzer kann m Rahmen des Arbeitsraumes die Ordnerstruktur verändern, Dokumente hochladen, löschen oder herunterladen, Diskussionen anstoßen oder Fragen stellen oder beantworten oder ggf. auch Aufgaben stellen. Im privaten Bereich kann der Nutzer geschützte Kommunikation mit den Schülern oder auch den Erziehungsberechtigten führen. Beispielsweise können hier die Xxxxxxx Krankschreibungen hochgeladen werden oder erledigte Hausaufgaben.