Aktivitäten. 1. Der gemeinsame Ausschuss klärt den Bedarf und die Prioritäten der nachstehend beschriebenen Aktivitäten ab, wobei er auch jenen Aktivitäten im Bereich der Zu- sammenarbeit Rechnung trägt, die von anderen bilateralen oder multilateralen Ge- bern unterstützt werden.
2. Das Zusammenarbeitsprogramm kann die folgenden Aktivitäten umfassen, muss sich jedoch nicht auf diese beschränken:
a) Aktivitäten zum Ausbau des gesetzlichen Rahmens und der sonstigen Vor- schriften auf dem Gebiet der Rechte an geistigem Eigentum:
1. Prüfung der einschlägigen internationalen Verträge über geistiges Ei- gentum, insbesondere des TRIPS-Abkommens sowie gewisser von der WIPO verwalteter Übereinkommen, denen die Sozialistische Republik Vietnam bisher nicht angehört; gegebenenfalls Erarbeitung von Vor- schlägen und Empfehlungen zuhanden der zuständigen Behörden zur Erwägung des Beitritts der Sozialistischen Republik Vietnam zu derar- tigen Abkommen und Übereinkommen;
2. Prüfung von bisher in der Sozialistischen Republik Vietnam nicht ge- schützten Bereichen des geistigen Eigentums, wie vertrauliche Infor- mationen sowie die Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs;
3. Abklärung des Bedarfs nach einer Modernisierung des gesetzlichen Rahmens, Vorschlag von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie von Änderungen und Revisionen der bestehenden Gesetze und Verordnun- gen der Sozialistischen Republik Vietnam im Zusammenhang mit geis- tigem Eigentum, um internationalen Standards sowie den Anforderun- gen der einschlägigen internationalen Verträge, insbesondere des TRIPS-Abkommens (materielle Bestimmungen und Durchsetzung), zu entsprechen.
b) Aktivitäten zur Unterstützung der Verwaltungen auf dem Gebiet des geisti- gen Eigentums:
1. Austausch von Führungserfahrungen mit den Ämtern für geistiges Ei- gentum der Schweiz und weiterer Länder oder Regionen mittels ver- schiedener Massnahmen wie Studienbesuchen und Seminaren;
2. Schulung und Qualifizierung der Mitarbeiter der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum (d.h. gewerbliches Eigentum, Urheber- recht und verwandte Schutzrechte) zuständig sind, namentlich der Füh- rungskräfte, der Beamten der Rechtsabteilungen, der Prüfer, der Ex- perten, die mit Patenten und anderen Informationen befasst sind, sowie des technischen Personals durch lang- und kurzfristige Schulungen so- wie durch Seminare, Symposien und Workshops;
3. Modernisierung der Verwaltungsstellen, die für das geistige Eigentum zuständig sind, einschliesslich ihrer allfälligen...
Aktivitäten. Diese Kooperationsvereinbarung wird insbesondere durch folgende Aktivitäten mit Le- ben gefüllt: ▪ Einrichtung von Runden Tischen Im Sinne des ‚Greifswalder Ansatzes‘ vereinbaren die Kooperationspartner die Einrichtung von Runden Tischen (Dialogforen). Diese dienen dem fachlichen Austausch über geeignete Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigeren Be- wirtschaftung, insbesondere der Biodiversität und des Gewässerschutzes, aber auch anderer aktueller Themen. ▪ Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen Die Kooperationspartner streben gemeinsam die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen an, mittels derer der Pächter darauf hinarbeiten kann, die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere die Biodiver- sität und den Klima- und Gewässerschutz zu fördern. Dazu gehören neben den im Maßnahmenkatalog der GAI genannten auch geeignete Maßnahmen, die im Rahmen anderer Projekte entwickelt und erprobt wurden (z.B. des Demonstra- tions- und Dialogprojektes FRANZ (xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx) oder der Initiative ‚Landwirtschaft für Artenvielfalt‘ (xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx)). Maßnah- men können z.B. sein: die Anlage von Feldlerchenfenstern und Feldvogelinseln, Brachen und Blühstreifen, Extensivgetreide und Altgrasstreifen, Steinhaufen und Lenkungsflächen. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen in Frage kommen, sofern Sie dem Ziel dieser Vereinbarung dienen und ihre Wirkung (wissenschaftlich) belegbar ist. ▪ Einzelbetriebliche Naturschutzberatung und Naturschutzpläne Einzelbetriebliche Naturschutzpläne auf der Basis einer entsprechende Bera- tung der Betriebe sind ein geeignetes Instrument, um betriebsbezogen Vor- schläge, Anregungen & Hinweise für entsprechende Maßnahmen aufzuberei- ten. Die Kooperationspartner streben im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine ent- sprechende Beratung und die Erstellung eines entsprechenden Planes (bei gro- ßen Betrieben ggf. mehrerer entsprechender (Teil-)Pläne) an. ▪ Erschließung bzw. Optimierung von Finanzierungsquellen Zur Umsetzung praxistauglicher Maßnahmen werden Agrarumwelt-und Ver- tragsnaturschutzprogramme ebenso wie naturschutzrechtliche Kompensations- maßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft genutzt. Ferner ist das aktu- elle Greening der europäischen Agrarpolitik ein geeignetes Instrument, um mit Ökologischen Vorrangflächen einen Beitrag für den Biodiversitätsschutz ebenso wie für den Gewässerschutz zu leisten. Hierzu wird angestrebt, eine optimierte Umsetzung des Greening über die Anlage von Puffer- un...
Aktivitäten. Die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaften Jugendzahnpflege richten sich an die Familien und die Tageseinrichtungen für Kinder. Diese basieren auf den in der zahnmedizinisch- wissenschaftlichen Fachwelt gültigen Grundlagen der Zahnvorsorge:
Aktivitäten. Der Nutzer kann m Rahmen des Arbeitsraumes die Ordnerstruktur verändern, Dokumente hochladen, löschen oder herunterladen, Diskussionen anstoßen oder Fragen stellen oder beantworten oder ggf. auch Aufgaben stellen. Im privaten Bereich kann der Nutzer geschützte Kommunikation mit den Schülern oder auch den Erziehungsberechtigten führen. Beispielsweise können hier die Xxxxxxx Krankschreibungen hochgeladen werden oder erledigte Hausaufgaben.
Aktivitäten. Bündnispartner sind das Bundesfinanz- ministerium, das Bundesverkehrsminis- terium, die Spitzenverbänden der Bran- che und ver.di. Dem gingen Initiativen von ver.di seit Mitte 2005 voraus. Die Liberalisierung der Briefdienste hat einen neuen Niedriglohnsektor ent- stehen lassen. Das zeigt die von ver.di in Auftrag gegebene Studie, die im Januar der Öffentlichkeit präsentiert wird. ver.di kündigt gewerkschaftliche Aktio- nen an, um die fortschreitende Prekari- sierung für die rund 200 000 Beschäftig- ten des Sektors zu verhindern. Mehr als 30 000 Postbeschäftigte fol- gen dem Aufruf von ver.di und demons- trieren am 14. Mai gegen die einseitige und vorschnelle Öffnung des deutschen Postmarktes und den damit drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. Sie fordern die Einführung eines Mindestlohnes und verbindlicher Sozialstandards als Bedingung für die Vergabe von Lizenzen an Briefdienstleister. Im Juni wehrt sich die ver.di-Jugend gegen das skandalöse Verhalten der Deutschen Post. Sie sagt: „Halbe Zeit = halbe Zukunft“ zum Plan des Konzerns, nur zwei Drittel der Nachwuchskräfte zu übernehmen, überwiegend befristet und als Teilzeitkräfte mit Wochenar- beitszeiten von 30 oder 19,25 Stunden. Übernahme und Ausbildung sind The- men, die bis heute zur Auseinanderset- zung zwischen Konzern und ver.di füh- ren. Gute Ausbildung und unbefristete Übernahme in Vollzeit bleiben zentrale Forderung der ver.di-Jugend. Foto: Xxxx Xxxxxxxxxxxx Der Mindestlohntarifvertrag für Brief- dienste zwischen ver.di und dem Arbeit- geberverband Postdienste e. V. wird am 5. September abgeschlossen und am 1. Januar 2008 für allgemeinverbindlich erklärt. Dass der Post-Mindestlohn in der Folgezeit trotz seiner eingeschränk- ten direkten Anwendung eine stabilisie- rende Wirkung auf die Löhne der Be- schäftigten hat, zeigt eine der Öffent- lichkeit im September 2010 vorgestellte Studie. Dazu sagt ver.di-Vize Xxxxxx Xxxxxx: „ver.di wird einen neuen Anlauf nehmen, der Post-Mindestlohn ist erst vom Tisch, wenn wir ihn haben!“ Fotos: Xxxxxxxxx x. Xxxxxxx Das Jahr großer Tarifauseinanderset- zungen: Für 130 000 Tarifbeschäftigte verhandelt ver.di im April mit der Post AG über die Entgelterhöhung, die Ver- längerung des Ausschlusses betriebsbe- dingter Kündigungen und Arbeitszeit- verkürzungstage, um die geplanten Wo- chenarbeitszeiterhöhung der 55 000 Be- amten auf 41 Stunden zu kompensieren. Da der Arbeitgeber kein ernsthaftes An- gebot unterbreitet, folgen 20 000 Post- ler den Aufruf von ver.di zu Wa...
Aktivitäten. Der Landkreis Nordsachsen hat im Jahr 2011 ein Energiekonzept für den Landkreis und für die Region Dübener Heide der Landkreise Wittenberg und Anhalt-Bitterfeld entwickelt und 2014 fortgeschrieben. Der Kreis nahm von 2013 bis 2020 am Verfahren des eea (European Energy Award®) teil und arbeitete mit einem abteilungs- und fachübergreifenden Energieteam in verschiedenen Handlungsfeldern. Ne- ben dem Monitoring und Management der kommunalen Liegenschaften entstand eine digitale Bauher- renmappe. Dreizehn berufliche Schulen, Gymnasien und Förderschulen wurden auf dem Weg zur Ener- giesparschule begleitet. Das kommunale Energiemanagement geht seinen Aufgaben auch nach Been- digung der Teilnahme am eea nach. Die Stadt Bad Düben wurde viermal mit dem eea-Award ausge- zeichnet, es gibt eine Arbeitsgruppe Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie einen Ökologi- schen Beirat.
Aktivitäten. Die Initialpartnerinnen und -partner unterstützen mit ihren Aktivitäten das BMM und tragen zur Verbreitung seines Bekanntheitsgrades bei. Unternehmen und Institutionen sollen im Rahmen des BMM sensibilisiert werden, die Möglichkeiten, Potenziale und die finanziellen sowie or- ganisatorischen Vorteile von einem BMM kennenlernen und sie leichter umsetzen können. Hierzu wird ein Bera- tungsangebot initiiert und der Aufbau eines Netzwerkes auf den Weg gebracht. Zudem werden Netzwerktreffen stattfinden, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmen und Institutionen zu fördern. Die Initialpartnerinnen und -partner übernehmen in diesem Rahmen folgende Verantwortlichkeiten: – Die Stadt Heidelberg übernimmt die Geschäftsstel- lenfunktion für die Partnerschaft. Die Stadt Heidelberg etabliert und fördert ein Beratungsangebot, unter- stützt durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH sowie teilweise durch eine externe Beraterfirma, die alle Unternehmen und Einrichtungen sowohl bei der Aus- xxxx als auch bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft unterstützt. Sie übernimmt die Auswahl der externen Beraterfirma, die Kommu- nikation und die Vertragsgestaltung. Sie leistet koor- dinierende Funktionen und organisiert den zentralen Internetauftritt. Sie übernimmt federführend die be- darfsorientierte Erarbeitung und Finanzierung von BMM-Informationsmaterialien, wie etwa Broschüren, die generelle Öffentlichkeitsarbeit, das Zertifikat der Unternehmen sowie die Zusammenführung der Maß- nahmenbeiträge für die Evaluation. – Die Initialpartnerinnen und -partner bewerben das Förderprogramm über ihre Kommunikationskanäle. Sie stehen für die Unternehmen und die Arbeitneh- mervertreter als Ansprechpartnerin bzw. Ansprech- partner bereit und stellen Erstinformationen zum BMM zur Verfügung. Ferner unterstützen sie den Austausch der Unternehmen und Institutionen und bauen die Netzwerke mit auf. Bei der Planung und Organisation der Netzwerkveranstaltungen bringen sich alle mit ein. – Für Kleinst- und Kleinunternehmen werden zudem von den Initialpartnerinnen und -partnern Veranstaltungen für das BMM angeboten, um Bedarfe und Anliegen zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln. – Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH unterstützt die da- tenbasierte Erstanalyse der Arbeitgeberstandorte auf Basis der Pendlerwege der Arbeitnehmenden. Vor- aussetzung ist eine Mindestmitarbeiterzahl von 250 je Analyse. Es können auch mehrere kleine Unter- nehmen als ein geographisch sinnvoller Standort zu-...
Aktivitäten. 2.1 Anforderungen an die Aktivitäten der Solarcity Partner*innen Der*die Partner*in erklärt, durch konkrete Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele des Masterplans Solar- city Berlin beizutragen. Der*die Solarcity-Partner*in stimmt zu, dass die Aktivitäten veröffentlicht wer- den. Die Aktivitäten werden in Berlin durchgeführt und haben entweder Vorbildcharakter für den Ausbau der Solarenergie oder leisten einen deutlichen Beitrag zum Solarausbau in Berlin. Darüber hinaus kön- nen besonders innovative Aktivitäten Gegenstand der Partnerschaftsvereinbarung werden. Neben ei- nem konkreten Zubau von Solaranlagen sind auch weitere Beiträge wie etwa Forschung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit als Beitrag denkbar. Aktivitäten, die bereits vor Abschluss der Partnerschaftsver- einbarung begonnen wurden, können Gegenstand der Vereinbarung werden, wenn sie einen starken Leuchtturm-/ Vorbildcharakter für den Solarausbau in Berlin haben. Die Kosten für das Vorhaben werden vollumfänglich von dem/der Partner*in getragen, eine finanzielle Förderung ist mit dem Abschluss der Partnerschaft nicht verbunden. Eine Ausnahme bilden Vorhaben des Landes Berlin, an denen sich der/die Partner*in im Rahmen der Partnerschaft beteiligt. Aber auch Vorhaben, für die die Akteure unabhängig von der Partnerschaft öffentliche Fördergelder erhalten, kön- nen in eine Partnerschaft einfließen. Die konkreten geplanten Aktivitäten werden im Anhang dieser Partnerschaftsvereinbarung festgehal- ten.
Aktivitäten. Im Pflegezentrum finden regelmässig Aktivitäten, Anlässe und Veranstaltungen statt, die auch von den Vertragsnehmern besucht werden können.
Aktivitäten. Es ist möglich, dass von Zeit zu Zeit bestimmte, von Anbietern angebotene Aktivitäten, die in der Beschreibung der Unterkunft auf den Neckermann Reisen Buchungskanälen angezeigt werden, aufgrund von Witterungsbedingungen, höherer Gewalt, während der Nebensaison oder wenn die erforderliche Teilnehmerzahl für die Aktivität nicht erreicht wird, nicht durchgeführt werden können. In Bezug auf Sehenswürdigkeiten ist die angegebene Reihenfolge der verschiedenen Sehenswürdigkeiten nicht verbindlich. Die Reihenfolge kann durch die Anbieter geändert werden.