Common use of Aktualisierungen (Updates und Upgrades) Clause in Contracts

Aktualisierungen (Updates und Upgrades). 5.1. Lizenzhalter einer MAXQDA-Lizenz erhalten Programmupdates (Bugfixes) innerhalb der er- worbenen Programmversion kostenlos. Sofern Updates verfügbar sind, können diese über eine Funktion der Software heruntergeladen werden. 5.2. Registrierte Lizenzhalter einer Kauflizenz erhalten beim Erscheinen einer neuen Version von MAXQDA für die Anzahl bereits bestehender Lizenzen einmalig eine Reduktion auf den Neupreis (Upgrade Preis). Die Berechtigung zum Erwerb eines Upgrades ist durch Angabe der Seriennum- mer(n) nachzuweisen. Das Upgrade-Recht erlischt, wenn der Lizenzhalter sein Recht auf das Up- grade für zwei Programmversionen in Folge nicht wahrgenommen hat. 5.3. VERBI ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. 5.4. Nutzer kostenfreier Lizenzen haben keinen Anspruch auf Aktualisierungen der von Ihnen verwendeten Software. § 8 Vorbehalt der Übertragung von Nutzungsrechten 1. VERBI behält sich für den Fall, dass dem Kunden dauerhafte Nutzungsrechte an der Standard- software übertragen werden sollen, diese Übertragung bis zur vollständigen Bezahlung aller For- derungen aus dem Liefervertrag vor. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Kunde lediglich zeitlich begrenzte und von VERBI nach den nachfolgenden Bestimmungen frei widerrufliche Nutzungs- rechte übertragen: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsver- zug, ist VERBI berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelie- ferte Teile des Vertragsgegenstandes zurückzubehalten. In der Rücknahme des Vertragsgegen- standes durch XXXXX liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, XXXXX hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch XXXXX liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. VERBI ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich der tatsächlichen Ver- wertungskosten – anzurechnen. 2. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt der Übertragung dauerhafter Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter VERBI unverzüglich zu benach- richtigen, damit VERBI Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VERBI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den VERBI entstandenen Ausfall. § 9 Lieferung, Lieferfrist 1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf den Internetseiten von VERBI. Der Kunde erhält den Zugang zu einer Website mit einem Downloadlink. Zusätzlich kann der Kunde eine CD bestellen, die ihm per Post zugeschickt wird. Die Installation der Software erfordert in beiden Fällen die Eingabe einer Seriennummer, die dem Kunden per E- Mail übermittelt wird. 2. Bestellungen werden innerhalb von einer Woche nach Eingang bearbeitet. 3. Soweit eine Software dem Kunden elektronisch, in Form eines Downloadlinks zum Download der Software von Servern von VERBI angeboten wird, entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet nach Zugang der erforderlichen Daten alleine darüber, ob und wann er sich die Software herunterlädt. § 10 Urheberrecht 1. Das Softwareprodukt wird sowohl durch das deutsche Urheberrecht und internationale Urhe- berrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. 2. Das Eigentum und die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an dem Softwareprodukt (ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die im Softwareprodukt enthalten sind), dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des Softwareproduktes liegen bei VERBI. 3. Das Softwareprodukt ist wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass eine Kopie des Softwareproduktes zu Sicherungs- oder Archivierungs- zwecken gemacht werden darf. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Soft- ware erlangt der Kunde abgesehen von den Nutzungsrechten, die ihm aufgrund dieser Vereinba- rung eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der Software. § 11 Aktivierung der Software 1. Beim Erwerb einer MAXQDA-Lizenz erhält der Kunde eine Seriennummer. Diese stellt den Schlüssel zur Verwendung der Software gemäß den erworbenen Lizenzrechten dar. 2. Um die Software nutzen zu können, muss der Kunde diese mit seiner Seriennummer aktivieren. VERBI weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Aktivierung der Software eine Internetverbindung zwingend erforderlich ist. Die Aktivierung erfordert die Übermittlung verschiedener Informationen zu dem vom Kunden verwendeten Rechner und der Systemumgebung, in welcher die Software betrieben werden soll. Diese Informationen enthalten unter Umständen auch personenbezogene Daten, wie in der gesondert enthaltenen Datenschutzerklärung erläutert wird. § 12 Nutzungsumfang der Software 1. In welchem zeitlichen Umfang dem Kunden Nutzungsrechte an der Software übertragen wer- den, hängt davon ab, ob der Kunde eine Kauflizenz (§ 7 Abs. 1) oder eine zeitlich begrenzte (§ 7 Abs. 2) oder kostenfreie Lizenz (§ 7 Abs. 3) gewählt hat. Hat der Kunde eine Kauflizenz gewählt, erhält er auf Dauer ein einfaches Nutzungsrecht an der von ihm abgerufenen oder ihm gelieferten Software. Hat der Kunde eine zeitlich begrenzte oder kostenfreie Lizenz gewählt, werden die Nutzungsrechte zeitlich begrenzt auf die Laufzeit der zugrundeliegenden Vereinbarung gewährt. 2. Die Nutzungsrechte an Upgrades werden dem Kunden entsprechend dem zugrundeliegenden Lizenztyp (Kauf-Lizenz) eingeräumt. Hat der Kunde ein Upgrade erhalten und aktiviert, erlöschen die Nutzungsrechte für diejenigen Teile der Standardsoftware, welche durch das Upgrade ersetzt werden im Zeitpunkt der Installation und Aktivierung des jeweiligen Upgrades. Mit diesem Zeit- punkt erlischt auch das Rechte des Kunden, die ersetzte Software weiter zu veräußern. 3. Der Kunde ist berechtigt, die Software gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Lizenztyps (§ 13) zu nutzen. Ferner ist der Kunde berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie zu fertigen. Diese ist als solche zu kennzeichnen. VERBI kann verlangen, dass alle darüberhinausgehenden, rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Verviel- fältigungsstücke vernichtet werden. 4. Der Kunde darf auf den Datenträgern, in dem Programm oder auf der Dokumentation ange- brachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen. Die Verwendung der Symbole, die in die Software integriert sind, darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemäßen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Symbole ist ausdrücklich untersagt. 5. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils anwend- bare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt. Das Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizensiert. Der Kunde ist nicht berechtigt, dessen Kom- ponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Endnutzer Lizenzvertrag (Eula), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Endnutzer Lizenzvertrag (Eula)

Aktualisierungen (Updates und Upgrades). 5.14.1. Lizenzhalter einer MAXQDA-Lizenz erhalten Programmupdates (Bugfixes) innerhalb der er- worbenen Programmversion kostenlos. Sofern Updates verfügbar sind, können diese über eine Funktion der Software heruntergeladen werden. 5.24.2. Registrierte Lizenzhalter einer Kauflizenz erhalten beim Erscheinen einer neuen Version von MAXQDA für die Anzahl bereits bestehender Lizenzen einmalig eine Reduktion auf den Neupreis (Upgrade Preis). Die Berechtigung zum Erwerb eines Upgrades ist durch Angabe der Seriennum- mer(n) nachzuweisen. Das Upgrade-Upgrade Recht erlischt, wenn der Lizenzhalter sein Recht auf das Up- grade für zwei Programmversionen in Folge nicht wahrgenommen hat. 5.34.3. VERBI ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. 5.44.4. Nutzer kostenfreier Lizenzen haben keinen Anspruch auf Aktualisierungen der von Ihnen verwendeten Software. § 8 Vorbehalt der Übertragung von Nutzungsrechten 1. VERBI behält sich für den Fall, dass dem Kunden dauerhafte Nutzungsrechte an der Standard- software übertragen werden sollen, diese Übertragung bis zur vollständigen Bezahlung aller For- derungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzie- rungskosten, Zinsen usw.) vor. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Kunde lediglich zeitlich begrenzte be- grenzte und von VERBI nach den nachfolgenden Bestimmungen frei widerrufliche Nutzungs- rechte Nutzungsrechte übertragen: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsver- zugZahlungsverzug, ist VERBI berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelie- ferte ausgelieferte Teile des Vertragsgegenstandes zurückzubehalten. In der Rücknahme des Vertragsgegen- standes Vertragsgegenstandes durch XXXXX VERBI liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, XXXXX hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch XXXXX liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. VERBI ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich der tatsächlichen Ver- wertungskosten Verwer- tungskosten – anzurechnen. 2. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt der Übertragung dauerhafter Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter VERBI unverzüglich zu benach- richtigen, damit VERBI Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VERBI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den VERBI entstandenen Ausfall. § 9 Lieferung, Lieferfrist 1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf den Internetseiten von VERBI. Der Kunde erhält den Zugang zu einer Website mit einem Downloadlink. Zusätzlich kann der Kunde eine CD bestellen, die ihm per Post zugeschickt wird. Die Installation der Software erfordert in beiden Fällen die Eingabe einer Seriennummer, die dem Kunden per E- Mail übermittelt wird. 2. Bestellungen werden innerhalb von einer Woche nach Eingang bearbeitet. 3. Soweit eine Software dem Kunden elektronisch, in Form eines Downloadlinks zum Download der Software von Servern von VERBI angeboten wird, entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet nach Zugang der erforderlichen Daten alleine darüber, ob und wann er sich die Software herunterlädt. § 10 Urheberrecht 1. Das Softwareprodukt wird sowohl durch das deutsche Urheberrecht und internationale Urhe- berrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. 2. Das Eigentum und die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an dem Softwareprodukt (ein- schließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die im Softwareprodukt enthalten sind), dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des Softwareproduktes liegen bei VERBI. 3. Das Softwareprodukt ist wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass eine Kopie des Softwareproduktes zu Sicherungs- oder Archivierungs- zwecken gemacht werden darf. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Soft- ware erlangt der Kunde abgesehen von den Nutzungsrechten, die ihm aufgrund dieser Vereinba- rung eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der Software. § 11 Aktivierung der Software 1. Beim Erwerb einer MAXQDA-Lizenz erhält der Kunde eine Seriennummer. Diese stellt den Schlüssel zur Verwendung der Software gemäß den erworbenen Lizenzrechten dar. 2. Um die Software nutzen zu können, muss der Kunde diese mit seiner Seriennummer aktivieren. VERBI weist ausdrücklich darauf hin, dass zur bei der Aktivierung der Software eine Internetverbindung Internetverbin- dung zwingend erforderlich ist; sollte der Kunde nicht über eine Internetverbindung verfügen, wird sich VERBI nach entsprechender Vereinbarung gemeinsam mit dem Kunden um eine alter- native Aktivierungsmöglichkeit für die Software bemühen. Die Aktivierung erfordert die Übermittlung verschiedener Informationen zu dem vom Kunden verwendeten Rechner und der Systemumgebung, in welcher die Software betrieben werden soll. Diese Informationen enthalten unter Umständen auch personenbezogene Daten, wie in der gesondert enthaltenen Datenschutzerklärung Datenschut- zerklärung erläutert wird. § 12 Nutzungsumfang der Software 1. In welchem zeitlichen Umfang dem Kunden Nutzungsrechte an der Software übertragen wer- den, hängt davon ab, ob der Kunde eine Kauflizenz (§ 7 Abs. 1) oder eine zeitlich begrenzte ), ein Abonnement (§ 7 Abs. 2) oder eine kostenfreie Lizenz (§ 7 Abs. 3) gewählt hat. Hat der Kunde eine Kauflizenz gewählt, erhält er auf Dauer ein einfaches Nutzungsrecht an der von ihm abgerufenen oder ihm gelieferten Software. Hat der Kunde ein Abonnement oder eine zeitlich begrenzte oder kostenfreie Lizenz gewählt, werden die Nutzungsrechte Nut- zungsrechte zeitlich begrenzt auf die Laufzeit der zugrundeliegenden Vereinbarung gewährt. 2. Die Nutzungsrechte an Upgrades werden dem Kunden entsprechend dem zugrundeliegenden Lizenztyp (Kauf-LizenzKauflizenz oder Abonnement) eingeräumt. Hat der Kunde ein Upgrade erhalten und aktiviert, erlöschen die Nutzungsrechte für diejenigen Teile der Standardsoftware, welche durch das Upgrade ersetzt werden im Zeitpunkt der Installation und Aktivierung des jeweiligen UpgradesUpgra- des. Mit diesem Zeit- punkt Zeitpunkt erlischt auch das Rechte des Kunden, die ersetzte Software weiter zu veräußern. 3. Der Kunde ist berechtigt, die Software gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Lizenztyps (§ 13) zu nutzen. Ferner ist der Kunde berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie zu fertigen. Diese ist als solche zu kennzeichnen. VERBI kann verlangen, dass alle darüberhinausgehenden, rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Verviel- fältigungsstücke vernichtet werden. 4. Der Kunde darf auf den Datenträgern, in dem Programm oder auf der Dokumentation ange- brachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen. Die Verwendung der Symbole, die in die Software integriert sind, darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemäßen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Symbole ist ausdrücklich untersagt. 5. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln zu rekonstruieren (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils anwend- bare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt. Das Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizensiert. Der Kunde ist nicht berechtigt, dessen Kom- ponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen. 6. Besondere Verpflichtungen gelten hinsichtlich der Foxit PDF SDK, die integrierter Bestandteil von MAXQDA ist: Die geistigen Eigentumsrechte der PDF SDK liegen bei Foxit. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Bestandteile oder die Gesamtheit der Foxit PDF SDK außerhalb von MAXQDA zu nutzen, anderen zugänglich zu machen, zu modifizieren, oder zu rekonstruieren. 7. Der Kunde ist zur dauerhaften Übertragung der Nutzungsrechte an der Software (einschließlich sämtlicher Vorversionen und Sicherungskopien) nur berechtigt, sofern sämtliche Dokumentation und Medien übertragen werden und keine Kopien beim Kunden zurückbehalten werden. Im Falle der Weitergabe der Software an einen Dritten hat der Kunde jede weitere eigene Nutzung der Software sofort einzustellen und das Programm von seinem Computer vollständig zu entfernen. VERBI weist darauf hin, dass im Falle einer Übertragung der Nutzungsrechte im vorstehenden Sinne keine Verpflichtung der VERBI dafür besteht, auch gegenüber dem Erwerber der Software Supportleistungen zu erbringen und/oder Upgrades für die Software zu liefern, es sei denn der Erwerber schließt mit VERBI eine gesonderte Vereinbarung hierüber. Die Vermietung der Software ist nicht gestattet. 8. Die Rechte des Kunden an der Software erlöschen, sofern er die vorstehenden Nutzungsbedin- gungen verletzt. Ungeachtet anderer Rechte ist VERBI berechtigt, die Nutzungsrechte des Kunden zu widerrufen, wenn in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen und Bedingungen die- ses Vertrags verstoßen wird. In beiden Fällen ist der Kunde verpflichtet, alle Kopien des Software- produktes und dessen Komponenten zu vernichten. Der Kunde hat dies schriftlich per E-Mail zu bestätigen. § 13 Nutzungsbedingungen nach Lizenztypen

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Endnutzer Lizenzvertrag (Eula)

Aktualisierungen (Updates und Upgrades). 5.14.1. Lizenzhalter einer MAXQDA-Lizenz erhalten Programmupdates (Bugfixes) innerhalb der er- worbenen erworbenen Programmversion kostenlos. Sofern Updates verfügbar sind, können diese über eine Funktion der Software heruntergeladen werden. 5.24.2. Registrierte Lizenzhalter einer Kauflizenz erhalten beim Erscheinen einer neuen Version von MAXQDA für die Anzahl bereits bestehender Lizenzen einmalig eine Reduktion auf den Neupreis (Upgrade Preis). Die Berechtigung zum Erwerb eines Upgrades ist durch Angabe der Seriennum- mer(nSeriennummer(n) nachzuweisen. Das Upgrade-Upgrade Recht erlischt, wenn der Lizenzhalter sein Recht auf das Up- grade Upgrade für zwei Programmversionen in Folge nicht wahrgenommen hat. 5.34.3. VERBI ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. 5.44.4. Nutzer kostenfreier Lizenzen haben keinen Anspruch auf Aktualisierungen der von Ihnen verwendeten Software. § 8 Vorbehalt der Übertragung von NutzungsrechtenNutzungsrechten und Rücktrittsrecht 1. VERBI behält sich für den Fall, dass dem Kunden dauerhafte Nutzungsrechte an der Standard- software Standardsoftware übertragen werden sollen, diese Übertragung bis zur vollständigen Bezahlung aller For- derungen Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bis zu diesem Zeitpunkt erhält der Kunde lediglich zeitlich begrenzte und von VERBI nach den nachfolgenden Bestimmungen frei widerrufliche Nutzungs- rechte Nutzungsrechte übertragen: Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsver- zug, ist VERBI berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie noch nicht ausgelie- ferte Teile des Vertragsgegenstandes zurückzubehalten. In der Rücknahme des Vertragsgegen- standes durch XXXXX liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, XXXXX hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung des Vertragsgegenstandes durch XXXXX liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. VERBI ist nach Rücknahme des Vertragsgegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich der tatsächlichen Ver- wertungskosten – anzurechnen. 2. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt der Übertragung dauerhafter Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter VERBI unverzüglich zu benach- richtigenbenachrichtigen, damit VERBI Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VERBI die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer obsiegenden Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den VERBI entstandenen Ausfall. 3. Ein schwerwiegender Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen dieser AGB/EULA berechtigt VERBI zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden. Die Parteien sind sich einig, dass ein schwerwiegender Verstoß insbesondere dann vorliegt, wenn der Kunde die Lizenz entgegen der Nutzungsbedingungen in § 13 verwendet. § 9 Lieferung, Lieferfrist 1. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf den Internetseiten von VERBI. Der Kunde erhält den Zugang zu einer Website mit einem Downloadlink. Zusätzlich kann der Kunde eine CD bestellen, die ihm per Post zugeschickt wird. Die Installation der Software erfordert in beiden Fällen die Eingabe einer Seriennummer, die dem Kunden per E- E-Mail übermittelt wird. 2. Bestellungen werden innerhalb von einer Woche nach Eingang bearbeitet. 3. Soweit eine Software dem Kunden elektronisch, in Form eines Downloadlinks zum Download der Software von Servern von VERBI angeboten wird, entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet nach Zugang der erforderlichen Daten alleine darüber, ob und wann er sich die Software herunterlädt. § 10 Urheberrecht 1. Das Softwareprodukt wird sowohl durch das deutsche Urheberrecht und internationale Urhe- berrechtsverträge Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. 2. Das Eigentum und die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an dem Softwareprodukt (ein- schließlicheinschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die im Softwareprodukt enthalten sind), dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des Softwareproduktes liegen bei VERBI. 3. Das Softwareprodukt ist wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass eine Kopie des Softwareproduktes zu Sicherungs- oder Archivierungs- zwecken Archivierungszwecken gemacht werden darf. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Soft- ware Software erlangt der Kunde abgesehen von den Nutzungsrechten, die ihm aufgrund dieser Vereinba- rung AGB/EULA eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum der Software. § 11 Aktivierung der Software 1. Beim Erwerb einer MAXQDA-Lizenz erhält der Kunde eine Seriennummer. Diese stellt den Schlüssel zur Verwendung der Software gemäß den erworbenen Lizenzrechten dar. 2. Um die Software nutzen zu können, muss der Kunde diese mit seiner Seriennummer aktivieren. VERBI weist ausdrücklich darauf hin, dass zur bei der Aktivierung der Software eine Internetverbindung zwingend erforderlich ist; sollte der Kunde nicht über eine Internetverbindung verfügen, wird sich VERBI nach entsprechender Vereinbarung gemeinsam mit dem Kunden um eine alternative Aktivierungsmöglichkeit für die Software bemühen. Die Aktivierung erfordert die Übermittlung verschiedener Informationen zu dem vom Kunden verwendeten Rechner und der Systemumgebung, in welcher die Software betrieben werden soll. Diese Informationen enthalten unter Umständen auch personenbezogene Daten, wie in der gesondert enthaltenen Datenschutzerklärung erläutert wird. § 12 Nutzungsumfang der Software 1. In welchem zeitlichen Umfang dem Kunden Nutzungsrechte an der Software übertragen wer- denwerden, hängt davon ab, ob der Kunde eine Kauflizenz (§ 7 Abs. 1) oder eine zeitlich begrenzte ), ein Abonnement (§ 7 Abs. 2) oder eine kostenfreie Lizenz (§ 7 Abs. 3) gewählt hat. Hat der Kunde eine Kauflizenz gewählt, erhält er auf Dauer ein einfaches einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der von ihm abgerufenen oder ihm gelieferten SoftwareSoftware in dem in diesen AGB/EULA eingeräumten Umfang. Hat der Kunde ein Abonnement oder eine zeitlich begrenzte oder kostenfreie Lizenz gewählt, werden die Nutzungsrechte zeitlich begrenzt auf die Laufzeit der zugrundeliegenden Vereinbarung gewährt. 2. Die Nutzungsrechte an Upgrades werden werden, soweit zur Verfügung gestellt, dem Kunden entsprechend dem zugrundeliegenden Lizenztyp (Kauf-LizenzKauflizenz oder Abonnement) eingeräumt. Hat der Kunde ein Upgrade erhalten und aktiviert, erlöschen die Nutzungsrechte für diejenigen Teile der Standardsoftware, welche durch das Upgrade ersetzt werden im Zeitpunkt der Installation und Aktivierung des jeweiligen Upgrades. Mit diesem Zeit- punkt Zeitpunkt erlischt auch das Rechte ein etwaiges Recht des Kunden, die ersetzte Software weiter zu veräußern. 3. Der Kunde ist berechtigt, die Software gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Lizenztyps (§ 13) zu nutzennutzen – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Entgelts. Ferner ist der Kunde berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie zu fertigen. Diese ist als solche zu kennzeichnen. VERBI kann verlangen, dass alle darüberhinausgehenden, rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur rechtswidrigen Verbreitung bestimmten Verviel- fältigungsstücke Vervielfältigungsstücke vernichtet werden. 4. Der Kunde darf auf den Datenträgern, in dem Programm oder auf der Dokumentation ange- brachte angebrachte Copyright-, Markenzeichnen-, Eigentums- oder sonstige Hinweise nicht verändern oder entfernen. Die Verwendung der Symbole, die in die Software integriert sind, darf nur im Rahmen der normalen, vertragsgemäßen Nutzung der Software erfolgen. Die gesonderte Verwendung oder Verwertung der Symbole ist ausdrücklich untersagt. 5. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Softwareprodukt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dies gilt jedoch nur insoweit, wie das jeweils anwend- bare Recht ungeachtet dieser Begrenzung eine solche Möglichkeit nicht ausdrücklich erlaubt. Das Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizensiert. Der Kunde ist nicht berechtigt, dessen Kom- ponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen.

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Samples: Endnutzer Lizenzvertrag (Eula)