Akupunktur/Hypnose, Vollnarkose. Wir ersetzen die Aufwendungen für die Akupunktur/Hypnose zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie sowie die Durchführung einer Vollnarkose. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit einer erstattungsfähigen Behandlung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 steht. Die Aufwendungen werden zum jeweils maßgeblichen Erstattungssatz der erstattungsfähigen Behandlung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 ersetzt, maximal bis 250 € je versicherter Person und Versicherungsjahr.
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Samples: Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung
Akupunktur/Hypnose, Vollnarkose. Wir ersetzen Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die Akupunktur/Hypnose zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie sowie die Durchführung einer Vollnarkose. Voraussetzung ist, dass diese Aufwendungen in direktem Zusammenhang mit einer erstattungsfähigen Behandlung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 steht. Die Aufwendungen werden zum jeweils maßgeblichen Erstattungssatz der erstattungsfähigen Behandlung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 ersetzt, maximal bis 250 € je versicherter Person und Versicherungsjahr.
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