Einzureichende Unterlagen. In Ergänzung zu Ziffer 6.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (AVB-KK 2011) muss eine Leistung der GKV oder eine Leistungsablehnung durch die GKV durch geeignete Unterlagen (z. B. durch entsprechenden Vermerk der GKV auf den eingereichten Belegen) vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Die Höhe eines Selbstbehaltes muss auf diesen angegeben sein. Der Beitrag richtet sich gemäß Ziffer 9.3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung nach Art der Schadenversicherung (AVB-KK 2011) nach der Beitragsgruppe, der die versicherte Person angehört. Erreicht die versicherte Person innerhalb des laufenden Versicherungsjahres das erste Alter der jeweils folgenden Beitragsgruppe, ist ab Beginn des folgenden Versicherungsjahres der für diese Beitragsgruppe geltende Beitrag zu zahlen. Bei einer Beitragserhöhung gilt diese jedoch frühestens zu Beginn des 3. Versicherungsjahres.
Einzureichende Unterlagen. In Ergänzung zu Ziffer 6.1 der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (AVB-KK 2011) muss eine Leistung der GKV oder eine Leistungsablehnung durch die GKV durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel durch entsprechenden Vermerk der GKV auf den eingereichten Belegen) vom Versicherungsnehmer nachgewiesen werden. Die Höhe eines Selbstbehaltes muss auf diesen angegeben sein.
Einzureichende Unterlagen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung (AVB-KK 2011) und der nachstehenden Tarifbedingungen für die Zahnzusatz- versicherung.
Einzureichende Unterlagen. In der Tabelle 2: Einzureichende Unterlagen sind die einzureichenden Unterlagen für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem BImSchG für die Errichtung einer H2-Erzeugungsanlage aufgelistet. Im Feld „Anmerkungen“ sind Besonderheiten vermerkt – einige Dokumente sind bspw. nur im Einzelfall bzw. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einzureichen. Sofern der Antrag elektronisch über die ELiA-Plattform eingereicht wird, sind in dem vom LfU bereitgestellten Erläuterungen zum Antrag für eine Genehmigung oder eine Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz weiterführende Informationen zu den einzelnen, im dortigen Inhaltsverzeichnis vorgegebenen, Abschnitten und den darunter einzureichenden Formularen, zu finden. Diese Auflistung soll einen Überblick über die im Regelfall einzureichenden Unterlagen mit dem Stand von August 2023 geben. Aufgrund anlagenspezifischer Besonderheiten können sich im Einzelfall Abweichungen ergeben. Zudem können sich kurzfristig Änderungen hinsichtlich der Vorgaben ergeben. Um Verzögerungen im Verfahren aufgrund von Nachforderungen durch die zuständige Behörde vorzubeugen, sollte in einem ersten Erörterungstermin mit dieser abgeklärt werden, welche Unterlagen im konkreten Fall einzureichen sind.
Einzureichende Unterlagen. Neben der Schadensmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen, ohne die eine Bearbeitung des Schadens nicht möglich ist:
8.3.1. Bei Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub: Kopie der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
8.3.2. Bei Beschädigung: Beschädigte Teile sind zur Beweissicherung, bis die Regulierung erfolgt ist, aufzubewahren. MLF und der Versicherer behalten sich vor, beschädigte Teile einzufordern.
8.3.3. Der LN bzw. Nutzer hat MLF auf Verlangen jede Auskunft in Textform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten. Der LN bzw. Nutzer hat in Zusammenhang mit der Einreichung von Unterlagen alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
Einzureichende Unterlagen. Das SRK reicht dem BSV bis spätestens am 30. Juni des laufenden Vertragsjahres nachfolgend aufge- führte Unterlagen des Vorjahres ein:
a) Jahresbericht, Geschäftsbericht, Leistungsbericht oder Ähnliches des Vereins SRK, d.h. der Ge- schäftsstelle SRK;
b) Jahresrechnung des Vereins SRK mindestens bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung sowie An- hang;
c) Finanzübersicht Verein SRK, der Mitgliederorganisationen und Institutionen
d) Reservequote gemäss Art. 10 RL AltOrg für den Verein SRK sowie jeden RK-KV;
e) eine Kostenrechnung (Kore Tool) für die GS SRK sowie jeden RK-KV gemäss Art. 22 RL AltOrg;
f) Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung des Vereins SRK;
g) Communiqués der Rotkreuzversammlung (RKV) und der Konferenz der RK-KV (KVK)
h) Management Letter der beauftragten Prüfstelle des Vereins SRK, sofern darin Themen der Alters- hilfe behandelt werden.
Einzureichende Unterlagen. Der Antragsteller hat ein detailliertes Konzept mit Aussagen zu Aufgaben unter den Buchstaben a bis h einzureichen. Die erforderlichen Personalstellen, inkl. der beabsichtigten Eingruppierungen sowie die finanzielle Untersetzung der Sachausgaben analog der umzusetzenden Aufgaben, sind darzustellen. Die für eine tarifgerechte Einstufung der oder des Beschäftigten notwendigen Voraussetzungen sind anhand ihrer oder seiner Qualifikationen bei der Antragstellung nachzuweisen. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, das gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt über eine Förderung entscheidet. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist mit dem Zeitpunkt der Entscheidung möglich. Der Antragsteller wird durch die Bewilligungsstelle über die Entscheidung entsprechend schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Einzureichende Unterlagen. Nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages sind folgende Unterlagen bei der SBK einzu- reichen: - Berufsausbildungsvertrag Nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BBiG ist eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages (einschließlich Seite 2) zu übersenden. Die Übersendung ist auch per E-Mail möglich. Nach erfolgter Eintra- gung erfolgt eine entsprechende Bestätigung.
Einzureichende Unterlagen. Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen:
8.1. Angebotsschreiben (ausgefüllter Vordruck siehe Kap. VI.)
8.2. Angaben zum Unternehmen des Bieters
a) Erklärung zur aktuellen Unternehmensstruktur einschließlich der Darstellung der Eigentums- und Besitzverhältnisse, ggf. Zugehörigkeit zu Konzernen, Be- teiligungsstrukturen etc.
b) Aktuelle Nachweise über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern mit amtlich anerkannter Über- setzung.
c) Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeord- nung (GewO).
d) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
8.3. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
a) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen, bezo- gen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
8.4. Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Liste der in den letzten 3 Jahren vor Abgabe des Angebots im Wesentlichen erbrach- ten vergleichbaren Lieferungen mit Angabe der Lieferzeit, des Lieferumfangs sowie der Benennung des Auftraggebers (Referenzen).
Einzureichende Unterlagen. Folgende Nachweise / Unterlagen sind im Angebots-Assistenten unter dem Punkt „Anlagen“ hochzuladen und mit dem Angebot einzureichen: