Alternativ Musterklauseln

Alternativ. Der Arbeitgeber hat eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zugesagt. Name und Anschrift dieses Versorgungsträgers sind:
Alternativ. Bei der Ausübung in Teilzeitform beträgt die regelmäßige wöchentliche praktische Ausbildungszeit …….. Stunden.
Alternativ. Eine Vereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung bei einem Versorgungsträger wurde getroffen: Name und Anschrift des Versorgungsträgers:
Alternativ. GDR-Anlage Eigentum Thyssengas **
Alternativ. 2.2 Die Modalitäten betreffend die Begleichung der Verpflegungskosten ergeben sich aus der Kostengutsprache der Sozialbehörde.
Alternativ. 2.5 Nachstehende Kosten sind in den Ziffern 2.1 - 2.4 nicht inbegriffen. Sie werden von den Pflegeeltern der Pflegemutter dem Pflegevater beglichen. Die Eltern schulden Die Mutter schuldet Der Vater schuldet den Pflegeeltern der Pflegemutter dem Pflegevater die Auslagen für diese Kosten. Betrag in Fr. pro Monat: Kosten der medizinischen Grundversorgung insb. KVG-Prämien Fr.   Kosten der individuellen Förderung, insb. für Instrumentalunterricht und Vereinssport Fr.   Berufsauslagen, insb. über den Nahverkehr hinausgehende Fahrkosten zum Ausbildungsort sowie Kosten für Berufskleidung Fr.   Transportkosten an Wochenenden, sofern Herkunftsfamilie ausserhalb der Nahverkehrszone lebt Fr.     Fr.   Die Eltern werden Die Mutter wird Der Vater wird bei der für das Kind zuständigen Sozialbehörde einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen und verpflichten verpflichtet sich, den Pflegeeltern der Pflegemutter dem Pflegevater umgehend eine Kopie des Entscheids betreffend Kostengutsprache zukommen zu lassen. Alternativ Die Eltern verfügen Die Mutter verfügt Der Vater verfügt über eine Kostengutsprache der Sozialbehörde betreffend Übernahme dieser Kosten. Die Pflegeeltern Die Pflegemutter Der Pflegevater haben hat werden wird eine Kopie der Kostengutsprache erhalten. Ziffer 2.6 löschen, falls sämtliche Kosten von der Sozialhilfe beglichen werden.
Alternativ. 2.6 Die Modalitäten betreffend die Begleichung der Nebenkosten der Nebenkosten und der weiteren Kosten  ergeben sich aus der Kostengutsprache der Sozialbehörde.
Alternativ. Der Arbeitgeber hat eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zugesagt. Name und Anschrift dieses Versorgungsträgers sind: Der Urlaub richtet sich nach den jeweils gültigen Tarifverträgen. § 8 Fortbildung17 Alternative 1: Der etwaige Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag. Alternative 2: Der Arbeitgeber stellt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses folgende Fortbildungen zur Verfügung: Der Umfang der Fortbildungen wird in einer gesonderten Vereinbarung geschlossen.
Alternativ. Will der Arbeitgeber sich eine später unter Umständen notwendig werdende Umsetzung vorbehalten, sollte ein Änderungsvorbehalt vereinbart werden. Die Formulierung könnte folgendermaßen aussehen: Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom als in eingestellt. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, im Bedarfsfall andere ihm zumutbare Arbeiten zu übernehmen, gegebenenfalls auch an auswärtigen Arbeitsplätzen des Arbeitgebers. Eine Verminderung der Vergütung darf damit nicht verbunden sein. Die ersten Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit beide Parteien das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Frist von Wochen kündigen. Nach Ablauf der Pro- bezeit ist eine Kündigung für beide Parteien nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Die ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags vor Dienstantritt ist ausgeschlossen. Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vergütung regelt sich nach der betriebsüblichen Höhe. Sie beträgt zur Zeit EUR monatlich. Soll eine tarifliche Vergütung erfolgen, so ist dies an dieser Stelle des Vertrages aufzunehmen, etwa mit der Formulierung: Die Vergütung richtet sich nach Tarifgruppe des in § 8 näher bezeichneten Vergütungstarifvertrages. Soweit Akkord- und Leistungsprämien gezahlt werden, richten sich auch diese nach der betriebsüblichen Höhe. Die Vergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf ein vom Arbeitnehmer zu benennendes Girokonto. Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt auch bei wiederholter Gewährung in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft. Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung der Vergütung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Lohnpfändung ist die Firma berechtigt, die konkrete Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Die Pausenregelung richtet sich nach der betrieblichen Üblichkeit bzw. der jeweils geltenden Betriebsvereinbarung. Die Arbeitszeit richtet sich nach der betriebsüblichen Zeit und beträgt derzeit werktäglich Stunden ohne Berücksich- tigung von Pausen. Der Arbeitsbeginn ist auf Uhr, das ...
Alternativ. Die Parteien vereinbaren über den Inhalt dieser Vereinbarung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses jeweils nur in miteinander abgestimmter Form gegenüber Dritten zu kommunizieren. Als Richtschnur hierfür vereinbaren die Parteien folgenden Wortlaut: ". ". Den Parteien steht kein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu. § 17 Sozialversicherungsrechtliche HinweiseA15] Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss des Aufhebungsvertrags zu sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen führen kann, insbesondere beim Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit/Ruhen des Anspruchs). Abschließende rechtsverbindliche Auskünfte sind den jeweiligen Sozialversicherungsträgern vorbehalten (Bundesagentur für Arbeit u. a.). Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer nach § S8 SGB III verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit persönlich als arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendi- gungszeitraums zu erfolgen. Der Arbeitnehmer wird zudem darauf hingewiesen, dass er eigene Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung entfalten muss. Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Be- endigung - gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt - abgegolten und erledigt, soweit sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt[16]. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksa- men Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelun- gen dieses Vertrages eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Xxxxx aufweisen. Der Arbeitnehmer verzichtet nach Bedenkzeit ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Widerrufs sowie auf weitergehende Hin- weise des Arbeitgebers auf mögliche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Konsequenzen aus diesem Aufhe- bungsvertrag. Für abschließende Auskünfte sind die Sozialversicherungsträger bzw. das Finanzamt alleine ...