Eigentumsgrenze Musterklauseln

Eigentumsgrenze. Anschlussnehmer VNB t = 0,3 s t = 0,5 s 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen
Eigentumsgrenze. Als Eigentumsgrenze gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Freileitungsan- schlüssen die Abspannisolatoren und bei Kabelanschlüssen die Endverschlüsse der an- kommenden Zuleitungen der Amprion. Die Abspannisolatoren bzw. Endverschlüsse ste- hen dabei im Eigentum der Amprion.
Eigentumsgrenze. Als Eigentumsgrenze gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, bei Freileitungsan- schlüssen die Abspannisolatoren und bei Kabelanschlüssen die Endverschlüsse der an- kommenden Zuleitungen der Amprion. Die Abspannisolatoren bzw. Endverschlüsse ste- hen dabei im Eigentum der Amprion. Datenblatt Messung Partnernummer Stand Musterfirma GmbH XXXX 01.01.2018 A+ Entnahme (1-1:1.29.0) 1234567890 A- Einspeisung (1-1:2.29.0) 1234567890 Zählpunktbezeichnung Langtext Art Mess- spannung Enthaltener Korrekturfaktor Messstellenbetreiber MSB NN Gültig ab DE44139AMP00000000000000000001234 Muster UA, Muster Zählpunkt 1 HZ 220 kV Amprion GmbH x x 01.01.2018 DE44139AMP00000000000000000005678 Muster UA, Muster Zählpunkt 1 VZ 220 kV Musterfirma GmbH - - 01.01.2018 DE44139AMPV0000000000000000000001 Muster UA, Muster Zählpunkt 2 HZ 110 kV 0,35 % Amprion GmbH - x 01.01.2018 DE44139AMP00000000000000000000001 Muster UA, Muster Zählpunkt 2 HZ 110 kV Amprion GmbH x - 01.01.2018 DE44139AMP00000000000000000000002 Muster UA, Muster Zählpunkt 2 VZ 110 kV Musterfirma GmbH - - 01.01.2018 Die Amprion GmbH ist - soweit sie Messstellenbetreiber ist - mit Blick auf die Durchführung des Messstellenbetriebs Messgeräteverwender im Sinne des Eichrechts und verantwortlich für die Einhaltung aller sich aus dem Eichrecht ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen. Die Amprion GmbH bestätigt hiermit insoweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen nach § 33 Abs. 2 MessEG. HZ = Haupt- / Abrechnungszählung VZ = Vergleichszählung MSB = Messstellenbetrieb NN = Netznutzungsrelevant Enthaltener Korrekturfaktor bezieht sich auf Wirkmesswerte Anlage Datenblatt Messung Amprion GmbH
Eigentumsgrenze. Der Netzanschluss beinhaltet nach § 32 Nr. 2 GasNZV: • die Verbindungsleitung, welche die Biogasaufbereitungsanlage mit dem bestehenden Gasversorgungsnetz verbindet, • den Anschlusspunkt mit dem bestehenden Gasversorgungsnetz, • die Gasdruck-Regel-Messanlage sowie die Einrichtungen zur Druckerhöhung, • die eichfähige Messung. Der Netzanschluss steht entsprechend der GasNZV im Eigentum des Netzbetreibers. Eigentumsgrenze des Netzanschlusses und Übernahmestelle von aufbereitetem Biogas ist in Gas-Fließrichtung der letzte Flansch hinter der Ausgangsarmatur der Biogasaufbereitungsanlage.
Eigentumsgrenze. Anschlussnehmer VNB 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) MS-seitige Strom- und Spannungswandler Bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar. Beim wattmetrischen Verfahren werden jedoch separate Kabelumbauwandler not- wendig. Bei gasisolierter Bauweise sind Spannungswandler baulich bedingt auch aus Netzsicht vor dem Stromwandler möglich. 3) Im Abgangsfeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. 4) Der Lasttrennschalter im Abgangsfeld kann auch vor dem Leistungsschalter angeordnet sein. 5) Als Ersatz für Leistungsschalter im Abgangsfeld, kann ein Leistungsschalter im Übergabefeld realisiert werden.
Eigentumsgrenze. Anschlussnehmer VNB 1) kapazitive Spannungsanzeige wird empfohlen 2) MS-seitige Strom- und Spannungswandler Bei kundeneigenen MS-Leitungen außerhalb der Übergabestation ist eine Erdschlussrichtungserfassung erforderlich und auch an diese Wandler anschließbar. Beim wattmetrischen Verfahren werden jedoch separate Kabelumbauwandler notwendig. Bei gasisolierter Bauweise sind Spannungswandler baulich bedingt auch aus Netzsicht vor dem Stromwandler möglich. 3) Im Abgangsfeld ist durch die Übergabeschalteinrichtung eine Trennfunktion zu realisieren. Diese ist durch einen - Lasttrennschalter oder - Trennschalter oder - Leistungsschalter in Einschubtechnik oder - Leistungstrennschalter auszuführen. Ein Trennschalter ist nur in Verbindung mit Verrieglungen zugelassen. 4) Der Lasttrennschalter im Abgangsfeld kann auch vor dem Leistungsschalter angeordnet sein. 5) Als Ersatz für Leistungsschalter im Abgangsfeld, kann ein Leistungsschalter im Übergabefeld realisiert werden. 6) Erdschlussrichtungserfassung (alternativ im Abgangsfeld zum kundeneigenen MS-Netz) Bild D3a: UA-Sammelschienenanschluss einer Erzeugungsanlage netzseitiges Eingangsschaltfeld Abgangsschaltfeld bei UN=10/20 kV bei UN= 30 kV
Eigentumsgrenze. Die Eigentumsgrenze für den/die in der Tabelle aufgeführte(n) Netzanschlusspunkt(e) ist jeweils die in Gasflussrichtung bzw. von der Leitung aus gesehen ausgangsseitige Schweiß- naht des Gegenflansches der Isolierkupplung der Eingangsleitung vor der in Anlage 2 zuge- ordneten Gas-Druckregel- und Messanlage. Pos. Name des Netzanschlusspunktes
Eigentumsgrenze. 4.1. Die Eigentumsgrenze bilden die Sekundäranschlüsse der Wärmeübergabestation.
Eigentumsgrenze. Anschlussnehmer VNB 1) Standard sind hier Ohmsche Teiler (Genauigkeit: ≤ 0,5%). Andere Technologien sind nur nach vorheriger Zustimmung der Westnetz zulässig.
Eigentumsgrenze. Als Eigentumsgrenze gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Abgangsklemmen im Hausanschlusskasten an der Entnahmestelle.