Lieferzeit und Lieferverzug Musterklauseln

Lieferzeit und Lieferverzug. 3.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit sowie sämtliche anderen vom Lieferanten angegebenen Zeitangaben sind verbindlich. Sind Verzögerungen zu erwarten oder eingetreten, so hat der Auftragnehmer, unbeschadet der Rechte von LEICA aus dieser Verzögerung, unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung LEICA unverzüglich zu benachrichtigen. Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so kann er sich nachträglich gegenüber LEICA nicht auf das Hindernis berufen. Vorzeitige Lieferungen bzw. Leistungen oder Teillieferung bzw. Teilleistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens LEICA. 3.2 Unbeschadet der gesetzlichen Rechte, ist LEICA bei Verzug des Auftragnehmers berechtigt, neben dem Anspruch auf Erfüllung für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung des Auftrages eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Preises für den vom Verzug betroffenen Teil des Auftrages zu berechnen begrenzt auf eine Maximalsumme in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtsumme. LEICA kann die Vertragsstrafe - abweichend von § 341 Abs. 3 BGB - bis zur Schlusszahlung geltend machen und dazu etwaigen Schadensersatz fordern. Auf mögliche Schadensersatzansprüche werden die Vertragsstrafen Zahlungen angerechnet. 3.3 Liefert oder leistet der Auftragnehmer auch nicht innerhalb einer von LEICA zur Erfüllung bestimmten angemessenen Nachfrist, so ist LEICA nach deren Ablauf berechtigt, einen Dritten mit der Vertragserfüllung zu beauftragen und vom Auftragnehmer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen und Mehrkosten zu verlangen. Daneben hat LEICA das Recht, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen; das Rücktrittsrecht bleibt unberührt. Das Recht des Auftragnehmers zur Erfüllung und die Verpflichtung von LEICA, die Leistung abzunehmen, sind ausgeschlossen, sobald LEICA nach Fristablauf im Wege der Selbstvornahme Ersatz beschafft oder statt der Leistung Schadensersatz verlangt. 3.4 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Nacherfüllungen von Warenlieferungen kommt es auf den Eingang bei der von LEICA in der Bestellung angegebenen Empfangsstelle (nachfolgend „Lieferort“) an. Falls zwischen dem Auftragnehmer und LEICA eine Lieferung mit Aufstellung oder Montage vereinbart worden ist, ist für die Rechtzeitigkeit der Lieferung die ordnungsgemäße Ausführung der Aufstellung oder Montage maßgeblich. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, ist für die Bewertung der Rechtzeitigkeit der Lieferung bzw. Leistung d...
Lieferzeit und Lieferverzug. 3.1. Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 2 Wochen ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 3.2. Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unberührt. 3.3. Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens i. H. v. 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Lieferzeit und Lieferverzug. 4.1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 5 Werktage ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, das bestellende Xxxxxx Unternehmen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 4.2. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte des Krüger Unternehmens – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Krüger Unternehmen ist zudem insbesondere berechtigt, Deckungskäufe zu tätigen. Die Differenz zwischen Deckungskäufen und dem mit den Lieferanten vereinbarten Preisen gehen zu Lasten des Lieferanten. Die Regelungen in Ziffer 4.3 bleiben unberührt. 4.3. Ist der Lieferant in Verzug, kann das Krüger Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Vertragsprodukte. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden unter Anrechnung der Schadenspauschale vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Pauschale ermäßigt sich dann entsprechend. Nimmt das Xxxxxx Unternehmen die verspätete Leistung an, wird die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend gemacht.
Lieferzeit und Lieferverzug. 3.1. Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie vier (4) Wochen ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn (i) die bestellte Ware bei ihm versandbereit ist (Ziffer 4.3) und (ii) er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 3.2. Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Ziffer 3.3 bleiben unberührt. 3.3. Ist der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens i.H.v. 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.4. Erbringt der Verkäufer seine Leistung vor der vereinbarten Lieferzeit, so sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern; in diesem Fall trifft uns keine Obhutspflicht bezüglich der zu früh gelieferten Ware. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die bestellte Ware per Kraftfahrzeug, per Schiff, per Flugzeug oder per Eisenbahn angeliefert wurde
Lieferzeit und Lieferverzug. 3. Delivery Period and Default in Delivery 3.1. Die von dem Besteller in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Liefe- rant ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. 3.1. The delivery period stated by us in the order shall be binding. The Supplier shall be obliged to inform immediately us in writing if he will probably not be able to meet agreed delivery times – for any reasons whatsoever. 3.2. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lie- ferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich die Rechte des Bestellers – ins- besondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unberührt. 3.2. If the Supplier does not perform his service or does not perform it within the agreed delivery period or if he is in default, the Purchaser’s rights – more particularly to re- scission and damages – shall be governed by the statutory provisions. The provisions in Para 3 shall remain unaffected. 3.3. Ist der Lieferant in Verzug, kann der Besteller – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz des erlittenen Verzugsschadens i.H.v. 0,25% des Nettopreises pro Kalendertag verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des 3.3. If the Supplier is in default, the Purchaser may demand – in addition to more extensive statutory claims – liquidated damages for any losses incurred as a result of the default in the amount of 0.25% of the net price per calendar day, altogether, however, no more Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Ihm bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. than 5% of the net price of the Goods with a delayed delivery. The purchaser reserves the right to prove that a higher damage has been caused.
Lieferzeit und Lieferverzug. 5.1. Die Lieferzeit richtet sich nach der Bestellung und ist somit bindend. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Eingang der Ware am Erfüllungsort. Vor der vereinbarten Lieferzeit dürfen Lieferungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vorgenommen werden. 5.2. Ist absehbar, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, so ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Verzögerung in Kenntnis zu setzen. 5.3. Ist der Lieferant in Verzug, sind wir berechtigt, pro angefangene Kalenderwoche eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtbestellwertes zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Gesamtbestellwertes. Nehmen wir eine verspätete Lieferung an werden wir die Verzugsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen. 5.4. Unser Lieferanspruch wird erst ausgeschlossen, wenn der Lieferant auf unser Verlangen statt der Lieferung vollumfänglich Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Verzugsstrafe dar. 5.5. Bei Verzug des Lieferanten können wir nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die von dem Lieferanten noch nicht erbrachte Leistung durch einen Dritten zu Lasten des Lieferanten durchführen zu lassen. Zudem sind wir berechtigt, nach ergebnislosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Lieferzeit und Lieferverzug. IV. Délai de livraison et retard de livraison 1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Treten Umstände ein, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. 1. Le délai de livraison indiqué dans la commande est contraignant. En cas de circonstances qui ne permettraient pas de respecter le délai de livraison convenu, le fournisseur est tenu de nous en informer sans délai. 2. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht, nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte (insbesondere ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch wenn eine Vertragsstrafe vereinbart ist, können wir stattdessen den uns nachweislich entstandenen Verzugsschaden in voller Höhe fordern. 2. Si le fournisseur ne s'acquitte pas de ses obligations dans le délai de livraison convenu ou s'il est en retard, nos droits (en particulier un droit de rétractation ou des prétentions à dommages-intérêts) seront déterminés conformément aux dispositions légales. Nous sommes en droit d'exiger, même en cas d'application d'une pénalité contractuelle, la réparation intégrale des dommages dont il est prouvé qu'ils ont été causés par le retard.
Lieferzeit und Lieferverzug. IV. Time of Delivery and Default in Delivery 1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Treten Umstände ein, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. 1. The time of delivery quoted in the order is binding. Should any circumstances arise as a result of which the delivery time agreed upon cannot be adhered to, the Supplier shall notify us immediately. 2. Erbringt der Lieferant seine Leistung nicht, nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte (insbesondere ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auch wenn eine Vertragsstrafe vereinbart ist, können wir stattdessen den uns nachweislich entstandenen Verzugsschaden in voller Höhe fordern. 2. If the Supplier fails to perform, fails to perform within the agreed time of delivery or is in default, our rights (in particular a right of rescission or claims for damages) shall be determined in accordance with the statutory provisions. Even if a contractual penalty applies, we are entitled to instead demand full compensation for the damage provably caused by default.
Lieferzeit und Lieferverzug. Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
Lieferzeit und Lieferverzug. (1) Die in der Bestellung genannten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Maßgeblich ist der Eingang der Ware am Bestimmungsort. Der Lieferant ist verpflichtet AVS Römer unverzüglich, schriftlich von einer möglichen Nichteinhaltung der Lieferzeit in Kenntnis zu setzen. (2) AVS Römer kann die Annahme von Waren, die vor dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin oder zu Teil- oder Mehrlieferungen angeliefert werden, verweigern und die Ware auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zurücksenden oder bei Dritten einlagern. (3) Sollte AVS Römer aufgrund nicht abwendbarer Umstände, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen etc. an der Abnahme der Lieferung gehindert sein, so verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt um die Dauer der Behinderung. Ist die Abnahme durch die genannten Umstände länger als 6 Monate nicht möglich, steht AVS Xxxxx ein Rücktrittsrecht zu, ohne jegliche Ansprüche des Lieferanten. (4) Im Falle eines Lieferverzugs ist AVS Römer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Lieferwertes für jede begonnene Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5%. AVS Römer ist berechtigt die Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Wird die verspätete Ware angenommen, wird AVS Römer spätestens mit Zahlung der Schlussrechnung die Vertragsstrafe geltend machen.