Vertragsgrenze Musterklauseln

Vertragsgrenze. Die Vertragsgrenze zwischen Thyssengas Leitung und Gas-Druckregel- und Messanlage für den/die in der Tabelle aufgeführte(n) Netzanschlusspunkt(e) ist jeweils die in Gasflussrich- tung bzw. von der Leitung aus gesehen ausgangsseitige Schweißnaht der I-Trennstelle der Eingangsleitung vor der in Anlage 2 zugeordneten Gas-Druckregel- und Messanlage. Pos. Name des Netzanschlusspunktes Die Eigentumsgrenze zwischen Thyssengas und <Kunde> wird in einer gesonderten Verein- barung zur Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung von Gas-Druckregel- und Messanla- gen festgehalten.
Vertragsgrenze. Die Vertragsgrenze zwischen Thyssengas Leitung und Gasdruckregelanlage für den/die in der Tabelle aufgeführte(n) Netzanschlusspunkt(e) ist jeweils die in Gasflussrichtung bzw. von der Leitung aus gesehen ausgangsseitige Schweißnaht der I-Trennstelle der Eingangs- leitung vor der in Anlage 2 zugeordneten Gasdruckregelanlage. Pos. Name des Netzanschlusspunktes Die Eigentumsgrenze zwischen Thyssengas und <Kunde> wird in einem gesonderten Dienstleistungsvertrag zur Bereitstellung, Betrieb und Instandhaltung von Gasdruckregelan- lagen vereinbart.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen