Amtshilfe auf Ersuchen. (1) Auf Antrag erteilt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde alle sachdien- lichen Auskünfte, die es dieser ermöglichen, die Einhaltung des Zollrechts sicher- zustellen, insbesondere Auskünfte über festgestellte oder beabsichtigte Handlungen, die gegen das Zollrecht verstossen oder verstossen könnten.
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Amtshilfe auf Ersuchen. (1) Auf Antrag erteilt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde alle sachdien- lichen Auskünfte, die es dieser ermöglichen, die Einhaltung des Zollrechts sicher- zustellen, insbesondere Auskünfte über festgestellte oder beabsichtigte Handlungen, die gegen das Zollrecht verstossen oder verstossen könnten.. 18 SR 0.632.11
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Amtshilfe auf Ersuchen. (1) Auf Antrag erteilt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde alle sachdien- lichen Auskünfte, die es dieser ermöglichen, die Einhaltung des Zollrechts sicher- zustellensicherzu- stellen, insbesondere Auskünfte über festgestellte oder beabsichtigte Handlungen, die gegen das Zollrecht verstossen oder verstossen könnten.
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Amtshilfe auf Ersuchen. (1) Auf Antrag der ersuchenden Behörde erteilt die ersuchte Behörde der ersuchenden dieser Behörde alle sachdien- lichen sachdienlichen Auskünfte, die es dieser ermöglichen, die Einhaltung ordnungsgemäße Anwendung des Zollrechts sicher- zustellenzu gewährleisten, insbesondere Auskünfte einschließlich Auskünften über festgestellte oder beabsichtigte geplante Handlungen, die gegen das Zollrecht verstossen verstoßen oder verstossen verstoßen könnten.
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