Common use of Anforderungen an Hardwarekomponenten Clause in Contracts

Anforderungen an Hardwarekomponenten. 3.1.2.1. Bei Lieferung von Hardwarekomponenten, leistet der AN Gewähr, a) dass die vertragsgegenständlichen Hardwarekomponenten sämtliche Spezifikationen gemäß den Produktbeschreibungen des Herstellers erfüllen. b) dass alle angebotenen Hardwarekomponenten nach Umstellung der Netzversorgungsspannung auf EU-Norm EN 50160 (Stand 01.01.1996 und 01.01.2004) in der jeweils geltenden Fassung problemlos weiter betrieben werden können, c) dass Hardware- und Netzwerkkomponenten den Regeln über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gemäß österreichischem und EU-Recht entsprechen, d) dass bei Verkabelung und Netzwerkkonzeption die Norm EN 50173 in der geltenden Fassung bzw. an deren Stelle tretende und alle je nach Verkabelungstyp ergänzenden Normen eingehalten werden, e) dass nur fabrikneue Hardwarekomponenten geliefert werden, f) dass im PC-Bereich die Hardware aus Standardkomponenten besteht, wie sie im PC-Bereich üblich sind, im Handel angeboten werden und problemlos ausgetauscht bzw. erweitert (RAM, Festplatte) werden können, g) dass die IT-Komponenten den Anforderungen der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien und dem ArbeitnehmerInnenschutz sowie den entsprechenden EU-Richtlinien entsprechen, h) soweit die Dimensionierung der benötigten Hardware dem AN übertragen worden ist, dass die IT-Komponenten in der Lage sind, bei Einsatz der vorgesehenen Software und im Einsatz für die im Leistungsverzeichnis oder sonstigen Vertragsbestandteilen vorgesehenen Mengen, bei der geplanten Volllast für einfache Transaktionen am vorgesehenen Endgerät Antwortzeiten zu liefern, die eine effiziente Aufgabenerfüllung zulassen, i) dass im Clientbereich die Hardware sowohl die „Windows 7“ (Professional und Enterprise) 32Bit- als auch die 64Bit-Version (Treiberkompatibilität) unterstützt, j) dass im Serverbereich die Hardware „Windows Server 2012“ (Treiberkompatibilität) unterstützt. 3.1.2.2. Der AN verpflichtet sich, dem AG die Vertragsgegenstände zusammen mit der zum Betrieb der Vertragsgegenstände erforderlichen Systemsoftware zu liefern, zu übergeben und zu warten (siehe Punkt 3.5). Die erforderliche Systemsoftware muss im Angebot namentlich angeführt werden.

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Samples: General Terms and Conditions for It Services

Anforderungen an Hardwarekomponenten. 3.1.2.1. Bei Falls die Lieferung von HardwarekomponentenHardwarekomponenten Teil des Auftra- ges ist, leistet der AN GewährAuftragnehmer Xxxxxx, a(1) dass die vertragsgegenständlichen Hardwarekomponenten sämtliche Spezifikationen gemäß den Produktbeschreibungen des Herstellers oder Lieferanten erfüllen. b) dass alle angebotenen Hardwarekomponenten nach Umstellung der Netzversorgungsspannung auf EU-Norm EN 50160 (Stand 01.01.1996 und 01.01.2004) in der jeweils geltenden Fassung problemlos weiter betrieben werden können, c(2) dass Hardware- und Netzwerkkomponenten den Regeln über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gemäß österreichischem Recht und EU-Recht entsprechen, d(3) dass bei Verkabelung und Netzwerkkonzeption die Norm EN 50173 in der geltenden Fassung bzw. bzw an deren Stelle tretende und alle je nach Verkabelungstyp ergänzenden Normen eingehalten werden, e(4) dass nur fabrikneue Hardwarekomponenten geliefert wer- den, es sei denn, es sollen im Rahmen des Auftrages expli- zit gebrauchte Hardwarekomponenten beschafft werden, f(5) dass im PC-Bereich die Hardware aus Standardkomponenten Standardkomponen- ten besteht, wie sie im PC-Bereich aktuell üblich sind, im Handel angeboten werden und problemlos ausgetauscht bzw. bzw erweitert (RAM, Festplatte) werden können, g(6) dass die IT-Komponenten den Anforderungen der einschlägigen einschlä- gigen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien und Richtlinien, dem ArbeitnehmerInnenschutz sowie den entsprechenden EU-Richtlinien entsprechen, h) soweit die Dimensionierung der benötigten Hardware dem AN übertragen worden ist, dass die IT-Komponenten in der Lage sind, bei Einsatz der vorgesehenen Software und im Einsatz für die im Leistungsverzeichnis oder sonstigen Vertragsbestandteilen vorgesehenen Mengen, bei der geplanten Volllast für einfache Transaktionen am vorgesehenen Endgerät Antwortzeiten zu liefern, die eine effiziente Aufgabenerfüllung zulassen, i) dass im Clientbereich die Hardware sowohl die „Windows 7“ (Professional und Enterprise) 32Bit- als auch die 64Bit-Version (Treiberkompatibilität) unterstützt, j) dass im Serverbereich die Hardware „Windows Server 2012“ (Treiberkompatibilität) unterstützt. 3.1.2.2. Der AN verpflichtet sich, dem AG die Vertragsgegenstände zusammen mit der zum Betrieb der Vertragsgegenstände erforderlichen Systemsoftware zu liefern, zu übergeben und zu warten (siehe Punkt 3.5). Die erforderliche Systemsoftware muss im Angebot namentlich angeführt werden.

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Samples: It Services Agreement

Anforderungen an Hardwarekomponenten. 3.1.2.1. Bei Falls die Lieferung von HardwarekomponentenHardwarekomponenten Teil des Auftra- ges ist, leistet der AN GewährAuftragnehmer Xxxxxx, a(1) dass die vertragsgegenständlichen Hardwarekomponenten Hardwarekomponen- ten sämtliche Spezifikationen gemäß den Produktbeschreibungen Produktbeschrei- bungen des Herstellers oder Lieferanten erfüllen. b) dass alle angebotenen Hardwarekomponenten nach Umstellung der Netzversorgungsspannung auf EU-Norm EN 50160 (Stand 01.01.1996 und 01.01.2004) in der jeweils geltenden Fassung problemlos weiter betrieben werden können, c(2) dass Hardware- und Netzwerkkomponenten den Regeln über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gemäß österreichischem und EU-Recht entsprechen, d(3) dass bei Verkabelung und Netzwerkkonzeption die Norm EN 50173 in der geltenden Fassung bzw. bzw an deren Stelle tretende und alle je nach Verkabelungstyp ergänzenden Normen eingehalten werden, e(4) dass nur fabrikneue Hardwarekomponenten geliefert werdenwer- den, außer wenn explizit gebrauchte Hardwarekomponen- ten beschafft werden sollen, f(5) dass im PC-Bereich die Hardware aus Standardkomponenten Standardkompo- nenten besteht, wie sie im PC-Bereich aktuell üblich sind, im Handel angeboten werden und problemlos ausgetauscht bzw. ausge- tauscht bzw erweitert (RAM, Festplatte) werden können, g(6) dass die IT-Komponenten den Anforderungen der einschlägigen ein- schlägigen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien und dem ArbeitnehmerInnenschutz sowie den entsprechenden ent- sprechenden EU-Richtlinien entsprechen, h(7) soweit die Dimensionierung der benötigten Hardware dem AN übertragen worden ist, dass die IT-Komponenten in der Lage sind, bei Einsatz der vorgesehenen Software und im Einsatz für die im Leistungsverzeichnis oder sonstigen Vertragsbestandteilen vorgesehenen Mengen, vorgesehe- nen Mengen für einfache Transaktionen bei der geplanten Volllast für einfache Transaktionen Antwortzeiten unter zwei Sekunden am vorgesehenen vorgese- henen Endgerät Antwortzeiten zu liefern, die eine effiziente Aufgabenerfüllung zulassen, i) dass im Clientbereich die Hardware sowohl die „Windows 7“ (Professional und Enterprise) 32Bit- als auch die 64Bit-Version (Treiberkompatibilität) unterstützt, j) dass im Serverbereich die Hardware „Windows Server 2012“ (Treiberkompatibilität) unterstützt. 3.1.2.2. Der AN verpflichtet sich, dem AG die Vertragsgegenstände zusammen mit der zum Betrieb der Vertragsgegenstände erforderlichen Systemsoftware zu liefern, zu übergeben und zu warten (siehe Punkt 3.5). Die erforderliche Systemsoftware muss im Angebot namentlich angeführt werden.

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Samples: Vergabebedingungen Für It Leistungen

Anforderungen an Hardwarekomponenten. 3.1.2.1. Bei Lieferung von Hardwarekomponenten, leistet der AN GewährAuftragnehmer Xxxxxx, a) dass die vertragsgegenständlichen Hardwarekomponenten sämtliche Spezifikationen gemäß den Produktbeschreibungen des Herstellers oder Lieferanten erfüllen., b) dass alle angebotenen Hardwarekomponenten nach Umstellung der Netzversorgungsspannung auf die EU-Norm gemäß EN 50160 (Stand 01.01.1996 und 01.01.2004) in der jeweils geltenden Fassung problemlos weiter betrieben werden können, c) dass Hardware- und Netzwerkkomponenten den Regeln über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gemäß österreichischem und EU-Recht entsprechen, d) dass bei Verkabelung und Netzwerkkonzeption die Norm EN 50173 in der geltenden Fassung bzw. an deren Stelle tretende und alle je nach Verkabelungstyp ergänzenden Normen eingehalten werden, e) dass nur fabrikneue Hardwarekomponenten geliefert werden, außer wenn explizit gebrauchte Hardwarekomponenten beschafft werden sollen, f) dass im PC-Bereich die Hardware aus Standardkomponenten besteht, wie sie im PC-PC- Bereich üblich sind, im Handel angeboten werden und problemlos ausgetauscht bzw. erweitert (RAM, Festplatte) werden können, g) dass die IT-Komponenten den Anforderungen der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien und dem ArbeitnehmerInnenschutz sowie den entsprechenden EU-Richtlinien entsprechen, h) soweit die Dimensionierung der benötigten Hardware dem AN Auftragnehmer übertragen worden ist, dass die IT-Komponenten in der Lage sind, bei Einsatz der vorgesehenen Software und im Einsatz für die im Leistungsverzeichnis oder sonstigen Vertragsbestandteilen vorgesehenen Mengen, bei der geplanten Volllast für einfache Transaktionen am vorgesehenen Endgerät Antwortzeiten zu liefern, die eine effiziente Aufgabenerfüllung zulassen, i) dass im Clientbereich die Hardware sowohl die „Windows 7“ (Professional und Enterprise) 32Bit- als auch die 64Bit-Version (Treiberkompatibilität) unterstützt, j) dass im Serverbereich die Hardware „Windows Server 2012“ (Treiberkompatibilität) unterstützt. 3.1.2.2. Der AN verpflichtet sich, dem AG die Vertragsgegenstände zusammen mit der zum Betrieb der Vertragsgegenstände erforderlichen Systemsoftware zu liefern, zu übergeben und zu warten (siehe Punkt 3.5). Die erforderliche Systemsoftware muss im Angebot namentlich angeführt werden.

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Samples: General Terms and Conditions for It Deliveries

Anforderungen an Hardwarekomponenten. 3.1.2.1. Bei Falls die Lieferung von HardwarekomponentenHardwarekomponenten Teil des Auftrages ist, leistet der AN GewährAuftragnehmer Xxxxxx, a(1) dass die vertragsgegenständlichen Hardwarekomponenten sämtliche Spezifikationen gemäß den Produktbeschreibungen des Herstellers oder Lieferanten erfüllen. b) dass alle angebotenen Hardwarekomponenten nach Umstellung der Netzversorgungsspannung auf EU-Norm EN 50160 (Stand 01.01.1996 und 01.01.2004) in der jeweils geltenden Fassung problemlos weiter betrieben werden können, c(2) dass Hardware- und Netzwerkkomponenten den Regeln über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) gemäß österreichischem Recht und EU-Recht entsprechen, d(3) dass bei Verkabelung und Netzwerkkonzeption die Norm EN 50173 in der geltenden Fassung bzw. bzw an deren Stelle tretende tre- tende und alle je nach Verkabelungstyp ergänzenden Normen Nor- men eingehalten werden, e(4) dass nur fabrikneue Hardwarekomponenten geliefert wer- den, es sei denn, es sollen im Rahmen des Auftrages explizit gebrauchte Hardwarekomponenten beschafft werden, f(5) dass im PC-Bereich die Hardware aus Standardkomponenten Standardkomponen- ten besteht, wie sie im PC-Bereich aktuell üblich sind, im Handel angeboten werden und problemlos ausgetauscht bzw. bzw erweitert (RAM, Festplatte) werden können, g(6) dass die IT-Komponenten den Anforderungen der einschlägigen einschlä- gigen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien und Richtlinien, dem ArbeitnehmerInnenschutz sowie den entsprechenden EU-Richtlinien entsprechen, h) soweit die Dimensionierung der benötigten Hardware dem AN übertragen worden ist, dass die IT-Komponenten in der Lage sind, bei Einsatz der vorgesehenen Software und im Einsatz für die im Leistungsverzeichnis oder sonstigen Vertragsbestandteilen vorgesehenen Mengen, bei der geplanten Volllast für einfache Transaktionen am vorgesehenen Endgerät Antwortzeiten zu liefern, die eine effiziente Aufgabenerfüllung zulassen, i) dass im Clientbereich die Hardware sowohl die „Windows 7“ (Professional und Enterprise) 32Bit- als auch die 64Bit-Version (Treiberkompatibilität) unterstützt, j) dass im Serverbereich die Hardware „Windows Server 2012“ (Treiberkompatibilität) unterstützt. 3.1.2.2. Der AN verpflichtet sich, dem AG die Vertragsgegenstände zusammen mit der zum Betrieb der Vertragsgegenstände erforderlichen Systemsoftware zu liefern, zu übergeben und zu warten (siehe Punkt 3.5). Die erforderliche Systemsoftware muss im Angebot namentlich angeführt werden.

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Samples: It Services Agreement