Angaben über den Sitz der Zielfonds, wenn es sich bei dem AIF um einen Dachfonds handelt (Art. 105 Ziff. 1 lit. c AIFMG) Musterklauseln

Angaben über den Sitz der Zielfonds, wenn es sich bei dem AIF um einen Dachfonds handelt (Art. 105 Ziff. 1 lit. c AIFMG). Bei dem AIF handelt es sich um keinen Dachfonds. Siehe Anhang B „Fonds im Überblick“ unter „Anlagegrundsätze des AIF“ Siehe Treuhandvertrag „Allgemeine Risiken“ sowie Anhang B „Fonds im Überblick“ unter „Risiken und Risikoprofile des AIF“ Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem AIF verbundene Risiko inhaltlich verändern. Der AIFM kann die Anlagepolitik des AIF innerhalb des geltenden Treuhandvertrags durch eine Änderung des Treuhandvertrags inklusive Anhang B „Fonds im Überblick“ jederzeit und wesentlich ändern. Angaben über die Publikationsvorschriften sind Ziff. 1 Allgemeine Informationen zu entnehmen. Der AIFM bzw. der AIF untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitig- keiten zwischen den Anlegern, dem AIFM, beauftragten Drittgesellschaften und der Verwahrstelle ist Vaduz. Der AIFM und/oder die Verwahrstelle können sich und den AIF jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern aus diesen Ländern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in welchen Anteile des AIF angeboten und verkauft werden. Anderslautende gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Als rechtsverbindliche Sprache für diesen Treuhandvertrag sowie für den Anhang A „Organisationsstruktur des AIFM/AIF“ und für den Anhang B „Fonds im Überblick“ gilt die deutsche Sprache. Der AIFM und der AIF unterstehen liechtensteinischem Recht. Der AIFM und/oder die Verwahrstelle können sich und den AIF jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern aus diesen Ländern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in welchen Anteile des AIF angeboten und verkauft werden. Anderslautende gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Die Vollstreckbarkeit von Urteilen ergibt sich in Liechtenstein nach der Exekutionsordnung (EO). Zur Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteiles im Fürstentum Liechtenstein (Sitzstaat des AIF) bedarf es gegebenenfalls eines gesonderten Verfahrens im Fürstentum Liechtenstein.
Angaben über den Sitz der Zielfonds, wenn es sich bei dem AIF um einen Dachfonds handelt (Art. 105 Ziff. 1 lit. c AIFMG). Beim AIF handelt es sich um keinen Dachfonds.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen (einschließlich Unternehmen in staatlichem Besitz). Das Portfolio des Fonds wird so weit wie angemessen praktisch möglich vollständig gegen die Basiswährung abgesichert. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in Sub-Investment Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren vergleichbarer Bonität anlegen. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds anlegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Die Benchmark, der Bloomberg AusBond Bank Bill Index (AUD), (vor Gebühren) wird zur Bewertung der Fondsperformance verwendet, jedoch nicht zur Portfoliokonstruktion oder zur Festlegung von Risikobeschränkungen. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die zugrunde liegenden Anlagen des Fonds unterliegen dem Zins- und dem Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität investieren, die möglicherweise mit einer höheren Kursvolatilität und einem höheren Risiko behaftet sind als Wertpapiere mit „Investment Grade“-Bewertung. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds ist überwiegend in einer Währung engagiert und hat somit eine potenziell höhere Volatilität.