Angebote von Wertpapieren Musterklauseln

Angebote von Wertpapieren. Die von der Emittentin ausgegebenen Wertpapiere übernimmt die Anbieterin Société Générale (Rechtsträgerkennung (LEI): O2RNE8IBXP4R0TD8PU41; Telefonnummer: +00 (0)0 00 00 00 00; Sitz: Paris, Frankreich) ("Anbieterin") auf Grundlage einer Vereinbarung vom 4. Juni 2021. Die Anbieterin wird die Wertpapiere potenziellen Anlegern anbieten. In den Endgültigen Bedingungen wird angegeben, ob die Wertpapiere öffentlich angeboten werden. Die Einzelheiten des Angebots und des Verkaufs, insbesondere der Valutatag, der Beginn des Angebots, das relevante Angebots- / Emissionsvolumen sowie der anfängliche Ausgabepreis in Bezug auf jede Emission werden in den entsprechenden Endgültigen Bedingungen angegeben. Im Falle eines Angebotes der Wertpapiere während einer Zeichnungsfrist, deren Dauer den zugehörigen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen ist, werden die zum Ende der Zeichnungsfrist zu bestimmenden Einzelheiten der Emission (z.B. Emissionsvolumen) von der Emittentin unverzüglich nach Ende der Zeichnungsfrist auf der Internetseite xxx.xxxxxxxx.xxx veröffentlicht und – sofern einschlägig – bei der CSSF hinterlegt. Es kann zudem vorgesehen werden, dass die Wertpapiere nach Ablauf der Zeichnungsfrist von der Emittentin weiterhin freibleibend zum Kauf angeboten werden. Der Ausgabepreis wird dann fortlaufend festgelegt. Die Wertpapiere können Privatanlegern, institutionellen Anlegern und/oder sonstigen qualifizierten Anlegern angeboten werden. Dabei sind die in Abschnitt "8. Verkaufsbeschränkungen" dargestellten Beschränkungen zu beachten. In den Endgültigen Bedingungen wird angegeben, in welchen Staaten die Wertpapiere öffentlich angeboten werden (jeweils ein "Angebotsland"). Der anfängliche Ausgabepreis je Wertpapier wird in der Regel in den Endgültigen Bedingungen angegeben. Danach wird der Verkaufspreis der Wertpapiere fortlaufend festgelegt. Der anfängliche Ausgabepreis der Wertpapiere basiert auf internen Preisbildungsmodellen der Société Générale. Sie können neben einem Ausgabeaufschlag und einer Platzierungsprovision auch eine für Anleger nicht erkennbare, erwartete Marge beinhalten. Diese Marge wird von der Société Générale eingenommen. In dieser Marge können grundsätzlich Kosten enthalten sein, die der Société Générale entstanden sind oder noch entstehen. Enthaltene Kosten können insbesondere die Kosten für die Strukturierung der Wertpapiere, für die Risikoabsicherung und für den Vertrieb der Wertpapiere sein. Die Endgültigen Bedingungen geben, soweit der Emittenti...