Angebotsaufforderung Musterklauseln

Angebotsaufforderung. 13.1.1. Auf Basis der Ergebnisse der Voranfrage kann der NB ein Angebot über den Zugang zu unbeschaltenen Glasfasern / Leerrohren einholen. Die Ange- botsaufforderung hat zumindest folgende Informationen zu enthalten: • Angaben zum NB (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Tel. Nr.); • Referenznummer des NB für die Angebotsaufforderung; • Referenznummer der Voranfrage; • genaue Adresse des gewünschten Einstiegspunktes (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, sonstige Identifizierungen); • genaue Adresse des gewünschten Ausstiegspunktes (PLZ, Ort, Stra- ße, Hausnummer, sonstige Identifizierungen); • Spezifikation der gewünschten Stecker falls erforderlich; • gewünschter Bereitstellungstermin; • Datum, Unterschrift.
Angebotsaufforderung. Der Etherlinkvertragspartner kann auf Basis der Voranfragenbeantwortung bei A1 per E-Mail an das in der Kontaktliste von A1 (Beilage 1 zu Anhang 3 Betriebliches Handbuch) angeführte Postfach ein Angebot über die Neuerrichtung des betreffenden A1 Ether Link Services einholen. Dies hat unter Xxxxxx zumindest der folgenden Daten zu geschehen: • Angaben zum Etherlinkvertragspartner (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Tel. Nr.); • Referenznummer des Etherlinkvertragspartners für die Angebotsaufforderung • Referenznummer der Voranfrage • Referenznummer der Voranfragebeantwortung • genaue Adresse des gewünschten Standortes/Endpunkts 1 (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, sonstige Identifizierungen) • genaue Adresse des gewünschten Standortes/Endpunkts 2 (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, sonstige Identifizierungen); • gewünschter Bereitstellungstermin gewünschte Bandbreite A1 Ether Link MP Anschluss und A1 Ether Link MP Service • gewünschtes SLA • gewünschte Serviceklasse • Datum, Unterschrift A1 bestätigt den Erhalt per E-Mail innerhalb von einem Arbeitstag nach Zugang der Angebotsaufforderung.
Angebotsaufforderung. AMEV Instandhaltung 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Die AMEV-Empfehlung „Instandhaltung 2014“ wurde in der Version 2018 mit einem elektronischen Vertragsmuster ausgestattet und besteht ansonsten unverändert fort. Verbesserungsvorschläge zur vorliegenden AMEV Empfehlung können der AMEV Geschäftsstelle zugeleitet werden. Bei Bedarf werden aktuelle Informationen auf der AMEV- Homepage veröffentlicht (siehe xxx.xxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxx). Xxxxxxx Xxxxxxx Xxx Xxxxxxx Vorsitzender des AMEV Obmann
Angebotsaufforderung. Angebotsaufforderung
Angebotsaufforderung. Sehr geehrte Damen und Herren, Berlin, den 21.12.2017 das Auswärtige Amt beabsichtigt zum spätestens 1.2.2018 zur freiberuflichen Tätigkeit im Bereich Strategische Kommunikation des Auswärtigen Amts eine Kampagnenexpertin/einen Kampagnenexperten extern zu beauftragen. Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Abgabe eines kostenfreien verbindlichen Angebots. Alle Einzelheiten zur Leistung entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung. Die Vergabe des Auftrages erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ (VOL) nach Abschnitt A den „Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A) und Abschnitt B den „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) sowie den beigefügten AGB des Auswärtigen Amtes, die alle Bestandteil des Vertrages werden. AGB des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Das Angebot soll umfassen: ⮚ Lebenslauf, tabellarisch ⮚ Referenzen/Arbeitsproben (Details siehe Leistungsbeschreibung) ⮚ Motivationsschreiben (Auseinandersetzung mit den Leistungen und Aufgaben laut Leistungsbeschreibung und die Antwort auf „was kann ich persönlich dazu beitragen, die Strategische Kommunikation des Auswärtigen Amtes zu verbessern“). ⮚ ein finanzielles Angebot (Details siehe Leistungsbeschreibung) ⮚ Aussage darüber, dass Xxxxxxxx/in sich um steuerliche Abführung selbst kümmert Die Angebotsfrist endet am 19.1. 2018, 10:00 Uhr. Die Zuschlagserteilung ist bis spätestens 31.1.2018 vorgesehen, bitte berücksichtigen Sie dies bei der Bindefrist Ihres Angebots. Es können nur rechtsverbindlich unterschriebene Angebote berücksichtigt werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Grundlage der folgenden Kriterien: • Fachliche und kreative Qualität des Angebots sowie der einzureichenden gestalteten Musterseiten (70 %); • Preis (30 %) Sofern Sie nicht beabsichtigen, ein Angebot abzugeben, wäre ich Ihnen für eine kurze Rückmeldung per E-Mail an 000-X@xxxxx.xx dankbar. Die Rücksendung Ihres rechtsverbindlich unterschrieben Angebotes wird auf folgendem Weg erbeten: vorab per E-Mail an die hier genannten Kontaktdaten zum o.g. Termin und im Original per Post im Nachgang Nach dem o.g. Termin eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen Xx. Xxxxxx Xxxxxx Leiter des Referats 607 Steuerungsgruppe Strategische Kommunikation (gilt bei elektronischer Übersendung auch ohne Unterschrift) Leistungsbeschreibung für den Abschluss eines Die...
Angebotsaufforderung. Mit den vorliegenden Vergabeunterlagen werden die Bieter um Abgabe eines verbindlichen Angebotes für die ausgeschriebenen Leistungen gebeten.
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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

  • Forderungsübergang Soweit der Einlagensicherungsfonds oder ein von ihm Beauftragter Zahlungen an einen Kunden leistet, gehen dessen Forderungen gegen die Bank in entsprechender Höhe mit allen Nebenrechten Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über.

  • Änderungsklausel Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über Änderungen rechtzeitig informieren.

  • Zahlungsaufforderung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach d) und e) mit dem Fristablauf verbunden sind.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Stornierung Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung-Zahlungsverzug bei Raten), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.

  • Änderung (1) Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingun- gen für bestimmte Geschäftsarten werden im »Bundesanzeiger« bekannt gemacht, soweit sie Kaufleute und öffentliche Verwaltungen betreffen. Diesen Geschäftspartnern gegenüber gelten sie einen Monat nach der Bekanntmachung als vereinbart, sofern darin kein späterer Zeitpunkt genannt wird. (2) Sonstigen Geschäftspartnern wird die Bank Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und der besonderen Bedingungen für bestimmte Geschäftsarten spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform anbie- ten. Haben die Bank und der Geschäftspartner einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. „onlinebanking.bundesbank“) können Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die geänderten Bedingungen werden jeweils in den Geschäftsräumen der Bank ausgelegt und auf Wunsch ausgehändigt bzw. zugesandt. Die Zustimmung des Geschäftspartners gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswir- kung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. (3) In besonderen Bedingungen können abweichende Regelungen zur Änderung und Be- kanntmachung dieser besonderen Bedingungen enthalten sein.