Bestellabwicklung Musterklauseln

Bestellabwicklung. Bestellungen von Produkten, die Microsoft über den MPSA bereitstellt, können bei Ihren gewählten Licensing Solution Partnern oder Microsoft-Vertriebsmitarbeiter aufgegeben werden. Der Preis und die Zahlungsbestimmungen für die beim Partner aufgegebenen Bestellungen werden im zwischen Ihnen und dem Partner geschlossenen Vertrag festgelegt. Wenn Sie Bestellungen aufgeben, müssen Sie alle Länder angeben, in denen Ihre Organisation die Produkte verwenden wird. Zum Zeitpunkt jeder Bestellung über Software Assurance oder Software-Abonnementlizenzen können Sie auswählen, ob die Laufzeit dieser Abonnements am Tag vor dem dritten Jahrestag Ihres Einkaufskontos oder am letzten Tag von 36 vollen Kalendermonaten endet. Diese Abonnements können entweder als Komplettzahlung zum Zeitpunkt der Bestellung oder im Voraus mit jährlichen Raten in Rechnung gestellt werden, die jährlich am Jahrestag des Einkaufskontos oder der Bestellung in Rechnung gestellt werden. Zum Zeitpunkt jeder Bestellung einer anfänglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums für Onlinedienste- oder Paketabonnements können Sie auswählen, ob die Laufzeit dieser Abonnements am Tag vor dem nächsten, zweiten oder dritten Jahrestag Ihres Einkaufskontos oder am letzten Tag von 12, 24 bzw. 36 vollen Kalendermonaten endet. Weitere Bestellungen eines Abonnements dieses Produkts in diesem Zeitraum über dasselbe Einkaufskonto werden automatisch an das Enddatum des Zeitraums angepasst. Je nach ausgewähltem Produkt stellt Microsoft möglicherweise nur einige Optionen für die anfängliche Laufzeit oder den Verlängerungszeitraum eines Abonnements zur Verfügung. Bestellungen für Onlinedienste- oder Paketabonnements können entweder als Komplettzahlung zum Zeitpunkt der Bestellung oder im Voraus mit jährlichen Raten am Jahrestag des Einkaufskontos oder der Bestellung in Rechnung gestellt werden. Die Preise für weitere Bestellungen eines Abonnements sind dieselben wie für die Anfangsbestellung des Abonnements, sofern es nicht zum Zeitpunkt der Bestellung ein vorteilhafteres Angebot gibt. Übersteigt der Zeitraum des Abonnements ein Jahr, so gilt für die weiteren Bestellungen der aktuelle Preis zum Zeitpunkt der weiteren Bestellungen oder der Preis der Anfangsbestellung, wobei der vorteilhaftere Preis maßgeblich ist. Die Preise werden bei Verlängerung des Abonnementzeitraums zurückgesetzt. Neben den oben genannten Optionen sind Sie berechtigt, einige Onlinedienste als kurzfristiges Abonnement zu bestellen. Kurzfristige...
Bestellabwicklung. 2.1. Der Auftragnehmer wird nach Anfrage von ZETA bezüglich ei- ner bestimmten Lieferung oder Leistung ein möglichst detail- liertes Angebot binnen der von ZETA vorgegebenen Frist, oder für den Fall, dass ZETA keine solche Frist mitteilt, binnen ange- messener Frist an ZETA übermitteln. Dieses Angebot ist derart zu gestalten (insbesondere hinsichtlich Preis, Leistungsum- fang, Leistungszeit), dass auf dessen Basis von ZETA eine Ein- zelbestellung erstellt werden kann. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Vertrag über die in der jeweiligen Einzelbestellung definierten Leistungen aus- schließlich durch eine schriftliche Einzelbestellung durch ZETA und deren unveränderte Bestätigung durch den Auftragneh- mer zustande kommt und eine Leistungsverpflichtung des Auf- tragnehmers ausgelöst wird. Der Auftragnehmer wird daher zur Bestätigung der in der Einzelbestellung definierten Leistun- gen sowie als Zeichen der Annahme die Einzelbestellung ge- genzeichnen und ohne inhaltliche Änderungen an ZETA retour- nieren.
Bestellabwicklung. 2.1 Unsere Bestellungen beruhen auf einem Anbot des Auftragnehmers, das alle wesentlichen Details für die Leistungserbringung/Lieferung insbesondere Folgendes zu enthalten hat: − den genauen Leistungsumfang, − den Fixpreis, der unter anderem sämtliche Material- und Lohnkosten sowie alle Reisekosten und sonstige Nebenkosten des Auftragnehmers abdeckt.
Bestellabwicklung. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Vertragsabwicklung an das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Ware erforderlich ist. Wir geben Ihre Zahlungsdaten im Rahmen der Abwicklung von Zahlungen an das beauftragte Kreditinstitut weiter.
Bestellabwicklung. 4.1 Der AN hat die Möglichkeit vom AG zum Ende eines jeden Monats eine Vorschau der Bedarfsmengen für die folgenden sechs Monate erhalten. Diese Vorschau ist unverbindlich und dient dem AN lediglich zur Kapazitäts- und Geschäftsplanung. Der AN stellt sicher, dass Schwankungen von +/- 20% kurzfristig aufgefangen werden können.
Bestellabwicklung. 2.1 Offerten, Bestellungen, Lieferbestätigungen und Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen von Eimermacher bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Bestellabwicklung. Der Fachhändler hat seine Bestellangaben sorgfältig zu prüfen. Elektronische Angebote und Preisangaben von Actebis sind freibleibend und unverbindlich. Mit Erhalt der elekt- ronischen Auftragsbestätigung durch Actebis kann der Fachhändler davon ausgehen, dass Actebis eine von ihm im Rahmen von Pegasos gesandte Bestellung erhalten hat und bearbeitet. Der Kaufvertrag kommt erst mit elektronischer bzw. schriftlicher Auf- tragsbestätigung von Actebis, spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Fach- händler zustande. Im Falle der elektronischen Bestellung von Waren gilt der in der elekt- ronischen bzw. schriftlichen Bestätigung enthaltene Tagespreis, sowie andere Konditio- nen (Frachtkosten, Verpackungskosten, etc) von Actebis. Dem Fachhändler obliegt die tägliche Kontrolle von eintreffenden Auftragsbestätigungen und verpflichtet sich diese unverzüglich zu prüfen und ggf. zu widersprechen. Bei Lizenzbestellungen erhält der Fachhändler keine Bestätigung. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann der Auftrag erst nach Zustimmung des jeweiligen Herstellers verbindlich angenommen werden, so dass der Kaufvertrag erst zu diesem Zeitpunkt bindend zustande kommt.
Bestellabwicklung. SH POWER ist berechtigt, eine Bestellung ohne Anga- ben von Gründen abzulehnen oder die Annahme bzw. Ausführung von einer Vorauszahlung oder der Vorlage eines unwiderruflichen Akkreditivs oder anderen Sicher- heitsleistungen abhängig zu machen.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Diese soll erzielt werden durch die Anlage von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln mit Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Schwellenmarkt und/oder Körperschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Schwellenmarkt haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Schwellenmarkt nachgehen, begeben werden. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Zu Anlagezwecken verwendete Derivate werden auf Devisentermingeschäfte beschränkt, um aktive Währungspositionen einzunehmen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des JP Morgan EMBI Global Diversified Investment Grade Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität halten, die mit einem höheren Risiko als Wertpapiere mit Anlagequalität verbunden sind. • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.