Angebotslegung Musterklauseln
Angebotslegung. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Angebotslegung etwaige Pauschalangebote so aufzuschlüsseln, dass sowohl kalkulierte Personentage als auch Tagsätze und entsprechende Projektrabatte transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
Angebotslegung. 3.2.1 Der*die Kund*in richtet an die Post eine Anfrage über die Bereitstellung von Adressen einer bestimmten Zielgruppe. Die Post lässt Listbroking Adressen an- hand der vom*von der Kund*in bekannt gegebenen Zielgruppenbeschreibung selektieren und legt an den*die Kund*in ein entsprechendes Angebot. Die im Angebot der Post angeführte Stückzahl von Adressen ist, durch laufende Zu- oder Abgänge von Adressen bedingt, unverbindlich. Deshalb gilt die Stückzahl als vereinbart, die zum Zeitpunkt der Übermittlung der Adressen zu der bestellten Zielgruppe bei dem Listbroker verfügbar ist. Dies kann eine Mehr- oder Minderlieferung gegenüber dem Angebot zur Folge haben. In diesen Fällen erhöht bzw. ermäßigt sich das zu verrechnende Entgelt gemäß den vereinbarten Stück-Entgelten laut Angebot.
3.2.2 Bei Zustandekommen des Vertrags stellt die Post die laut Angebot selektierten Listbroking Adressen dem*der Kund*in mittels sicherer elektronischer Datenübermittlung zur Verfügung. Die Adressen sind vom*von der Kund*in binnen eines Monats abzurufen. Die zulässige Nutzung der von der Post an den*die Kund*in gelieferten Adressen richtet sich nach dem vom*von der Kund*in bestellten Nutzungsumfang und ist in Punkt 4. „Umfang der Datennutzung“ geregelt.
Angebotslegung. 7.1. Nach Bereitstellung aller für das Anbot erforderlichen Informationen durch den Partner erstellt Telematica ein Angebot.
7.2. Das Angebot wird anhand der gültigen Telematica Entgeltbestimmungen erstellt. Etwaige Preisabsprachen zwischen Partner und potenziellen Kunden werden dahingehend berücksichtigt, müssen jedoch, sofern die Preise von den Entgeltbestimmungen abweichen, durch Telematica freigegeben werden.
7.3. Die Abgabe des Angebots erfolgt in Absprache mit dem Partner entweder über den Partner als Bote oder direkt an den Kunden oder an Partner und Kunde gleichzeitig.
7.4. Eine Angebotslegung ist nur für Projektanfragen vorgesehen. Einzelne Produkte und Dienstleistungen können vom Partner direkt über den Shop auf der Telematica Website mit der Bekanntgabe der Partner-ID getätigt werden.
Angebotslegung. 2.1. Grundlagen für die Angebotslegung sind
Angebotslegung. Ein Angebot besteht aus:
Angebotslegung. 2.2.1 Der Bieter erstellt sein Angebot unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in der zur Einleitung des Beschaffungsvorgangs geltenden Fassung unter Zugrundelegung dieser AGB einschließlich der darin enthaltenen Allgemeinen Angebotsbedingungen und aller sonstigen, vom AG für den Beschaffungsvorgang getroffenen und den Bietern verfügbaren Festlegungen (zB in Bekanntmachungen, Teilnahme- oder Angebotsunterlagen).
2.2.2 Der Bieter legt sein vollständig ausgefülltes, allen Festlegungen des AG entsprechendes schriftliches Angebot in einem verschlossenen, mit der vom AG mitgeteilten Bezeichnung des Beschaffungsvorgangs versehenen Kuvert innerhalb der festgesetzten Angebotsfrist an die festgelegte Abgabestelle. Zwingende Bestandteile eines vollständigen Angebots sind: • ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis; • alle Prospekte und Produktdatenblätter über die angebotenen Produkte, aus denen die Erfüllung aller vom AG gestellten Mindestanforderungen hervorgeht.
2.2.3 Für die ordnungsgemäße Funktion bzw Verwendung der angebotenen Produkte erforderliche lizenzpflichtige Software von Drittanbietern (zB Microsoft, Adobe) ist auch ohne ausdrückliche Erwähnung Teil der vom AN im Zuschlagsfall geschuldeten Leistung und im Angebotspreis mit enthalten. Für solche Software hat der Bieter folgende Informationen mit seinem Angebot vorzulegen: • genaue Produktbezeichnung (einschließlich Artikelnummer) laut Produktliste des Herstellers/Drittanbieters; • Lizenzierungsart (zB Prozessorlizenzierung, Core-Lizenzierung oder Server CAL- Lizenzierung).
2.2.4 Mit der Angebotslegung bestätigt der Bieter, dass er alle für die Leistungserbringung maßgeblichen örtlichen Gegebenheiten (zB die Beschaffenheit des Aufstellungs- und Lieferortes, Zufahrtsmöglichkeiten) und sonstigen Umstände kennt und in der Preisbildung berücksichtigt hat. Nachforderungen aufgrund solcher Umstände sind ausgeschlossen.
2.2.5 Die Angebotslegung erfolgt per Post, Boten, persönliche Abgabe oder bei entsprechender Festlegung durch den AG im Rahmen eines elektronischen Vergabesystems des AG (eVergabe). Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Bieter. Angebote per E-Mail oder Telefax sind ohne ausdrückliche anderslautende Festlegung durch den AG ausschließlich bei Direktvergabeverfahren zulässig.
2.2.6 Das Angebot ist vom Bieter bzw bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsgültig zu unterfertigen. Ist die Vertretungsbefugnis einer unterf...
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