Angebotslegung Musterklauseln

Angebotslegung. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Angebotslegung etwaige Pauschalangebote so aufzuschlüsseln, dass sowohl kalkulierte Personentage als auch Tagsätze und entsprechende Projektrabatte transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
Angebotslegung. 3.2.1 Der*die Kund*in richtet an die Post eine Anfrage über die Bereitstellung von Adressen einer bestimmten Zielgruppe. Die Post lässt Listbroking Adressen an- hand der vom*von der Kund*in bekannt gegebenen Zielgruppenbeschreibung selektieren und legt an den*die Kund*in ein entsprechendes Angebot. Die im Angebot der Post angeführte Stückzahl von Adressen ist, durch laufende Zu- oder Abgänge von Adressen bedingt, unverbindlich. Deshalb gilt die Stückzahl als vereinbart, die zum Zeitpunkt der Übermittlung der Adressen zu der bestellten Zielgruppe bei dem Listbroker verfügbar ist. Dies kann eine Mehr- oder Minderlieferung gegenüber dem Angebot zur Folge haben. In diesen Fällen erhöht bzw. ermäßigt sich das zu verrechnende Entgelt gemäß den vereinbarten Stück-Entgelten laut Angebot. 3.2.2 Bei Zustandekommen des Vertrags stellt die Post die laut Angebot selektierten Listbroking Adressen dem*der Kund*in mittels sicherer elektronischer Datenübermittlung zur Verfügung. Die Adressen sind vom*von der Kund*in binnen eines Monats abzurufen. Die zulässige Nutzung der von der Post an den*die Kund*in gelieferten Adressen richtet sich nach dem vom*von der Kund*in bestellten Nutzungsumfang und ist in Punkt 4. „Umfang der Datennutzung“ geregelt.
Angebotslegung. 2.2.1 Der Bieter erstellt sein Angebot unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in der zur Einleitung des Beschaffungsvorgangs geltenden Fassung unter Zugrundelegung dieser AGB einschließlich der darin enthaltenen Allgemeinen Angebotsbedingungen und aller sonstigen, vom AG für den Beschaffungsvorgang getroffenen und den Bietern verfügbaren Festlegungen (zB in Bekanntmachungen, Teilnahme- oder Angebotsunterlagen). 2.2.2 Der Bieter legt sein vollständig ausgefülltes, allen Festlegungen des AG entsprechendes schriftliches Angebot in einem verschlossenen, mit der vom AG mitgeteilten Bezeichnung des Beschaffungsvorgangs versehenen Kuvert innerhalb der festgesetzten Angebotsfrist an die festgelegte Abgabestelle. Zwingende Bestandteile eines vollständigen Angebots sind: • ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis; • alle Prospekte und Produktdatenblätter über die angebotenen Produkte, aus denen die Erfüllung aller vom AG gestellten Mindestanforderungen hervorgeht. 2.2.3 Für die ordnungsgemäße Funktion bzw Verwendung der angebotenen Produkte erforderliche lizenzpflichtige Software von Drittanbietern (zB Microsoft, Adobe) ist auch ohne ausdrückliche Erwähnung Teil der vom AN im Zuschlagsfall geschuldeten Leistung und im Angebotspreis mit enthalten. Für solche Software hat der Bieter folgende Informationen mit seinem Angebot vorzulegen: • genaue Produktbezeichnung (einschließlich Artikelnummer) laut Produktliste des Herstellers/Drittanbieters; • Lizenzierungsart (zB Prozessorlizenzierung, Core-Lizenzierung oder Server CAL- Lizenzierung). 2.2.4 Mit der Angebotslegung bestätigt der Bieter, dass er alle für die Leistungserbringung maßgeblichen örtlichen Gegebenheiten (zB die Beschaffenheit des Aufstellungs- und Lieferortes, Zufahrtsmöglichkeiten) und sonstigen Umstände kennt und in der Preisbildung berücksichtigt hat. Nachforderungen aufgrund solcher Umstände sind ausgeschlossen. 2.2.5 Die Angebotslegung erfolgt per Post, Boten, persönliche Abgabe oder bei entsprechender Festlegung durch den AG im Rahmen eines elektronischen Vergabesystems des AG (eVergabe). Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Bieter. Angebote per E-Mail oder Telefax sind ohne ausdrückliche anderslautende Festlegung durch den AG ausschließlich bei Direktvergabeverfahren zulässig. 2.2.6 Das Angebot ist vom Bieter bzw bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied an der dafür vorgesehenen Stelle rechtsgültig zu unterfertigen. Ist die Vertretungsbefugnis einer unterf...
Angebotslegung. 2.1. Grundlagen für die Angebotslegung sind
Angebotslegung. Ein Angebot besteht aus:
Angebotslegung. 7.1. Nach Bereitstellung aller für das Anbot erforderlichen Informationen durch den Partner erstellt Telematica ein Angebot. 7.2. Das Angebot wird anhand der gültigen Telematica Entgeltbestimmungen erstellt. Etwaige Preisabsprachen zwischen Partner und potenziellen Kunden werden dahingehend berücksichtigt, müssen jedoch, sofern die Preise von den Entgeltbestimmungen abweichen, durch Telematica freigegeben werden. 7.3. Die Abgabe des Angebots erfolgt in Absprache mit dem Partner entweder über den Partner als Bote oder direkt an den Kunden oder an Partner und Kunde gleichzeitig. 7.4. Eine Angebotslegung ist nur für Projektanfragen vorgesehen. Einzelne Produkte und Dienstleistungen können vom Partner direkt über den Shop auf der Telematica Website mit der Bekanntgabe der Partner-ID getätigt werden.
Angebotslegung 

Related to Angebotslegung

  • Streitbeilegung Gütliche Streitbeilegung

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Verbraucherstreitbeilegung Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Datenschutzerklärung Um mehr über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu erfahren, können die Nutzer die Datenschutzerklärung des Dienstes (diese Website) einsehen.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.