Erfüllungsgarantie Musterklauseln

Erfüllungsgarantie. 1. Die HISWA Vereniging garantiert die Erfüllung der verbindlichen Empfehlungen der Schiedsstelle durch ihre Mitglieder. Dies gilt nicht, wenn ein Mitglied beschließt, die Empfehlung innerhalb von 2 Monaten nachdem sie verschickt wurde, zwecks Prüfung einem Gericht vorzulegen. Sofern die Empfehlung der gerichtlichen Prüfung standhält und das Urteil, aus welchem dieses hervorgeht, unwiderruflich ist, lebt die Garantie wieder auf.
Erfüllungsgarantie. Der AG hat das Recht vom AN die Vorlage einer Erfüllungsgarantie zu verlangen. Der AN hat dem AG – sollte er von diesem Recht Gebrauch machen – binnen 14 Kalendertagen ab erfolgter schriftlicher Aufforderung, die spätestens bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erfolgen kann, eine Erfüllungsgarantie in der Höhe von bis zu 20% des Pauschalfixpreises (inkl. USt) als Sicherstellung (Garantie) in Form einer abstrakten Bankgarantie einer erstklassigen österreichischen Bank für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu übermitteln. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht, nicht vollständig oder verspätet nach, hat der AG das Recht, ohne weitere Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die Bankgarantie hat, dem dem Vertrag beiliegenden Muster zu entsprechen und hat eine Laufzeit bis sechs Monate nach dem vorgesehenen Termin für die Erstattung der Fertigstellungsanzeige aufzuweisen. Die unbedingte Bankgarantie kann in jedem Einzelfall – auch mehrfach in Teilbeträgen – bis zu ihrer vollen Höhe in Anspruch genommen werden. Sofern die Bankgarantie vor der Fälligkeit der Schlussrechnung abläuft, ist der AN zwei Monate vor Ablauf verpflichtet, eine der voraussichtlichen Verzögerung entsprechende Verlängerung der Bankgarantie (jedenfalls bis 3 Monate nach voraussichtlicher Fälligkeit der Schlussrechnung) unaufgefordert zu übermitteln. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der Bankgarantie nach, ist der AG berechtigt, die Bankgarantie zur Gänze in Anspruch zu nehmen. Die Rückstellung der Bankgarantie erfolgt mit Fälligkeit der Schlussrechnung und nach erfolgter Mängelbehebung. Sollte der AG von seinem Rücktrittsrecht bei nicht zeitgerechter Vorlage keinen Gebrauch machen, ist er anstelle dessen berechtigt, Einbehalte von den Zahlungen aus Teilrechnungen und Teilschlussrechnungen für vorstehende Zwecke solange vorzunehmen, bis 20% des Pauschalfixpreises (inkl. USt) erreicht sind.
Erfüllungsgarantie. 1. Die HISWA Vereniging garantiert die Erfüllung rechtsverbindlicher Empfehlungen durch ihre Mitglieder, außer wenn sich das Mitglied dafür entscheidet, die rechtsverbindliche Empfehlung binnen zwei Monaten nach ihrer Übersendung von ei- nem staatlichen Gericht überprüfen zu lassen. Diese Garantie lebt wieder auf, wenn die rechtsverbindliche Empfehlung nach Prüfung durch das staatliche Gericht aufrechterhalten wird und das Urteil, aus dem dies hervorgeht, rechtskräftig geworden ist. Bis zur Höhe eines Betrages in Höhe von 10.000,-- € pro rechtsverbindliche Empfehlung wird dieser Be- trag von der HISWA Vereniging an den Verbraucher ausgezahlt. Bei Beträgen, die die Höhe von 10.000,-- € pro rechts- verbindliche Empfehlung übersteigen, wird dem Verbraucher ein Betrag in Höhe von 10.000,-- € ausgezahlt. Hinsichtlich des Mehrbetrages trifft die HISWA Vereniging die Verpflichtung, sich darum zu bemühen, dass das Mitglied die rechts- verbindliche Empfehlung erfüllt.
Erfüllungsgarantie. 1. RECRON wird die Verpflichtungen eines RECRON-Mitglieds dem Erholungssuchenden gegenüber, die ihm in einem verbindlichen Rat von der Konfliktkommission auferlegt worden sind, unter den zwischen RECRON und der Stiftung Konfliktkommission für Verbraucherangelegenheiten vereinbarten Bedingungen übernehmen, wenn der betreffende Unternehmer diese nicht binnen der dafür in dem verbindlichen Rat gesetzten Frist erfüllt hat. Falls der Unternehmer den verbindlichen Rat innerhalb von zwei Monaten nach dessen Datierung zur Prüfung dem Zivilgericht vorgelegt hat, wird die eventuelle Befolgung des verbindlichen Rates aufgeschoben, bis der Zivilrichter das Urteil gesprochen hat.
Erfüllungsgarantie. 16.2.1 Die Erfüllungsgarantie sichert die auftragsgemäße und vollständige Leistungserbringung durch den AN.
Erfüllungsgarantie. Der Bauherr kann vom Unternehmer für die richtige Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eine Garantie einer namhaften Schweizer Bank oder Schweizer Versicherungsgesellschaft mit einem Garan- tiebetrag von 10% der Vertragssumme inkl. MwSt. und einer Laufzeit von Baubeginn bis mindestens 5 Monate über den Fertigstellungstermin hinaus verlangen. Der Unternehmer übergibt diese Garantie innert 10 Tagen nach Auftragserteilung der Bauherrschaft Sofern diese Garantie nicht fristgerecht erbracht wird, ist der Bauherr berechtigt, ohne Entschädigungs- folgen vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist der Unternehmer zum Ersatz des dem Bauherrn entstan- denen, nachgewiesenen Schaden verpflichtet. Unter nicht richtiger Vertragserfüllung wird insbesondere auch verstanden: • Nichteinhaltung der Termine gemäss Bauprogramm, • Einstellung des Geschäftsbetriebes vor und während der Bauzeit • Nichtleistung einer hinreichenden Sicherheit zur Ablösung eines Bauhandwerkerpfandrechts, • Erkennbare mangelhafte Qualität der geleisteten Arbeiten. In diesen Fällen ist der Bauherr berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit einer 5-tägigen Frist, die be- treffenden Arbeiten anderweitig zu vergeben und daraus entstehende Mehrkosten unter dieser Garantie zu verlangen oder dem Unternehmer in Rechnung zu stellen bzw. mit dem Werklohn zu verrechnen.
Erfüllungsgarantie. Die Erfüllungsgarantie ist die Sicherstellung zur Absicherung der vollständigen und auftragsgemäßen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Im Zuge der Angebotsprüfung ist die Auftraggeberin berechtigt, eine Erfüllungsgarantie in Höhe bis zu 20 % der Bruttoauftragssumme, zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer zu verlangen. Wird die Erfüllungsgarantie nicht erbracht, liegt der Ausscheidungsgrund der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Die Laufzeit einer Garantieerklärung zur Sicherstellung der Erfüllungsgarantie erstreckt sich bis zur vertragsgemäßen Gesamtleistungserbringung und ist auf Verlangen der Auftraggeberin bei Abweichungen der Ausführungsfristen entsprechend zu verlängern. Im Insolvenzfall kann die Erfüllungsgarantie sofort fällig gestellt werden – siehe auch Punkt 22.1.1. (2).
Erfüllungsgarantie. 1. RECRON wird die Verpflichtungen eines RECRON- Mitglieds dem Xxxx gegenüber, die ihm in einem verbindlichen Rat von der Konfliktkommission auferlegt worden ist, unter den zwischen RECRON und der Stiftung Konfliktkommission für Verbraucherangelegenheiten vereinbarten Bedingungen übernehmen, wenn der betreffende Unternehmer diese nicht binnen der dafür in dem verbindlichen Rat gesetzten Frist erfüllt hat.
Erfüllungsgarantie. 1.Die SG CBW bürgt gegenüber dem Verbraucher für die Erfüllung einer von der Schlichtungskommission ausgesprochenen verbindlichen Empfehlung und einer durch den Schlichter festgelegten Einigung, falls der Teilnehmer die verbindliche Empfehlung nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellungsdatum zur Prüfung einem Gericht vorgelegt hat und sofern aus dem Vertrag, der der verbindlichen Empfehlung der Vergleichsvereinbarung zu Grunde liegt, kein Anspruch auf die in Artikel 17 genannte Anzahlungsgarantie hergeleitet werden kann oder hätte hergeleitet werden können. Zur Anwendung dieser Garantie ist es erforderlich, dass der Verbraucher innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist, innerhalb der der Unternehmer die verbindliche Empfehlung der Vergleichsvereinbarung erfüllen muss, schriftlich oder elektronisch einen Anspruch hierauf bei der SG CBW meldet.
Erfüllungsgarantie. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber gleichzeitig mit der Auftragsbestätigung eine abstrakte Erfüllungsgarantie eines erstklassigen österreichischen Kreditinstitutes in der Höhe von 25% der Auftragssumme mit einer Laufzeit, welche die vorgesehene Baudauer um drei Monate überschreitet. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Auftraggeber berechtigt, die Garantien in entsprechendem Ausmaß in Anspruch zu nehmen. In begründeten Fällen ist der Werkunternehmer verpflichtet über Verlangen des Auftraggebers, die Erfüllungsgarantie angemessen zu verlängern, widrigenfalls der Auftraggeber berechtigt ist, in Zweifelsfällen die Garantie zur Gänze zu ziehen.