Common use of Angegebener Umsatz Clause in Contracts

Angegebener Umsatz. Um jede Unterversicherung zu vermeiden, muss der als Umsatz angegebene Wert jederzeit mindestens dem Betrag der Betriebserträge entsprechen, den der Versicherungsnehmer im letzten Geschäftsjahr ausgewiesen hat. Die Gesellschaft übernimmt jedoch die gegebenenfalls bestehende Unterversicherung bis in Höhe von 30 % des angegebenen Xxxxx. Auf darüber hinausgehende Fehlbeträge wendet sie die Proportionalitätsregel der Beträge an. Die Prämien werden im Anschluss an jedes Geschäftsjahr nachträglich an die auf Grundlage der Abschlussrechnungen des jeweiligen Geschäftsjahrs tatsächlich versicherbaren Beträge angepasst. Im Voraus bezahlte Prämien werden als Vorschussprämien einbehalten. Falls der angegebene Betrag um maximal 30 % unter dem tatsächlichen Umsatz liegt, wird keine Prämienerstattung vorgenommen.

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