Anhänge und Anlagen. Die Anhänge und Anlagen dieses Abkommens sind Bestandteil desselben.
Anhänge und Anlagen. Die Anhänge zu diesem Abkommen, einschliesslich ihrer Anlagen, sind feste Be- standteile dieses Abkommens.
Anhänge und Anlagen. Anhang zu § 5 Anhang zu § 9 Anhang zu § 16 Anlage A: Entgelttabelle