Anordnung der Massnahmen. 1Die Vereinbarungskantone bezeichnen die für die Anordnung sonderpädagogischer Massnahmen zuständigen Behörden. 2Die für die Anordnung sonderpädagogischer Massnahmen zu- ständigen Behörden bestimmen die Leistungsanbieter. 3Die Ermittlung des individuellen Bedarfs gemäss Artikel 5 Ab- satz 1 erfolgt im Rahmen eines standardisierten Abklärungsver- fahrens durch die von den zuständigen Behörden betrauten Abklärungsstellen, die nicht identisch sind mit den Leistungs- anbietern. 4Die Zweckmässigkeit der angeordneten Massnahmen ist perio- disch zu überprüfen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit Im Bereich Der Sonderpädagogik, Interkantonale Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit Im Bereich Der Sonderpädagogik
Anordnung der Massnahmen. 1Die Vereinbarungskantone bezeichnen die für die Anordnung sonderpädagogischer Massnahmen zuständigen Behörden. 2Die für die Anordnung sonderpädagogischer Massnahmen zu- ständigen zuständigen Behörden bestimmen die Leistungsanbieter. 3Die Ermittlung des individuellen Bedarfs gemäss Artikel 5 Ab- satz Absatz 1 erfolgt im Rahmen eines standardisierten Abklärungsver- fahrens Abklärungsverfahrens durch die von den zuständigen Behörden betrauten Abklärungsstellen, die nicht identisch sind mit den Leistungs- anbieternLeistungsanbietern. 4Die Zweckmässigkeit der angeordneten Massnahmen ist perio- disch periodisch zu überprüfen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit Im Bereich Der Sonderpädagogik
Anordnung der Massnahmen. 1Die 1 Die Vereinbarungskantone bezeichnen die für die Anordnung sonderpädagogischer sonderpädagogi- scher Massnahmen zuständigen Behörden. 2Die .
2 Die für die Anordnung sonderpädagogischer Massnahmen zu- ständigen Behörden zuständigen Behör- den bestimmen die Leistungsanbieter. 3Die .
3 Die Ermittlung des individuellen Bedarfs gemäss Artikel 5 Ab- satz Absatz 1 erfolgt im Rahmen eines standardisierten Abklärungsver- fahrens Abklärungsverfahrens durch die von den zuständigen zu- ständigen Behörden betrauten Abklärungsstellen, die nicht identisch sind mit den Leistungs- anbietern. 4Die Leistungsanbietern.
4 Die Zweckmässigkeit der angeordneten Massnahmen ist perio- disch periodisch zu überprüfenüber- prüfen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit Im Bereich Der Sonderpädagogik