Anpassung der Geschäftsbedingungen. 1.1 Die Vermieterin ist berechtigt diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn: • Gesetze oder Rechtsverordnungen geändert werden, die auf die Bestimmungen die- ser Geschäftsbedingung Einfluss haben, • bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die unmittelbare Auswirkun- gen auf diese Geschäftsbedingung hat, • im Falle der Unwirksamkeit von einzelnen Bedingungen dieser Geschäftsbedingung. 1.2 Die neuen Regelungen der Geschäftsbedingung sollen den ersetzten Regelungen recht- lich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dürfen den Mieter auch unter Berücksichtigung der bisherigen Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar benachteiligen.
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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen (Avb), Allgemeine Vermietbedingungen (Avb), Allgemeine Vermietbedingungen (Avb)
Anpassung der Geschäftsbedingungen. 1.1 Die Vermieterin 8.1 Der Vermieter ist berechtigt diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn: • - Gesetze oder Rechtsverordnungen geändert werden, die auf die Bestimmungen die- ser dieser Geschäftsbedingung Einfluss haben, • - bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die unmittelbare Auswirkun- gen Auswirkungen auf diese Geschäftsbedingung hat, • - im Falle der Unwirksamkeit von einzelnen Bedingungen dieser Geschäftsbedingung.
1.2 8.2 Die neuen Regelungen der Geschäftsbedingung sollen den ersetzten Regelungen recht- lich rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechenentspre- chen. Sie dürfen den Mieter auch unter Berücksichtigung der bisherigen Auslegung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar un- zumutbar benachteiligen.
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Samples: KFZ Vollkasko Durch Kunden