Anschaffungskosten unter 50.000,- EUR Musterklauseln

Anschaffungskosten unter 50.000,- EUR. Im Einvernehmen mit der Projektleitung beschafft die Einrichtung Geräte, deren An- schaffungskosten (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer und Nebenkosten) einzeln 50.000,- EUR nicht übersteigen, sowie Software, soweit im Einzelfall nichts anderes be- stimmt oder vereinbart wird. Hat sich der Kaufpreis gegenüber der Bewilligung erhöht, stellt die DFG auf Antrag weitere Mittel bereit, wenn der zusätzliche Bedarf nicht durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt werden kann. Soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, geht das Eigentum an allen beschafften Geräten auf die Einrichtung bzw. das Land über. Diese Geräte sind nach deren Bestim- mungen zu inventarisieren. In der Inventarliste ist die Finanzierung aus DFG-Mitteln zu kennzeichnen.