Common use of Antenneneinrichtung im Gebäude Clause in Contracts

Antenneneinrichtung im Gebäude. Die gesamte Feuerwehr-Gebäudefunkanlage muss wegen möglicher Beschädigungen im Brandfall so gestaltet sein, dass ein Einzelschaden nicht zum Ausfall der Anlage oder ganzer Versorgungsbereiche führen kann. Bei Verlegung von Leck- bzw. Schlitzbandkabeln innerhalb des Objektes sind diese grund- sätzlich als Schleife auszubilden, um im Unterbrechungsfall, z.B. durch Brand- oder mechanische Einwirkung, genügend Feldstärke vor Ort sicherzustellen. Die A- und B-Seite einer Schleife bzw. der beiden getrennten Einspeiseleitungen sollen nicht in einem gemein- samen Raum verlaufen. Die Montage der Leck- bzw. Schlitzbandkabel hat auf Abstandhaltern zu erfolgen (hierbei sind die entsprechenden Herstellervorgaben zu beachten), um eine HF- Abstrahlung zu erreichen. Wenn Antennen alternativ zu Leck-/Schlitzbandkabeln bzw. Kombination aus beiden Systemen verwendet werden, sind diese gegen Brandeinwirkung oder mechanische Zerstörung zu schützen. Wird mehr als eine Antenne verwendet, sind die Antennenkabel ebenfalls in Form von Schleifen bzw. durch getrennte Einspeiseleitungen, die nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen, zu verlegen. Der Anschluss einer einzelnen Antenne über eine Stichleitung wird nur bei kurzer Leitungs- länge (max. 20 m) und gesicherter Kabelführung (Funktionserhaltsklasse E 90 nach DIN 4102, Teil 12) in Ausnahmefällen gestattet. Die Antennen- und Schlitzbandkabel sind in den allgemein zugänglichen Bereichen gegen mechanische Beschädigung (z.B. Vandalismus) zu sichern (verdeckte Verlegung oder außer- halb des Handbereiches -oberhalb 2,5 m-). Abweichungen von dem Schleifenkonzept bzw. der zweiseitigen Einspeisung sind nur dann zulässig, wenn das System redundant ausgelegt ist. Dies ist der Fall, wenn zwei oder mehrere getrennte Systeme so installiert sind, dass bei Ausfall eines Systems durch Kabel- bruch o. ä. das andere System die Funktion im unterversorgten Bereich voll abdecken kann. Eine Mitnutzung der Antenneneinrichtungen im Gebäude für andere Zwecke durch Einkopplung einer eigenständigen Betriebsfunktechnik oder Mobilfunkanlage wird gestattet, wenn • der Nachweis über den Abschluss eines Wartungsvertrages geführt wird • die Betriebsfunk- oder Mobilfunktechniken getrennt von der BOS-Technik vorgehalten und eingekoppelt werden • eine Beeinträchtigung der Funktechnik der Feuerwehr durch Dritte ausgeschlossen ist Die Bandbreite verwendeter Leck- bzw. Schlitzbandkabel muss mindestens den Bereich von 165 bis 420 MHz abdecken, um die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage bei einem beabsichtigten Frequenzwechsel nach Umstellung auf den BOS-Digitalfunk in den 70 cm-Bereich umrüsten zu können.

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Antenneneinrichtung im Gebäude. Die gesamte Feuerwehr-Gebäudefunkanlage muss wegen möglicher Beschädigungen im Brandfall so gestaltet sein, dass ein Einzelschaden nicht zum Ausfall der Anlage oder ganzer Versorgungsbereiche führen kann. Bei Verlegung von Leck- bzw. Schlitzbandkabeln innerhalb des Objektes sind diese grund- sätzlich grundsätzlich als Schleife auszubilden, um im Unterbrechungsfall, z.z. B. durch Brand- oder mechanische Einwirkung, genügend Feldstärke vor Ort sicherzustellen. Die A- und B-Seite einer Schleife bzw. der beiden getrennten Einspeiseleitungen sollen nicht in einem gemein- samen gemeinsamen Raum verlaufen. Die Montage der Leck- bzw. Schlitzbandkabel hat auf Abstandhaltern zu erfolgen (erfolgen, hierbei sind die entsprechenden Herstellervorgaben zu beachten), um eine HF- ausreichende HF-Abstrahlung zu erreichen. Wenn Antennen alternativ zu Leck-/Schlitzbandkabeln bzw. Kombination Kombinationen aus beiden Systemen verwendet werden, sind diese gegen Brandeinwirkung oder mechanische Zerstörung zu schützen. Wird mehr als eine Antenne verwendet, sind die Antennenkabel ebenfalls in Form von Schleifen bzw. durch getrennte Einspeiseleitungen, die nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen, zu verlegen. Der Anschluss einer einzelnen Antenne über eine Stichleitung Eine einzelne Antenne, die in Form eines Stiches angeschlossen ist, wird nur bei kurzer Leitungs- länge Leitungslänge (max. 20 m) und gesicherter Kabelführung (Funktionserhaltsklasse Funktionserhaltungsklasse E 90 nach DIN 4102, 4102 Teil 12) in Ausnahmefällen gestattet. Die Antennen- und Schlitzbandkabel sind in den allgemein zugänglichen Bereichen gegen mechanische Beschädigung (z.B. Vandalismus) zu sichern (verdeckte Verlegung oder außer- halb außerhalb des Handbereiches -oberhalb (oberhalb 2,5 m-m). Abweichungen von dem Schleifenkonzept bzw. der zweiseitigen Einspeisung sind nur dann zulässig, wenn das System redundant ausgelegt ist. Dies ist der Fall, wenn zwei oder mehrere getrennte Systeme so installiert sind, dass bei Ausfall eines Systems durch Kabel- bruch Kabelbruch o. ä. das andere System die Funktion im unterversorgten Bereich voll abdecken kann. Eine Mitnutzung der Antenneneinrichtungen im Gebäude für andere Zwecke von Dritten durch Einkopplung einer eigenständigen Betriebsfunktechnik oder Mobilfunkanlage wird gestattet, wenn - der Nachweis über den Abschluss eines Wartungsvertrages geführt wird • wird, - die Betriebsfunk- oder Mobilfunktechniken getrennt von der BOS-Technik vorgehalten und eingekoppelt werden • eine Beeinträchtigung der Funktechnik der Feuerwehr durch Dritte ausgeschlossen ist und - keine störenden Beeinflussungen entstehen. Die Bandbreite verwendeter Leck- bzw. Schlitzbandkabel muss mindestens den Bereich von 165 160 MHz bis 420 400 MHz abdecken, um die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage bei einem beabsichtigten für den zukünftig bevorstehenden Frequenzwechsel nach Umstellung auf den BOS-Digitalfunk in den 70 70-cm-Bereich Bandbereich umrüsten zu können.

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