Common use of Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar Clause in Contracts

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Agent hin- zugezogen werden.

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Samples: Güterversicherungsbedingungen 2000, Güterversicherungsbedingungen 2000

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Agent hin- zugezogen 's A- gent hinzugezogen werden.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2008

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen vorgesehenen Havariekommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- vorges e- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.

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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat Ver- sicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat Zertifi- kat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars vorgesehenen Havarie- kommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.

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Samples: Güterversicherung

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Lloyd‘s Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.

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Samples: Gütertransportversicherung

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar bestimm- ten Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen vorgesehenen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Lloyd‘s Agent hin- zugezogen werdenhinzugezogen wer- den.

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Samples: Transportversicherung

Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat Versi- cherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Havarie- Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars vorgesehenen Havarie- kommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.

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Samples: Güterversicherungsbedingungen