Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen. 15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Agent hin- zugezogen werden.
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Samples: Güterversicherungsbedingungen 2000, Güterversicherungsbedingungen 2000
Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Agent hin- zugezogen 's A- gent hinzugezogen werden.
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Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen vorgesehenen Havariekommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.
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Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.
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Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- vorges e- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.
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Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat Ver- sicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat Zertifi- kat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars vorgesehenen Havarie- kommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.
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Samples: Güterversicherung
Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Lloyd‘s Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.
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Samples: Gütertransportversicherung
Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar bestimm- ten Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Zertifikat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen vorgesehenen Havariekommissars der nächste Lloyd' s Lloyd‘s Agent hin- zugezogen werdenhinzugezogen wer- den.
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Samples: Transportversicherung
Anweisungen des Versicherers; Havariekommissar. 15.3.1 Der Versicherungsnehmer hat die Anweisungen des Versicherers für den Schadenfall zu befolgen, den in der Police oder im Versicherungszertifikat Versi- cherungszertifikat bestimmten Hava- riekommissar Havariekommissar unverzüglich zur Schadenfeststellung hin- zuzuziehen hinzuzuziehen und dessen Havarie-Havarie- Zertifikat dem Versicherer einzureichen.
15.3.2 Aus wichtigem Grund kann anstelle des vorgese- henen Havariekommissars vorgesehenen Havarie- kommissars der nächste Lloyd' s 's Agent hin- zugezogen hinzugezogen werden.
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Samples: Güterversicherungsbedingungen