Anwendbare Normen Musterklauseln

Anwendbare Normen. § 3. 1 Das Regelwerk gemäss § 46 Abs. 2 CRG sind die Inter- national Public Sector Accounting Standards (IPSAS).
Anwendbare Normen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, finden auf das Dienstverhältnis die einschlägigen Gesetze sowie der Kollektivvertrag für Anwendung. Betriebsvereinbarungen finden - sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt- unverändert bzw. gegebenenfalls sinngemäß Anwendung. Diese liegen zur Einsichtnahme auf.