Schriftform Musterklauseln

Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Schriftform. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Schriftform. Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten be- dürfen der Schriftform*, soweit nicht eine andere zusätzliche Form vereinbart ist.
Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dessen Aufhebung bedürfen der Schriftform.
Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenab- reden bestehen nicht.
Schriftform. Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unter- zeichnete Erklärung erforderlich ist. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer Rechtssicherheit. Die Erklärung muss in einer Urkunde oder auf andere zur dauer- haften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben sein. Hierfür kommen zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail in Be- tracht. Es müssen die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung erkennbar gemacht sein. Der Versicherungsfall ist je Baustein in den Allgemeinen Regelun- gen oder in den Tarifbedingungen vertraglich vereinbart. Ein schwebender Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Versicherungs- fall eingetreten, aber noch nicht beendet ist. Eine Krankenversicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzli- chen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (§ 195 Absatz 1 Versi- cherungsvertragsgesetz - VVG). Ein Sammelbegriff für die Gesamtheit aller Unterlagen und Daten, die wir der Beitragskalkulation zugrunde legen. Die Einbindung eines Treuhänders ist gesetzlich vorgeschrieben. Besondere Bedeutung haben Treuhänder, wenn es um eine erfor- derliche Vertragsänderung (wie die Anpassung von Versicherungs- bedingungen oder Beiträgen) geht. Zum Treuhänder kann nur be- stellt werden, wer fachlich geeignet und vom Versicherungsunter- nehmen unabhängig ist. Der Treuhänder ist gegenüber der Auf- sichtsbehörde benannt. Die Höhe der Alterungsrückstellung, die bei einem Versicherungs- wechsel in der substitutiven Krankheitskosten-Versicherung nach gesetzlichen Vorschriften vom bisherigen Krankenversicherer auf den neu gewählten Versicherer übertragen werden kann. Die Person, die vereinbarungsgemäß unmittelbar unter den Versi- cherungsschutz des Versicherungsvertrags fällt. Sie wird im Versi- cherungsschein angegeben.
Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Schriftform. Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages sind nur in Schriftform zulässig und gültig. Die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.