Anwendung dieses Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die Investoren der einen Vertragspartei im Hoheits- gebiet der anderen Vertragspartei sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werden.
Appears in 2 contracts
Samples: www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at
Anwendung dieses Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionenfindet auf Investitionen Anwendung, die Investoren der einen Vertragspartei im Hoheits- gebiet in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei in deren Hoheitsgebiet sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werden.
Appears in 2 contracts
Samples: www.parlament.gv.at, www.parlament.gv.at
Anwendung dieses Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die Investoren der einen Vertragspartei im Hoheits- gebiet in Überein- stimmung mit den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei in deren Hoheitsgebiet sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werden.. 762 der Beilagen 5
Appears in 1 contract
Samples: www.parlament.gv.at
Anwendung dieses Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die Investoren der einen Vertragspartei im Hoheits- gebiet in Überein- stimmung mit den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei in deren Hoheitsgebiet sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werden.
Appears in 1 contract
Samples: www.ris.bka.gv.at
Anwendung dieses Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionenfindet auf Investitionen Anwendung, die Investoren der einen Vertragspartei im Hoheits- gebiet in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei sowohl in deren Hoheitsgebiet so- wohl vor als auch nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werdengetätigt haben.
Appears in 1 contract
Samples: investmentpolicy.unctad.org
Anwendung dieses Abkommens. (1) Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die Investoren der einen Vertragspartei im Hoheits- gebiet in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei in deren Hoheitsgebiet sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werden.
Appears in 1 contract
Samples: investmentpolicy.unctad.org