Anlageziel und Anlagepolitik Musterklauseln

Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von Unternehmen (einschließlich Unternehmen in staatlichem Besitz). Das Portfolio des Fonds wird so weit wie angemessen praktisch möglich vollständig gegen die Basiswährung abgesichert. Der Fonds kann bis zu 30 % seines Nettoinventarwerts in Sub-Investment Grade-Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Papieren vergleichbarer Bonität anlegen. Der Fonds kann bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in CoCo-Bonds anlegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Die Benchmark, der Bloomberg AusBond Bank Bill Index (AUD), (vor Gebühren) wird zur Bewertung der Fondsperformance verwendet, jedoch nicht zur Portfoliokonstruktion oder zur Festlegung von Risikobeschränkungen. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die zugrunde liegenden Anlagen des Fonds unterliegen dem Zins- und dem Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in Wertpap...
Anlageziel und Anlagepolitik. Die Satzung sieht vor, dass das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes Fonds vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Auflegung des jeweiligen Fonds festgelegt werden. Nähere Informationen zum Anlageziel und zur Anlagepolitik jedes Fonds der Gesellschaft sind dem Nachtrag für den jeweiligen Fonds zu entnehmen. Die Fonds können nach Festlegung der Verwaltungsgesellschaft von einer Direkten zu einer Indirekten Anlagepolitik oder umgekehrt wechseln, um das Anlageziel des jeweiligen Fonds bestmöglich zu erreichen. Zum Beispiel kann unter gewissen Marktbedingungen eine bestimmte Vorgehensweise wirtschaftlich sinnvoller sein als eine andere. Beispiele für das jeweilige Anlageziel und die jeweilige Anlagepolitik bestimmter Fonds sind nachstehend aufgeführt.
Anlageziel und Anlagepolitik. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, zu zulässigen Anlagetechniken und -instrumenten (insbesondere derivative Finan- zinstrumente sowie deren Umfang) sind dem Fondsvertrag (§§7-15) zu entnehmen.
Anlageziel und Anlagepolitik. Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Japan bzw. von Unternehmen, die ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in Japan nachgehen und/oder von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Japan erzielen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI Japan Index (JPY), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Basiswährung: Japanischer Yen Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Japan Limited Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement des Fonds in einen Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko.
Anlageziel und Anlagepolitik. Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Gesellschaften aus dem Bereich der infrastrukturbezogenen Sektoren mit eingetragenem Sitz in einem Schwellenmarktland bzw. von Gesellschaften, die ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in Schwellenmarktländern nachgehen und/oder von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Schwellenmarktländern erzielen. Diese Branchen oder Industrien umfassen Unternehmen, die den überwiegenden Teil ihrer Umsätze und Erlöse beispielsweise in folgenden Sektoren erzielen: Energie und Strom, Maschinenbau und Bauwesen, Elektronik, Umweltdienste, Grundstoffe, Grundstückserschließung, Ressourcen, Transportwesen und Versorger. Ferner kann der Fonds in Unternehmen investieren, die den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus der Finanzierung obiger Aktivitäten erzielen. Der Fonds kann maximal 30 % seines Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren, unter anderem auch über das QFI-Regime, die Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock Connect- Programme oder über andere verfügbare Mittel. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI Emerging Market Infrastructure Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlag...
Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes Fonds werden vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Auflegung des jeweiligen Fonds festgelegt. So können bestimmte Fonds beispielsweise eine Indirekte Anlagepolitik, andere eine Direkte Anlagepolitik oder eine alternative Strategie verfolgen. Nähere Informationen zum Anlageziel und zur Anlagepolitik jedes Fonds der Gesellschaft sind dem Nachtrag für den jeweiligen Fonds zu entnehmen. Das Anlageziel dieser Fondskategorie besteht darin, die Wertentwicklung (vor Gebühren und Aufwendungen) des Basiswertes abzubilden (entweder an (einem) Zahltag(en) und/oder an einem Letzten Rückkauftag, wie in dem jeweiligen Nachtrag bestimmt). Es kann nicht gewährleistet werden, dass das Anlageziel von Fonds mit Indirekter Anlagepolitik tatsächlich erreicht wird. Zur Abbildung der Wertentwicklung des Basiswertes werden die Fonds grundsätzlich keine direkten Anlagen in den Basiswert tätigen (und/oder vollständig in diesen investieren). Stattdessen kann der Fonds die Nettoerlöse aus der Ausgabe von Anteilen ganz oder teilweise unter Einhaltung der Anlagebeschränkungen in eine oder mehrere Derivatetransaktionen anlegen. Der Ertrag für den Anleger richtet sich nach der Wertentwicklung des Basiswertes und der Wertentwicklung des derivativen Instruments, das eingesetzt wurde, um die Nettoerlöse aus der Ausgabe von Anteilen an den Basiswert zu koppeln. Dieser Austausch erfolgt mittels Derivaten, die unter Einhaltung der im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ angegebenen Grenzwerte eingesetzt werden. Das Anlageziel dieser Fondskategorie besteht darin:
Anlageziel und Anlagepolitik. Der OGAW eignet sich für den langfristig orientierten Investor, der an den interessanten Perspektiven des Uransektors partizipieren will. Die Anlagestrategie des OGAW hat einen hohen absoluten Wertzuwachs zum Ziel. Der OGAW investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit in Unternehmen und Emittenten, die einen direk- ten Bezug zum Uransektor haben (Exploration, Förderung, Abbau, Produktion, Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Vermarktung, Entsorgung von Uran) und/oder Dienstleistungen im Uransektor erbringen. Der OGAW investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 51% des Fondsvermögens in: - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (insb. Aktien) von Unternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - auf freikonvertierbare Währungen lautende Forderungspapiere und -wertrechte (insb. Wandelobligationen) von Un- ternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, ETFs (exchange traded funds) und anderen Anlageinstrumente der kollektiven Kapitalanlage, die dieselbe oder eine ähnliche Anlagepolitik wie der OGAW verfolgen; - derivative Finanzinstrumente auf oben erwähnten Wertpapieren und -wertrechten. Nach Abzug der flüssigen Mittel kann der OGAW bis zu maximal 49% des Fondsvermögens investieren in: - kurzfristige flüssige Anlagen wie Callgelder, Festgelder oder Geldmarktinstrumente, deren Restlaufzeit unter 12 Mo- naten liegt; - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte sowie fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte von Unternehmen und Emittenten aus anderen Sektoren;
Anlageziel und Anlagepolitik. Anlageziel des Fonds ist das Erzielen von Erträgen und Kapitalerhalt über die Laufzeit des Fonds durch Investition von mindestens 75 % des Fondsvermögens in auf US-Dollar lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere mit einer Laufzeit von höchstens vier Jahren bis zum 23. Oktober 2023, die von Kapitalgesellschaften und staatlichen Emittenten (einschließlich von staatseigenen Körperschaften) aus aller Welt begeben werden. Der Fonds kann bis zu 40 % seines Nettoinventarwerts in Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Wertpapieren unter Anlagequalität anlegen. Der Anlageverwalter versucht, das Verlustrisiko zu minimieren, und die erwartete Wertänderung des Fonds (gemessen anhand der jährlichen Volatilität) wird voraussichtlich in der Regel nicht mehr als 7,5 % betragen. Sofern der Verwaltungsrat keine Verlängerung gewährt, ist der Fonds nur am Tag seiner Auflegung für die Zeichnung von Anteilen geöffnet. Danach wird der Fonds für Zeichnungen geschlossen und bleibt nur für Rücknahmen offen. Sämtliche Rücknahmen vor dem Fälligkeitstermin des Fonds unterliegen einer Verwässerungsanpassung, die generell nicht mehr als 2 % seines Nettoinventarwertes betragen wird. Etwaige Verwässerungsanpassungen werden zugunsten des Fonds einbehalten. Der Mindestbetrag für die Betriebsfähigkeit des Fonds beträgt 100 Millionen USD (der „Mindestbetrag für die Betriebsfähigkeit“). Falls der Nettoinventarwert dieses Fonds zu irgendeinem Zeitpunkt unter den Mindestbetrag für die Betriebsfähigkeit fällt, oder wenn der Anlageverwalter der Ansicht ist, dass das Anlageziel des Fonds nicht länger erreicht werden kann, kann der Verwaltungsrat die Auflösung des Fonds beschließen. Es ist vorgesehen, dass die Laufzeit des Fonds am 23. Oktober 2023 (der „Fälligkeitstermin“) enden wird. Zu diesem Zeitpunkt wird der Fonds liquidiert und Anteile des Fonds werden zum aktuellen Nettoinventarwert je Anteil zwangsweise zurückgenommen. Über einen Zeitraum von etwa zwölf Monaten vor dem Fälligkeitstermin des Fonds unterliegt der Fonds nicht mehr der Verpflichtung, mindestens 75 % seines Vermögens in Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Wertpapieren zu halten. Stattdessen wird das Portfolio so verwaltet, dass die Anlagen mit dem Fälligkeitstermin übereinstimmen, indem in Finanzinstrumente mit kürzerer Laufzeit investiert wird, die von Regierungen oder Unternehmen begeben werden, z. B. Commercial Paper, Anleihen, Schuldverschreibungen, Wechsel, Einlagen, Einlagenzertifikate und Barmittel, und/o...
Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds in Bezug auf den Swiss Rock (Lux) Sicav – European Equity / Aktien Europa ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG- Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen zu mindestens zwei Dritteln des Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien, anderer Beteiligungspapiere sowie in Warrants auf Aktien und Beteiligungspapiere (bis max. 15% des Vermögens des Teilfonds), von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anerkannten Ländern Europas oder Ländern aus dem „erweiterten Europa“ haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds orientiert sich an der MSCI Europe ESG Universal Price Index in EUR. Der Großteil der im Teilfonds enthaltenen Aktienpositionen ist Bestandteil der Benchmark. Es liegt im freien Ermessen des Fondsmanagers in Unternehmen oder Sektoren zu investieren, welche nicht in der Benchmark enthalten sind oder von deren Gewichtung deutlich abzuweichen, um spezifische Investitionsmöglichkeiten zu nutzen. Als anerkannte Länder Europas gelten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden sowie die Schweiz. Als Länder des erweiterten Europas gelten: Albanien, Andorra, Xxxxxxx, Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxx, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Moldau, Monaco, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, San Xxxxxx, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt sowie Zypern. Das Teilfondsvermögen wird in Aktien grosser Unternehmen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien investiert. Zusätzlich werden da, wo es ertragsreich erscheint, auch kleinere Unternehmen mit höheren Risikoelementen, aber stärkerem Wachstumspotential, berücksichtigt. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Di...
Anlageziel und Anlagepolitik. Wie in der Satzung vorgesehen, werden die Anlageziele und die Anlagepolitik jedes Teilfonds von dem Verwaltungsrat bei der Auflegung des Teilfonds formuliert. Nähere Angaben zum Anlageziel und der Anlagepolitik jedes Teilfonds sind in dem Prospektnachtrag für den betreffenden Teilfonds enthalten. Änderungen des Anlageziels oder wesentliche Änderungen in der Anlagepolitik eines Teilfonds können nur mittels Zustimmung durch ordentlichen Beschluss der Hauptversammlung der Anteilinhaber des entsprechenden Teilfonds erfolgen. Vorbehaltlich und unbeschadet des vorstehenden Satzes muss im Fall der Änderung des Anlageziels und/oder einer wesentlichen Änderung der Anlagepolitik eines Teilfonds den Anteilinhabern des betreffenden Teilfonds eine angemessene Mitteilungsfrist eingeräumt werden, um diesen die Rückgabe ihrer Anteile zu ermöglichen. Im Rahmen seiner Selbstverpflichtung zu nachhaltigem Investieren hat der Verwalter eine „nachhaltige Anlagepolitik“ eingeführt. Die nachhaltige Anlagepolitik des Verwalters beschreibt, wie die Unternehmensführungsstruktur, die ESG-Integration, die ESG-Fonds und das ESG-Stewardship, das Engagement und das Abstimmverhalten des Verwalters den Verwalter dabei unterstützen, seine treuhänderische Pflicht zu erfüllen und den Präferenzen und den Anforderungen der Anleger zu entsprechen. Ein Exemplar der nachhaltigen Anlagepolitik des Verwalters finden Sie unter: xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx. Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die „SFDR“) sind die Teilfonds verpflichtet, die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (wie im Abschnitt dieses Prospekts mit der Überschrift Risikofaktoren definiert) in die Anlageentscheidungen sowie die Ergebnisse der Bewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Renditen der Teilfonds offenzulegen. Der Verwalter ist sich bewusst, dass verschiedene Nachhaltigkeitsrisiken zu einer Gefährdung der Anlagen auf Ebene der einzelnen Vermögenswerte und der Teilfonds führen können. Zu diesen Nachhaltigkeitsrisiken gehören unter anderem der Eintritt des Klimawandels und physische Risiken, die Erschöpfung natürlicher Ressourcen, das Abfallaufkommen, die Bindung von Arbeitskräften, Fluktuation und Unruhen, die Unterbrechung der Lieferkette, Korruption und Betrug sowie Reputationsfragen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen. Der Verwalter ist sich bewusst, da...