Vertragsdurchführung. Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.
Vertragsdurchführung. Die Rechtsgrundlage für unseren Umgang mit Ihren per- sonenbezogenen Daten zur Vertragsdurchführung ist das jeweilige Vertragsverhältnis. Wir erheben personen- bezogene Daten zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten sowie bei Vertragsverhältnissen außerhalb der Grund- versorgung Bonitätsinformationen auf Basis mathema- tisch-statistischer Verfahren bei Wirtschaftsauskunfteien. Die konkrete Wirtschaftsauskunftei ist unter Ziffer 5. „Kategorien von Empfängern“ angegeben. Diese Wirt- schaftsauskunftei speichert personenbezogene Daten für die Erteilung von Auskünften. Ihre Einwilligungserklärung ist die Rechtsgrundlage für unseren diesbezüglichen Umgang mit Ihren personenbe- zogenen Daten. Rechtsgrundlage für unsere Verarbeitung aus berechtig- tem Interesse ist Art. 6 Abs. 1f DSGVO. Als Unternehmen unterliegen wir diversen gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. Steuergesetze, Handelsgesetzbuch), die eine Verarbeitung Ihrer Daten zur Gesetzeserfüllung erforderlich machen.
Vertragsdurchführung. Wir gehen mit Ihren personenbezogenen Daten zur Vertragsanbahnung, -durchführung und Abrech- nung um.
Vertragsdurchführung. 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich aus- drücklich festgelegten Eigenschaften, technischen Daten etc. auf- zuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunabhängig hierfür ein- stehen zu wollen oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich ab- gegeben werden, um wirksam zu sein. Wir behalten uns vor, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibun- gen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähn- lichen Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte ge- gen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Der- artige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklärungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Hauptpflicht übernommen wurde.
Vertragsdurchführung. 2.1. Energy-concept verpflichtet sich, die Wartung durch entsprechend geschulte und unterwiesene Fachkräfte nach Maßgabe der Wartungsvorschriften durchzuführen. energy-concept hat auch das Recht, dritte entsprechend qualifizierte Firmen mit der Ausführung vertraglicher Arbeiten zu beauftragen. Diese Firmen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben.
Vertragsdurchführung. Der Makler bedient sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Maklervertrag, insbesondere zur Durchführung der Vermittlung und Verwaltung der von ihm vermittelten und verwalteten Verträge, u.a. der Fonds Finanz Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx.
Vertragsdurchführung. 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und die citiwerke bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Ist die Erreichbarkeit über die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist citiwerke berechtigt, die Kommunikation auch dauerhaft auf eine kostenpflichtige (pauschale Vergütung von 10 Euro pro Jahr) postalische Kommunikation umzustellen. Ferner ist citiwerke in diesem Fall berechtigt, den Liefervertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
Vertragsdurchführung gehören nicht zum Umfang der vereinbarten Leistungen und sind dem energy-concept separat zu vergüten.
Vertragsdurchführung. (1) Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen.
Vertragsdurchführung. 2.2.3.1 Durchführung der Lieferungen und Leistungen