Vertragsdurchführung. Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.
Vertragsdurchführung. Die Rechtsgrundlage für unseren Umgang mit Ihren per- sonenbezogenen Daten zur Vertragsdurchführung ist das jeweilige Vertragsverhältnis. Wir erheben personen- bezogene Daten zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten sowie bei Vertragsverhältnissen außerhalb der Grund- versorgung Bonitätsinformationen auf Basis mathema- tisch-statistischer Verfahren bei Wirtschaftsauskunftei- en. Die konkrete Wirtschaftsauskunftei ist unter Ziffer 5. „Kategorien von Empfängern“ angegeben. Diese Wirt- schaftsauskunftei speichert personenbezogene Daten für die Erteilung von Auskünften.
Vertragsdurchführung. 3.1. Der Kunde ist für die Dauer des Erdgaslieferungsvertrages ver- pflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Erdgasbedarf aus den Erdgaslieferungen der Stadtwerke Würzburg AG zu decken. Ausge- nommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen.
3.2. Die Pflicht zur Erdgaslieferung gilt nicht,
a. soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach § 17 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) oder § 24 Abs. 1, 2 und 5 der NDAV unterbrochen hat oder
b. soweit und solange die Stadtwerke Würzburg AG an der vertragsge- mäßen Lieferung von Erdgas durch höhere Gewalt oder sonstige Um- stände, deren Beseitigung ihr nicht möglich ist, gehindert ist.
3.3. Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind der Stadtwerke Würzburg AG mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern.
3.4. Änderungen der Kontaktdaten, der Bankverbindung und die Mel- dung des Zählerstandes erfolgen ausschließlich in Textform. Bei Störun- gen des Online-Service ist das WVV-Servicetelefon unter 0931 36-1155 erreichbar. 2 3 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ERDGASLIEFERUNGEN IN NIEDERDRUCK
3.5. Störungen der Erdgasversorgung sind an den örtlichen Netzbetrei- ber zu melden.
Vertragsdurchführung. Wir gehen mit Ihren personenbezogenen Daten zur Vertragsanbahnung, -durchführung und Abrech- nung um.
Vertragsdurchführung. 1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefer- oder Leistungsgegenstand nur die vertraglich aus- drücklich festgelegten Eigenschaften, technischen Daten etc. auf- zuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunabhängig hierfür ein- stehen zu wollen oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden; Garantieerklärungen müssen schriftlich ab- gegeben werden, um wirksam zu sein. Wir behalten uns vor, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibun- gen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähn- lichen Verkaufsunterlagen vorzunehmen und (Teil-)Produkte ge- gen technisch gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Der- artige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen (auch des Herstellers) beinhalten keine Garantieerklärungen. Soweit sich nicht aus gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schulden wir Beratung nur insoweit, als diese von uns als vertragliche Hauptpflicht übernommen wurde.
2. Bei der Lieferung von Software gehören, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, Weiter- und Neuentwicklungen von Software (Updates und Upgrades) nicht zum Lieferumfang.
3. Wir sind berechtigt, Xxxxxx von Arbeitsergebnissen sowie Doku- menten und sonstigen Informationen, die im Rahmen der Vertrags- durchführung erarbeitet oder erhalten wurden, unter Berücksichti- gung der Geheimhaltungspflichten auf eigenen Systemen zu spei- chern.
4. Software-Arbeitsergebnisse werden dem Kunden in Form von kompiliertem Objektcode überlassen, sofern nicht ausnahmsweise eine andere Form wie beispielsweise die Überlassung von Quell- code ausdrücklich vereinbart ist. Software, die von uns zur Erstel- lung der Arbeitsergebnisse erarbeitet oder eingesetzt wurde (insb. Softwaretools), gilt nicht als Arbeitsergebnis und wird dem Kunden nicht überlassen.
5. Im Rahmen der Vertragsleistungen ist die Verwendung von Open- Source-Software grundsätzlich zulässig. Open-Source-Software ist jegliche Software, die unter Nutzungs- und Lizenzbestimmungen für Open-Source-Software vertrieben wird, zu deren wesentlichen Verpflichtung die Weitergabe oder Offenlegung des Quellcodes der Software gehört. Wir werden dem Kunden bei Übergabe des Ar- beitsergebnisses mitteilen, welche Open-Source-Softwarebe- standteile in das Arbeitsergebnis eingebunden wurden sowie wel- che Lizenzbedingungen hierfür anwendbar sind. Inhaltliche oder ...
Vertragsdurchführung. 5.1 Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung der Mon- tageleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim Auftraggeber anzufordern und sofort nach Erhalt auf Voll- ständigkeit und Übereinstimmung zu überprüfen. Der Auf- tragnehmer hat dem Auftraggeber etwaige für den Auftrag- nehmer ersichtliche Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.2 Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Montageleistun- gen dem Auftraggeber einen Kontraktorbeauftragten na- mentlich schriftlich zu benennen. Der Kontraktorbeauftrage muss mit sämtlichen erforderliche Entscheidungs- und Handlungsbefugnissen ausgestattet sein, um den Auftrag- nehmer rechtsverbindlich vertreten zu können. Der Kontrak- torbeauftragte muss über ein umfangreiches und das für die Ausführung der Montageleistungen erforderliche Fachwis- sen sowie über entsprechende Erfahrung in dem jeweiligen Gewerk verfügen. Der Kontraktorbeauftragte muss der deut- schen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Über einen geplanten Austausch des Kontraktorbeauftragten hat der
5.3 Ob die Montageleistungen bei kontinuierlich laufendem Betrieb, während geplanter oder nicht geplanter Teilabstel- lungen, während Gesamtstillständen oder bei Neubauten auszuführen sind, bestimmt sich nach der konkreten Be- triebssituation und wird im jeweiligen Vertrag festgelegt.
5.4 Bei Montageleistungen, die im Nachhinein nicht mehr prüfbar sind (z.B. Demontagen), hat der Kontraktorbeauf- tragte vor Beginn der Montageleistung deren Umsetzung nach Art und Umfang präzise und abschließend zu beschreiben und der Montageleitung des Auftraggebers vorzulegen. Die Durchführung solcher Montageleistungen bedarf der vorheri- gen schriftlichen Zustimmung der Montageleitung des Auf- traggebers. Die Zustimmung des Auftraggebers ist, wenn die Abrechnung eines Preises nach Aufmaß erfolgt, dem Aufmaß anzuhängen.
5.5 Bei der Vertragsdurchführung sind die betrieblichen Be- lange des Auftraggebers vorrangig zu berücksichtigen.
5.6 Die Montageleistungen, die vor Ort beim Auftraggeber er- bracht werden, sind innerhalb der beim Auftraggeber gelten- den Regelarbeitszeit zu erbringen. Die Erbringung von Mon- tageleistungen außerhalb der Regelarbeitszeit bedarf der vor- herigen schriftlichen Zustimmung der Montageleitung des Auf- traggebers. Die Regelarbeitszeit wird im Vertrag bzw. den Er- gänzenden gewerkespezifischen Bestimmungen des Auftrag- gebers festgelegt. Innerhalb der Regelarbeitszeit muss dem Auftraggeber jederzeit ein Ansprechpartner des Au...
Vertragsdurchführung. 2.1. Energy-concept verpflichtet sich, die Wartung durch entsprechend geschulte und unterwiesene Fachkräfte nach Maßgabe der Wartungsvorschriften durchzuführen. energy-concept hat auch das Recht, dritte entsprechend qualifizierte Firmen mit der Ausführung vertraglicher Arbeiten zu beauftragen. Diese Firmen werden dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben.
2.2. Die Termine für anstehende Arbeiten werden rechtzeitig zwischen Auftraggeber und energy-concept abgestimmt.
2.3. Ergeben sich vergebliche Anfahrten energy-concept-Fachkräfte durch Verschulden des Auftraggebers, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
Vertragsdurchführung. Der Makler bedient sich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Maklervertrag, insbesondere zur Durchführung der Vermittlung und Verwaltung der von ihm vermittelten und verwalteten Verträge, u.a. der Fonds Finanz Xxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx.
Vertragsdurchführung. 3.1 Der Kunde verpflichtet sich, eine gültige und erreichbare E-Mailadresse zur Verfügung zu stellen und die RhönEnergie Fulda GmbH bei Änderungen der Adresse unverzüglich zu informieren.
3.2 Änderungen der Kontaktdaten (z. B. Adresse, Zählerstand, Bankverbindung) erfolgen ausschließlich über E-Mail und/oder unseren Online-Service im Internet. Bei z. B. Serverausfall oder länger andauernden tech- nischen Problemen können ausnahmsweise auch andere Kommunikationswege genutzt werden.
3.3 Die Nutzung des Online-Kundenportals ist Voraussetzung für die Gewährung des Tarifs RhönGas Direkt. Vertragsrelevante Unterlagen (z. B. Rechnungen) können im Online-Kundenportal abgerufen werden. So- fern eine Rechnung in Papierform gewünscht ist, stellen wir diese gegen einen Aufpreis von 17,85 € brutto (15,00 € netto) zu.
3.4 Bei Störungen des E-Mail- und/oder Online-Services steht die Telefonnummer 0000 00-000 zur Verfügung.
3.5 Störungen der Erdgasversorgung können nicht per E-Mail gemeldet werden.
Vertragsdurchführung. 3.1. Der Kunde verpflichtet sich, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und die citiwerke bei Änderungen unverzüglich zu informieren. Ist die Erreichbarkeit über die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist citiwerke berechtigt, die Kommunikation auch dauerhaft auf eine kostenpflichtige (pauschale Vergütung von 10 Euro pro Jahr) postalische Kommunikation umzustellen. Ferner ist citiwerke in diesem Fall berechtigt, den Liefervertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen.
3.2. Über die angegebene E-Mail-Adresse erhält der Kunde die vertragswesentlichen Infor- mationen und Unterlagen der citiwerke, insbesondere Rechnungen; die Regelungen aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der StromGVV bleiben unberührt.
3.3. Änderungen der Kontaktdaten (z.B. Adresse, Zählerstand, Bankverbindung) können per E-Mail, über den Online-Service im Internet oder über die kostenfreie Kundenhotline erfolgen.
3.4. Störungen der Stromversorgung können nicht per E-Mail gemeldet werden.