Anwendungen Musterklauseln

Anwendungen. Über den VPN-Zugangsdienst können die folgenden freigegebenen TI- Anwendungen, TI-Basisdienste und Bestandsnetze erreicht werden: – Zugang zur Fachanwendung Versichertenstammdaten-Manage- ment (VSDM) VSDM stellt dem Kunden den Zugang zu den Versichertenstamm- datendiensten (VSDD) der Krankenkassen zur Verfügung. Dazu be- treibt Telekom den Intermediär VSDM. Die Verfügbarkeit des VSDD wird von den jeweiligen Betreibern der Krankenkassen verantwor- tet. – Zugang zum sicheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (Bestandsnetz SNK) Der VPN-Zugangsdienst bietet auch die Möglichkeit auf das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen zuzugreifen. Für die Nut- zung der Anwendungen im SNK sind vom Kunden weitere Zugangs- voraussetzungen zu erfüllen (z. B. spezielle Zugangsdaten). Die Be- dingungen und technischen Voraussetzungen dafür sind vom Kun- den mit den jeweiligen Anbietern der Anwendungen zu klären. Eine Einrichtung des Zugangs muss vom Kunden in eigener Verantwor- tung erfolgen. – Zugang zum TI-Basisdienst Konfigurations- und Software-Reposi- tory (KSR) Über den VPN-Zugangsdienst kann der Konnektor auf den KSR zu- rückgreifen. Über KSR können Firmware-Updates für den Konnek- tor oder eHealth-Kartenterminals bezogen werden. – SIS Die Zusatzleistung SIS erweitert den Leistungsumfang des VPN- Zugangsdienst Accounts um einen sicheren Internetzugang über das Sicherheitsgateway SIS der TI für den Anwender. Für den Zugriff auf und die Nutzung von freigegeben TI-Anwendungen, TI-Basisdiensten und Bestandsnetzen fallen gegebenenfalls zusätzli- che Entgelte an.
Anwendungen. 10.1. Die Verpflichtung des Lieferanten zur Vertraulichkeit besitzt für uns eine besonders hohen Stellenwert – dies auch vor dem Hintergrund, dass wir selbst häufig einer strengen Verpflichtung zur Vertraulichkeit gegenüber unseren Kunden unterliegen. Dem entsprechend ist der Lieferant zu strikter Geheimhaltung auch hinsichtlich unserer Lieferquellen verpflichtet.
Anwendungen. Aufgrund der vielfältigen, zufälligen sowie von Arealcontrol GmbH nicht beeinflussbaren Umstände in Schadensfällen, ist eine Haftung von Arealcontrol GmbH für etwaige Schäden ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet regelmäßige Funktionstests durchzu- führen und gegebenenfalls unverzüglich den technischen Service der Arealcontrol GmbH zu informieren.
Anwendungen. Das System bietet dem Lizenznehmer zwei Anwendungsstufen: Diese Anwendung umfasst die Darstellung und Überwachung der Übertragung einer virtuellen Währung (Kryptowährung). Der Li- zenznehmer gibt den Euro-Kaufpreis für eine Ware/Dienstleis- tung in das System ein und wählt die Auszahlung in einer von sei- nem Kunden gewünschten und vom System unterstützten Kryp- towährung ein und das System weist den Umrechnungskurs die- ser Kryptowährung in Euro aus. Nach Bestätigung des angezeig- ten Kurses durch den Lizenznehmer wird der Kurs im System ge- lockt und dokumentiert. Der Kunde kann sodann über den vom System generierten und von ihm eingescannten QR-Code die Ad- resse der System-Wallet des Lizenznehmers, den Verkaufspreis in der gewählten Kryptowährung, den Referenzpreis in Euro sowie den zur Anwendung kommende Umrechnungskurs am System- display sehen und die Übertragung der Kryptowährung von seiner Wallet mit Hilfe seiner Wallet-App (zB am Smartphone) freigeben. Das System verfolgt sodann den Eingang der Kryptowährung auf der Zieladresse der System-Wallet des Lizenznehmers und zeigt den Eingang am Display an. Der gesamte Transaktionsablauf und dessen Status werden im System in einer Transaktionshistorie an- gezeigt. Aufgetretene Fehler (zB zu wenig/zu viel übertragen, Zeitablauf) werden angezeigt. Der Umrechnungskurs und das Ser- viceentgelt sind für den Lizenznehmer im System einsehbar. Nach Eingang der vom Kunden übertragenen Kryptowährung auf der System-Wallet des Lizenznehmers überträgt das System davon automatisch einen dem Serviceentgelt des Lizenznehmers ent- sprechenden Teil der Kryptowährung auf eine Salamantex-Wallet und den verbleibenden Teil auf die Lizenznehmer-Wallet. Diese Option kommt zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer die von seinem Kunden für die Zahlung gewählte Kryptowährung nicht behalten möchte. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, die Kryptowährung an Salamantex zu einem Kaufpreis in Höhe des Euro-Kaufpreises, der vom Kunden jeweils erworbenen Ware/Dienstleistung abzüglich des Salamantex-Serviceentgelts zu verkaufen. Der Lizenznehmer bietet durch Auswahl des But- tons "Verkauf zu FIAT" in den Voreinstellungen des Systems Sala- mantex den Abschluss eines Vertrages über den Kauf der Kryp- towährung an. Nach Abschluss des Zahlungsvorganges zwischen Kunde und Lizenznehmer im Geschäftsfall 1 wird die von der Wal- let des Kunden übertragene Kryptowährung vom System automa- tisch einer Salamantex-Wallet zugeordnet und zeitgleich eine ent...
Anwendungen. Informations- verarbeitung Kundenservice Energiemanagement Vertriebsmgt. B2C Vertriebsmgt. Individualkunden Unternehmensst. und Support Finanzen Recht und Versicherungen Second Level Privatkunden Individualkunden
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.