Anwendung Musterklauseln

Anwendung. 1. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferanten verbindlich. Sofern der Kunde nicht binnen 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung deren Inhalt widerspricht, kommt der Vertrag zu den dort genannten Bedingungen zu Stande, auch wenn diese aufgrund von Übermittlungs-, Verständigungs- oder Schreibfehlern von den ursprünglichen Vereinbarungen abweichen. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Mengen- oder Größenangaben sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Näherungswerte. 2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie bei einem früher vom Lieferanten bestätigten Auftrag in Bezug genommen wurden. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, nicht, es sei denn, dass sie vom Lieferant ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Regelungen über den Fernabsatz im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern finden auf die Geschäftsbeziehung mit Unternehmern keine, auch nicht entsprechende Anwendung. 4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Anwendung. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge bezüglich der Mietobjekte, Campingplätze und anderen Einrichtungen, die von Landal GreenParks GmbH und/oder Landal GreenParks Holding B.V. oder damit verbundenen Unternehmen (‘Landal GreenParks’) vermietet werden. 1.2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff ‘Mieter’ und „Sie“ die Person, die mit Landal GreenParks eine Übereinkunft bezüglich Miete/Nutzung eines Mietobjekts und/oder eines Campingplatzes trifft. Der Begriff ‘Nutzer’ (im folgenden auch ‘Xxxx’ genannt) kennzeichnet den Mieter und die von ihm angegebenen Personen, die das vom Mieter gemietete Mietobjekt und/oder den Campingplatz und/oder andere Einrichtungen nutzen. 1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet Ihrer (vorherigen) Bezugnahme auf mögliche eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Landal GreenParks lehnt alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die Sie sich berufen, ab. 1.4. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schr iftlich vereinbart wurden.
Anwendung. 1. Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung des Lieferers verbindlich. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. 2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Besteller bei einem früher vom Lieferer bestätigten Auftrag zugegangen sind. 3. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, dass sie vom Lieferer ausdrücklich anerkannt werden. 4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Anwendung a) Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir Ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. b) Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur durch schriftliche Bestätigung bzw. mit Beginn der Übergabe der Ware zustande. c) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Werden diese elektronisch versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde. d) Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen die nicht wir zu vertreten haben nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde für den daraus entstandenen Schaden.
Anwendung. 1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind auf alle von der Gesellschaft aufgegebenen Bestellungen für Leistungen wie die Bereitstellung und/oder die Lieferung von Gütern und/oder die Erbringung von Dienstleistungen anzuwenden, die vom Auftragnehmer nicht direkt am Arbeitsort der Gesellschaft und/oder eines anderen Auftragnehmers zu erbringen sind (ausgenommen die Lieferung eines fertiggestellten Leistungsgegenstands, der keiner weiteren Installation durch den Auftragnehmer bedarf), sofern nichts anderes ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart wurde. 1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, auf die in Angeboten, in Bestellbestätigungen, in Rechnungsdokumenten oder sonstigen Korrespondenzen verwiesen wird, finden keine Anwendung, sofern nichts anderes mit der Gesellschaft ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart und von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. 1.3 Bei Widersprüchen zwischen der Bestellung und den Geschäftsbedingungen haben die in der Bestellung genannten Bestimmungen Vorrang vor den Geschäftsbedingungen, wobei eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen nur dann wirksam ist, wenn sie in der Bestellung ausdrücklich und unter eindeutiger Bezugnahme auf den zu ändernden Artikel dieser Geschäftsbedingungen als solche bezeichnet wird. Fehlt eine solche ausdrückliche Bezugnahme, so sind diese Geschäftsbedingungen maßgebend.
Anwendung. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für die Gebr. Verhoek Holding B.V. und ihre Tochtergesellschaften, nämlich die Verhoek Europe B.V. (NL), Verhoek Int. Transport B.V. (NL), Verhoek Nederland B.V. (NL), Verhoek Europe N.V. (BE), Verhoek Deutschland GmbH (DE), Roost Taeppetransport A/S Padborg (DK), Verhoek Europe LTD (UK), Verhoek Europe XL GmbH (DE) sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen und alle künftigen Tochtergesellschaften, alle im Folgenden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet als„Verhoek Europe“.1.2 Wenn nicht vorab ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung auf alle von Verhoek Europe abgegebenen Angebote und/oder Auftragsbestätigungen sowie auf alle Verträge mit Verhoek Europe und zudem auf alle Arbeiten, die eine andere Tochtergesellschaft und/oder ein mit Verhoek Europe verbundenes Unternehmen und/oder eine dritte Partei ausführt.1.3 Wenn es unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Vertragsabschluss kommt, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmslos Anwendung auf alle künftigen von Verhoek Europe abzugebenden Angebote und Auftragsbestätigungen sowie künftige Verträge mit Verhoek Europe. Es wird davon ausgegangen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei den Parteien bekannt sind und von diesen akzeptiert werden.1.4 Wenn Verhoek Europe sich im Einzelfall nicht auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, bedeutet dies nicht, dass Verhoek Europe damit auf ihr Recht verzichtet, sich in anderen Fällen auf die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.1.5 Mit der Auftragserteilung an Verhoek Europe stimmt der Auftraggeber der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
Anwendung. Die Dämmmatte wird für folgende Anwendungen (basierend auf den Bezeichnungen aus Anhang A der ÖNORM EN 16783) genutzt: Hohlraumdämmung von Außen- und Innenwänden in Holzrahmenbauweise und vergleichbaren Konstruktionen (WH, WTR); Innendämmung von Außenwänden zwischen einer Tragkonstruktion (WI); Dämmung zwischen Sparren und Holzbalken sowie in Hohlräumen entsprechender Konstruktion, Hohlraumdämmung zwischen Lagerhölzern im Fußboden und vergleichbaren Unterkonstruktionen (DZ); Innendämmung von Decke oder Dach, z.B. Dämmung unter der Tragkonstruktion (z.B. Sparren), abgehängte Decke (DI).
Anwendung. 3.1 Grossbaustellen und Baustellen mit besonderen Verhältnissen wie Absturz, Wasser, Schnee, Steinschlag, Elektrizität etc.
Anwendung. 1.1. Nachstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen („Einkaufsbedingungen“) werden Bestandteil aller Kauf- und Lieferverträge die wir (X. Xxxxxxxxxx & Cie. GmbH, „Nattermann“) mit unseren Lieferanten („Lieferant“/ „Lieferanten“) schließen. Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bestimmungen des Lieferanten, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. 1.2. Die Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Lieferanten die gelieferten Produkte vorbehaltlos annehmen.
Anwendung. Diese Anlage gilt in Bezug auf jede Vertragspartei für Schiffe, die berechtigt sind, ihre Flagge zu führen, und für jedes andere Schiff, das für sie Unternehmungen in der Antarktis durchführt oder unterstützt, solange es im Gebiet des Antarktis-Vertrags eingesetzt ist.