Beanstandungen Musterklauseln
Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung in Textform der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen.
(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.
Beanstandungen. Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie inner- halb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der Messe Berlin erfolgen.
Beanstandungen. 1.) Beanstandungen gegen das Wahlverfahren können nur binnen 24 Stunden nach dem Wahlschluss beim Wahlvorstand schrift- lich angebracht werden. Über derartige Beanstandungen entscheidet der Wahlvorstand; die Entscheidung ist dem Wahlberech- tigten, der die Beanstandungen erhoben hat, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2.) Gegen die Entscheidung über eine Beanstandung (Abs. 1), die Feststellung der Vertreter und Ersatzvertreter (Art. 10 und Art. 11 Abs. 1) ist die Berufung zulässig. Sie muss innerhalb einer Woche nach Eingang der Mitteilung über die Entscheidung des Wahlvorstandes oder nach Bekanntgabe des Namens der Vertreter und Ersatzvertreter, die die ▇▇▇▇ angenommen haben, schriftlich bei dem Vorstand der Genossenschaft eingelegt werden. Das Recht auf richterliche Nachprüfung bleibt unbenommen. Die Bestimmungen des § 10 Abs. 5 der Satzung gelten mit der Maßgabe, dass abweichend von Abs. 5 Buchst. b) je zwei Mitglieder von dem Wahlvorstand und zwei Mitglieder von dem Berufungsführer benannt werden. Die Benannten dürfen weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören. Wird die Berufung von mehreren Berufungsfüh- rern eingelegt, so steht ihnen das Recht zur Benennung von zwei Mitgliedern für den Berufungsausschuss nur einheitlich zu. Richtet sich die Berufung gegen die Feststellung eines Ersatzvertreters im Sinne von Art. 11 Abs. 2, so treten Vorstand und Aufsichtsrat an die Stelle des Wahlvorstandes.
3.) Wird einer Beanstandung oder einer Berufung stattgegeben und die ▇▇▇▇ in einem Wahlbezirk für ungültig erklärt, so findet in diesem Bezirk eine Wiederholung der ▇▇▇▇ statt. In der Entscheidung über die Beanstandung oder die Berufung ist zu bestim- men, in welchem Umfange das Wahlverfahren erneut durchzuführen ist.
Beanstandungen. Die Gewährleistung auf unsere Produkte beträgt 1 Jahr. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner ▇▇▇▇ unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Nachfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Sollten Sie von uns eine Maschine erworben haben, kann es sich um ein Ausstellungsstück oder Vorführgerät handeln. Alle Artikel sind jedoch in einem technisch einwandfreien Zustand. Bei einzelnen Artikeln kann es vorkommen, dass diese leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reprod...
Beanstandungen. (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Auftragnehmers zwecks Abhilfe mitzuteilen.
(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.
Beanstandungen. Beanstandungen gegen die Höhe der Verbindungsentgelte des Anbieters sind umgehend nach Zugang der Rechnung an den Anbieter zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang beim Anbieter eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; der Anbieter wird in den Rechnungen auf die Folgen einer rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
Beanstandungen. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
Beanstandungen. 17.1 Beanstandungen gegen die Höhe der nutzungsabhängigen Entgelte sind umge- hend nach Zugang der Rechnung schriftlich bei Telekabel Riesa zu erheben, wobei die Einwendungen innerhalb von acht Wochen ab Erhalt der Rechnung eingegangen sein müssen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Tele- kabel Riesa wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
17.2 Telekabel Riesa ist vom Nachweis erbrachter Verbindungsleistungen sowie von der Auskunft über Einzelverbindungen befreit, wenn Verkehrsdaten aus techni- schen Gründen oder auf Wunsch des Kunden nicht gespeichert werden, oder nach Ab- lauf der 8-Wochen-Frist, ohne dass der Kunde eine Beanstandung erhoben hat, oder nach ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen auf seinen Wunsch gelöscht wurden.
17.3 Für Entgeltforderungen, deren Höhe nicht feststellbar ist, hat Telekabel Riesa Anspruch auf das durchschnittliche Entgelt der sechs letzten unbeanstandeten Rech- nungen; sind weniger Rechnungen unbeanstandet geblieben, oder sind weniger Rechnungen gestellt worden, ist deren Durchschnitt maßgebend. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er in der streitigen Zeit Leistungen nicht oder in geringerem Umfang bezogen hat.
Beanstandungen. Alle an den Konzessionär Krajowa Administracia Skarbowa ("KAS") gerichteten Beschwerden in Bezug auf die in Polen erhobenen Mautgebühren werden vom Konzessionär gemäß den in Polen geltenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft.
Beanstandungen. Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen die Abbuchun- gen erheben. Die abgebuchten nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung be- anstanden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Frist- ablauf bleiben unberührt.
