Anzeige von Mängeln Musterklauseln

Anzeige von Mängeln. Der Käufer hat die Ware nach Übernahme bzw. Zustellung unverzüglich auf allfällige Mängel zu überprüfen und allfällige Mängel der Vogt AG schriftlich anzuzeigen. Als ordnungsmässige Mängelanzeige gilt einzig die schriftliche Mitteilung mit den im Einzelnen genau zu umschreibenden Mängeln. Die Mängelanzeige muss spätestens am 8. Wochentag nach Entdeckung des Mangels, jedoch vor dessen Instandstellung, bei der Vogt AG eintreffen. Könnte der Mangel Schäden verursachen, hat der Käufer die Vogt AG unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer trägt die Gefahr für Schäden an der Ware, die sich aus einem Unterlassen der Mitteilung ergeben. Der Käufer hat die zur Schadensbegrenzung angemessenen Massnahmen zu ergrei- fen und insoweit den Anweisungen der Vogt AG Folge zu leisten.
Anzeige von Mängeln. Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sowie fehlende bestellte Serviceleistungen sind der FWTM unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, so dass die FWTM etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die FWTM.
Anzeige von Mängeln. 13.1. Mängelrügen müssen innerhalb von acht (8) Tagen nach der tatsächlichen Übergabe des Treppenlifts an den Kunden, spätestens jedoch acht (8) Tage nach ihrer Entdeckung in einer schriftlichen, spezifizierten Mitteilung des Kunden an Smienk geltend gemacht werden. Ist der Kunde Verbraucher, muss er innerhalb einer angemessenen Frist eine Reklamation einreichen. Bei Überschreitung der vorgenannten Fristen erlischt jeglicher Anspruch gegen Xxxxxx wegen der fraglichen Mängel. Rechtliche Ansprüche in diesem Zusammenhang müssen innerhalb von sechs (6) Monaten nach der rechtzeitigen Beschwerde über den Verlust des Rechts geltend gemacht werden. Ist der Kunde ein Verbraucher, muss der diesbezügliche Rechtsanspruch innerhalb von zwei (2) Jahren nach rechtzeitiger Beanstandung geltend gemacht werden. Ansonsten ist der Verfall der gerichtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten die Folge.
Anzeige von Mängeln. Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, so dass der Veranstalter etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen, vorbehaltlich der Haftungsregelungen unter Ziffer 22, zu keinen Ansprüchen gegen den Veranstalter.

Related to Anzeige von Mängeln

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.